Zoomlion verzeichnet im ersten Halbjahr 2026 ein Umsatzwachstum von 9,2 % und einen Anstieg des Auslandsumsatzes um 12,5 %

28.08.2026

CHANGSHA, China, 28. August 2026 /PRNewswire/ -- Zoomlion Heavy Industry Science & Technology Co., Ltd. („Zoomlion") meldete für das erste Halbjahr 2026 einen Umsatz von 27,14 Milliarden RMB (ca. 4,04 Milliarden US-Dollar), was einem Anstieg von 9,17 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht, wobei der Umsatz sowohl auf dem heimischen als auch auf den internationalen Märkten zunahm. Der internationale Umsatz stieg um 12,45 % auf 15,54 Milliarden RMB (ca. 2,31 Milliarden US-Dollar) und machte 57,25 % des Gesamtumsatzes aus, während sich der Netto-Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit um 38,12 % auf 2,42 Milliarden RMB (ca. 360,1 Millionen US-Dollar) erhöhte.

The headquarters building at Zoomlion Smart City

Das internationale Geschäft sorgt für anhaltendes Wachstum, während die lokalen Kompetenzen weiter ausgebaut werden

Das internationale Geschäft blieb ein wichtiger Wachstumsmotor; sein Anteil am Gesamtumsatz stieg im Vergleich zum Vorjahr um 1,67 Prozentpunkte auf 57,25 %. Mithilfe eines durchgängigen, digitalen und lokalisierten Betriebsmodells baute Zoomlion seine Präsenz auf den internationalen Märkten weiter aus. Das Wachstum in Südamerika, Europa, Südostasien, Afrika und Ostasien lag über der internationalen Gesamtwachstumsrate des Unternehmens.

Zoomlion hat seine lokalen Vertriebs-, Service- und Lieferkapazitäten in ganz Europa, Südamerika, Afrika, Australien und Neuseeland ausgebaut. Zum 30. Juni verfügte das Unternehmen weltweit über mehr als 30 Hauptgeschäftszentren, über 530 Zweig- und Nebenstandorte, mehr als 300 Ersatzteillager sowie fast 7.000 Mitarbeiter vor Ort.

Das ungarische Werk für Hubarbeitsbühnen nahm die Produktion auf, während das deutsche Werk erweitert und zu einem Mehrzweckstandort ausgebaut wurde. Das Unternehmen hat zudem sein internationales Management und seine digitalen Systeme gestärkt und damit die Reaktionsfähigkeit rund um die Uhr sowie die Überwachung von Verkaufschancen, der Geschäftsabwicklung und der Risikoüberwachung verbessert.

Ein diversifiziertes Portfolio schafft zusätzliche Wachstumsimpulse

Zoomlion konnte seine starke Position in seinen Kerngeschäftsbereichen Beton- und Kranmaschinen behaupten. Das Unternehmen trieb die Markteinführung von Elektroprodukten und Premium-Ausrüstung wie Großmischanlagen und Pumpenfahrzeuge mit langem Ausleger voran, vertiefte die Zusammenarbeit mit seiner italienischen Tochtergesellschaft CIFA, setzte die Serienauslieferungen von Schwerlastkranen fort und erzielte Fortschritte bei Windkraft-Turmdrehkranen sowie in internationalen Premium-Segmenten.

Die Geschäftsbereiche Erdbau, Bergbau, Hubarbeitsbühnen und Landmaschinen von Zoomlion erzielten zusammen einen Umsatz von rund 12,5 Milliarden RMB (ca. 1,86 Milliarden US-Dollar), was einem Anstieg von etwa 10 % entspricht und mehr als 46 % des Gesamtumsatzes ausmacht. Erdbaumaschinen machten etwa 20 % des Umsatzes aus und wurden unter den Geschäftsfeldern von Zoomlion zum größten Umsatzträger im internationalen Geschäft.

Zoomlion trieb zudem die Entwicklung elektrischer und intelligenter Geräte in seinem gesamten Produktportfolio weiter voran, einschließlich elektrischer Baumaschinen, Bergbaumaschinen mit neuen Antriebstechnologien und autonomer Bergbaumaschinen sowie hybrider Landmaschinen. Mehrere Produkte für den Bergbau im Bereich neuer Energien haben die CE-Zertifizierung der EU erhalten, was den Eintritt in internationale Märkte unterstützt.

Zoomlion treibt die Entwicklung der verkörperten Intelligenz zudem über seine Tochtergesellschaft ZValley Technology Co., Ltd. voran, die bereits mehrere Produkte im Bereich der verkörperten KI-Robotik entwickelt hat. Zoomlion hat Kompetenzen in den Bereichen Algorithmen, Software, Hardware und industrielle Anwendungen aufgebaut und unterstützt damit den Fortschritt auf dem Weg zum industriellen Einsatz.

Es wird erwartet, dass Branchentrends – darunter Infrastrukturinvestitionen, die Erneuerung von Anlagen sowie anhaltende weltweite Investitionen in die Infrastruktur und den Bergbau – die Nachfrage stützen werden. Zoomlion wird seine lokalen Aktivitäten weiter ausbauen, sein Produktportfolio diversifizieren und in Technologie investieren, um ein nachhaltiges und qualitativ hochwertiges Wachstum zu fördern.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.