Zulassungsantrag für „K-911" zur Behandlung von Patienten mit Glaukom und okulärer Hypertonie von der U.S. Food and Drug Administration zur Prüfung angenommen

28.08.2026

NAGOYA, Japan, 28. August 2026 /PRNewswire/ -- Kowa Company, Ltd. (im Folgenden „Kowa") entwickelt K-911 zur Senkung des Augeninnendrucks (IOD) bei Patienten mit Glaukom oder okulärer Hypertonie über das mit ihr verbundene Unternehmen Kowa Research Institute, Inc. (mit Sitz in North Carolina, USA), das in den Vereinigten Staaten im Bereich der pharmazeutischen Entwicklung tätig ist. Kowa gab heute bekannt, dass der am 30. Juni 2026 bei der U.S. Food and Drug Administration (FDA) eingereichte Zulassungsantrag (New Drug Application, NDA) zur Prüfung angenommen wurde. Die FDA wird den Zulassungsantrag (NDA) gemäß dem Prescription Drug User Fee Act (PDUFA) prüfen; als Zieldatum für die Entscheidung wurde der 30. April 2027 festgelegt.

Kowa Company, Ltd. (PRNewsFoto/Kowa Research Institute, Inc.)

K-911 (Bimatoprost-Grenod) ist ein neuartiger Prostanoid-FP-Rezeptor-Agonist mit einer Stickstoffmonoxid (NO) freisetzenden Gruppe und wurde von Nicox S.A. (im Folgenden „Nicox"), einem französischen Pharmaunternehmen mit Schwerpunkt auf der Forschung und Entwicklung verschreibungspflichtiger Arzneimittel für die Augenheilkunde, entdeckt. Kowa schloss im Februar 2024 eine exklusive Lizenzvereinbarung mit Nicox über die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung in Japan sowie im Juli 2025 für den Rest der Welt mit Ausnahme von China, Taiwan, Korea und Südostasien.

„K-911" hat eine starke augeninnerdrucksenkende Wirkung gezeigt, indem es den Abfluss des Kammerwassers über zwei Wege fördert: den durch NO vermittelten konventionellen Abflussweg über das Trabekelwerk und den Schlemm-Kanal sowie den durch Bimatoprost vermittelten unkonventionellen uveoskleralen Abflussweg.

Mit der Entwicklung von K-911 möchte Kowa eine neue Behandlungsmöglichkeit für Patienten mit Glaukom und okulärer Hypertonie anbieten.

Medienkontakt:

Kowa Company, Ltd.

Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit (nur Anfragen auf Japanisch)

Tel.: +81-3-3279-7392

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Nach BAG-Urteil: Bremen startet Vorreiterprojekt zur Zeiterfassung an Schulen

15.06.2026

Im Land Bremen beginnt nach den Sommerferien ein Pilotprojekt, das den Arbeitsalltag von Lehrkräften grundlegend verändern könnte. An neun ausgewählten Schulen erfassen die Lehrerinnen und Lehrer künftig ihre gesamte Arbeitszeit digital – weit über die bisher dokumentierten Unterrichtsstunden hinaus. Bildungsenator Mark Rackles (SPD) spricht von einem Schritt, der Schule "perspektivisch" verändern werde. Erste Auswertungen des Testlaufs werden für Ende 2027 oder Anfang 2028 erwartet.

Hintergrund ist die gewachsene Bandbreite an Aufgaben, die im bisherigen System kaum abgebildet wird. Neben Unterricht kommen Elternarbeit, Team- und Gremienarbeit, Konferenzen, Schulentwicklungsprojekte sowie Fahrten hinzu. Lehrkräfte berichten zudem von regelmäßigem Arbeiten am Abend oder am Wochenende, etwa für Vorbereitung, Korrekturen oder digitale Kommunikation mit Eltern und Schülerinnen und Schülern. Nach Ansicht des Senats soll diese Belastung künftig sichtbar und systematisch erfasst werden.

Technisch setzt Bremen auf ein digitales Tool, auf das Lehrkräfte per Smartphone oder Rechner zugreifen können. Sie tragen Datum, Uhrzeit und Art der Tätigkeit ein – zur Auswahl stehen Kategorien wie "Unterricht", "Coaching" oder "Austausch"; auch Abwesenheiten durch Krankheit oder Urlaub werden eingepflegt. Das Projekt ist auf ein gesamtes Schuljahr angelegt. In einer Einführungsphase lernen Lehrkräfte die Anwendung kennen, anschließend analysieren Projektgruppen erste Ergebnisse und suchen insbesondere mit stark belasteten Lehrkräften das Gespräch, um gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Politisch und arbeitsrechtlich geht es um mehr als ein Softwareprojekt. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 müssen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und damit auch Lehrkräfte – ihre Arbeitszeit erfassen. Der Bremer Testlauf soll daher grundsätzliche Fragen klären: In welchem Umfang ist Wochenendarbeit zulässig? Wie wird eine Klassenfahrt bewertet? Wie lassen sich Teilzeitmodelle, Datenschutz und Gestaltungsspielräume bei der Arbeitszeit unter einen Hut bringen? Rackles betont, das Vorhaben sei nicht nur für Bremen gedacht, sondern solle Erkenntnisse für alle Bundesländer liefern.