Seclore und Glean gehen Partnerschaft ein, um Unternehmen kontextbezogene, dauerhafte Vertraulichkeits- und Sicherheitskontrollen bereitzustellen

27.08.2026

Die Integration verbindet die KI-Plattform von Glean für Unternehmen und Unternehmensdaten mit der Data Security Intelligence Ebene von Seclore ARMOR – und bietet regulierten Organisationen damit eine kontextbezogene Vertraulichkeitsklassifizierung sowie Kontrollmechanismen für entsprechende Abhilfemaßnahmen.

SANTA CLARA, Kalifornien, 27. August 2026 /PRNewswire/ -- Seclore, Anbieter von Data Security Intelligence für Unternehmen, gab heute die Integration von ARMOR DSPM und Glean, der führenden KI-Plattform für Unternehmen, bekannt. ARMOR DSPM nutzt die kontextbezogenen Daten von Glean als Grundlage für die Vertraulichkeitsklassifizierung, bietet Kunden ein einheitliches Toolkit für Abhilfemaßnahmen, mit dem sie auf die identifizierten Ergebnisse reagieren können, und schreibt Kennzeichnungen direkt in die Quelldateien, wo sie dauerhaft erhalten sowie für Glean lesbar bleiben. Für Glean-Kunden aus den Bereichen Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen, Rechtsdienstleistungen sowie öffentliche Verwaltung baut die Integration auf der sicheren Grundlage von Glean auf und schafft einen schnelleren Weg zur Identifizierung und Kontrolle von Daten für den KI-Einsatz über die gesamte Datenlandschaft hinweg.

Seclore-X-Glean

Kontextbezogen: Eine Klassifizierung, die widerspiegelt, wie das Unternehmen Daten tatsächlich nutzt

Der Enterprise Graph von Glean indexiert Daten aus allen Systemen, die ein Unternehmen nutzt, und bildet ab, wie Inhalte, Personen sowie Arbeitsabläufe miteinander verknüpft sind. ARMOR DSPM verarbeitet den Dokumentinhalt sowie die Metadaten, nutzt diese als Eingabe für seine Klassifizierungs-Engine und weist jeder Datei auf der Grundlage ihres tatsächlichen Inhalts eine Vertraulichkeitsstufe, einen Informationstyp und ein Offenlegungsrisiko zu. Derselbe Klassifizierungskontext bildet die Grundlage für die Zuordnung zur DSGVO, zu HIPAA, zum indischen DPDP Act und zu anderen regulatorischen Rahmenwerken. Glean-Kunden erhalten eine Klassifizierung, die denselben Datenumfang abdeckt, den Glean bereits indexiert hat – statt eines parallelen Datenermittlungsprozesses für eine Teilmenge der Systeme.

Umsetzbar: Integrierte Abhilfemaßnahmen und integriertes Posture Management

Die Identifizierung ist der Anfang, nicht das Ende. Sobald ARMOR DSPM sensible Daten klassifiziert hat, können Kunden mit dem ARMOR-Toolkit für Abhilfemaßnahmen darauf reagieren: darunter nativ integriertes EDRM für dauerhafte Verschlüsselung auf Dateiebene und Nutzungskontrollen, welche die Datei über Benutzer, Systeme sowie externe Empfänger hinweg begleiten; außerdem eine Zugriffskontrolle, die je nach Vertraulichkeitsstufe und Kontext festlegt, wer Daten öffnen, weitergeben oder ändern darf. Für Glean-Kunden können Inhalte, die über die sichere Plattform von Glean unter Berücksichtigung von Berechtigungen bereitgestellt werden, weiterhin demselben dauerhaften Kontrollrahmen unterliegen.

Dauerhaft: Kennzeichnungen, die Daten begleiten

ARMOR DSPM schreibt Klassifizierungen direkt in die Quelldateien. Kennzeichnungen bleiben unabhängig von der jeweiligen Plattform mit der Datei erhalten: Sie bleiben über Indexierungszyklen hinweg erhalten, folgen den Daten zwischen Systemen und bleiben intakt, unabhängig davon, ob die Datei in ihrer Quellanwendung geöffnet oder über Glean angezeigt wird. Da sich die Kennzeichnung in der Datei selbst befindet, erkennt jedes System, das die Datei liest, dieselbe Klassifizierung.

Was dies für Glean-Kunden in regulierten Branchen bedeutet

Für Glean-Kunden aus den Bereichen Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen, Rechtsdienstleistungen und öffentliche Verwaltung trägt die Integration dazu bei, KI schneller einzusetzen sowie gleichzeitig die in regulierten Umgebungen erforderlichen Kontrollmechanismen aufrechtzuerhalten. 

Beschleunigte unternehmensweite Klassifizierung. ARMOR DSPM nutzt die von Glean indexierten Daten, um die Vertraulichkeitsklassifizierung in den bereits von Glean abgedeckten Systemen anzustoßen und so die Zeit bis zur Abdeckung zu verkürzen. ARMOR-Konnektoren werden dort eingesetzt, wo Abhilfemaßnahmen erforderlich sind.

Identifizierung führt direkt zu Maßnahmen. Klassifizierung, Posture Management und EDRM-basierter Schutz bilden ein einheitliches Kontrollmodell – sensible Daten werden nicht nur identifiziert, sondern auch geschützt.

Unternehmensweiter Compliance-Nachweis. Die kontinuierliche Zuordnung zu den geltenden regulatorischen Rahmenwerken verschafft Kunden für denselben Datenumfang, den Glean bereits abdeckt, eine belastbare Compliance-Position.

Glean hat die branchenweit umfassendste KI-Plattform für Unternehmen entwickelt, und der ihr zugrunde liegende Unternehmenskontextgraph indexiert Daten aus allen Systemen, auf die sich das Unternehmen stützt. Mit ARMOR erhalten Glean-Kunden eine Vertraulichkeitsklassifizierung über denselben Datenumfang hinweg, EDRM-basierten Schutz, der die Datei begleitet, sowie eine belastbare Compliance-Position, die gegenüber Aufsichtsbehörden Bestand hat. Für regulierte Branchen bedeutet das einen schnelleren Weg von der Identifizierung zur Kontrolle", sagte Dr. Vishal Gauri, Geschäftsführer von Seclore.

„Regulierte Branchen möchten den Einsatz von KI vorantreiben, benötigen aber zugleich Sicherheit darüber, wie mit sensiblen Informationen umgegangen wird. Durch die Kombination der Unternehmenskontextebene von Glean mit Seclore ARMOR können Kunden wichtige Daten mit mehr Kontext identifizieren, diese Erkenntnisse mit den richtigen Kontrollmechanismen verknüpfen und KI mit größerer Sicherheit in weitere regulierte Arbeitsabläufe integrieren. Das ist ein eindrucksvolles Beispiel dafür, wie das Ökosystem von Glean Kunden dabei unterstützt, vertrauenswürdige KI in weitere regulierte Arbeitsabläufe mit hoher Wertschöpfung zu integrieren", sagte Zubin Irani, Bereichsleiter für Partnerschaften bei Glean.

Verfügbarkeit

Die Integration steht ab sofort für Unternehmen zur Verfügung, die ARMOR DSPM und Glean einsetzen.

Informationen zu Seclore

Seclore ist das Unternehmen für Data Security Intelligence im Zeitalter der KI in Unternehmen. Da KI-Systeme zunehmend Daten lesen, generieren und auf deren Grundlage handeln, ohne dass eine direkte menschliche Aufsicht stattfindet, benötigen Unternehmen mehr als nur Transparenz – sie brauchen Erkenntnisse, Kontrolle sowie Nachweise. Seclore ARMOR vereint Datenermittlung, kontextbezogene Erkenntnisse, dauerhaften Schutz, kontinuierliche Durchsetzung und Einblicke in die Nutzung in einem einzigen Kontrollmodell. Indem Seclore die Daten selbst schützt und sicherstellt, dass der Schutz sie überallhin begleitet, können Unternehmen KI sicher einsetzen, Compliance kontinuierlich nachweisen sowie das Vertrauen zwischen Menschen, Partnern und KI-Systemen aufrechterhalten. Weitere Informationen finden Sie auf https://www.seclore.com/glean/

Medienkontakt:

Isaac Roybal

isaac.roybal@seclore.com 

 

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.