SINGAPUR, 27. August 2026 /PRNewswire/ -- Seaspan Corporation Pte. Ltd. (Seaspan), ein weltweit führendes Unternehmen im Seeverkehr und der weltweit größte unabhängige Eigner und Betreiber von Containerschiffen, gab heute bekannt, dass die Ratingagentur Kroll Bond Rating Agency (KBRA) die Emittenten- und vorrangigen unbesicherten Anleiheratings des Unternehmens von BB+ auf BBB- angehoben und gleichzeitig das Rating für vorrangige besicherte Anleihen bei BBB bestätigt hat.
Die Heraufstufung würdigt das anhaltende Wachstum von Seaspan, das solide Profil der vertraglich vereinbarten Cashflows, die Finanzierungsflexibilität, die hohen Auslastungsraten sowie die beständige operative Leistung und spiegelt damit die Stärke des Geschäftsmodells und der langfristigen Strategie des Unternehmens wider. KBRA nannte die gewachsene Unternehmensgröße von Seaspan, die erweiterte unbelastete Flotte, die längere durchschnittliche Charterdauer, die diversifizierten Finanzierungsquellen sowie die im Laufe der Marktzyklen unter Beweis gestellte Widerstandsfähigkeit als wesentliche Faktoren für die Heraufstufung des Ratings.
„Diese Heraufstufung ist ein wichtiger Meilenstein für Seaspan und ein Beleg für die konsequente Umsetzung unserer langfristigen Strategie, unser widerstandsfähiges Geschäftsmodell und die soliden vertraglich vereinbarten Cashflows mit unseren wichtigsten Kunden", sagte Andreas Brauch, Finanzvorstand von Seaspan. „Die Einstufung als ‚Investment Grade' durch die KBRA spiegelt die Stärke unserer operativen Plattform wider sowie unser Engagement, ein solides Finanzprofil aufrechtzuerhalten und gleichzeitig weiterhin in qualitativ hochwertiges Wachstum zu investieren."
Diese Ratingentscheidung erfolgt vor dem Hintergrund, dass Seaspan weiterhin in den Ausbau und die Modernisierung seiner Flotte investiert und damit sein Engagement bekräftigt, seine Kunden mit effizienten, zuverlässigen und umweltfreundlichen Schiffen zu unterstützen. Seaspan konzentriert sich weiterhin darauf, eine solide finanzielle Basis zu wahren und gleichzeitig Chancen zu nutzen, die den Kundennutzen steigern und ein langfristiges, qualitativ hochwertiges Wachstum fördern.
Den Bericht der Kroll Bond Rating Agency können Sie hier lesen: KBRA hebt die Ratings für die Seaspan Corporation an
Informationen zu Seaspan Corporation Pte. Ltd.
Seaspan ist der weltweit führende Eigentümer und Betreiber von Schifffahrtsanlagen, der sich auf langfristige, festverzinsliche Charterverträge mit den weltweit führenden Reedereien konzentriert. Zum 30. Juni 2026 umfasste die Betriebsflotte von Seaspan 247 Schiffe – pro forma unter Berücksichtigung noch nicht ausgelieferter Neubauten (darunter vier reine PKW- und LKW-Transporter, fünf sehr große Ethan-Tanker sowie vier Schiffe mit offenem Laderaum und Portalkran) – mit einer Gesamtflottenkapazität von rund 2,5 Millionen TEU bei vollständiger Auslieferung.
KONTAKT: Cailey Murphy, Leiterin der Unternehmenskommunikation, Seaspan Corporation Pte. Ltd., communications@seaspancorp.com
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.