Regeneron entscheidet sich für Veeva Vault CRM

25.08.2026

Führendes Biopharma-Unternehmen entscheidet sich für agentic CRM im Bereich Life Sciences zur Generierung von Commercial Evidence

PLEASANTON, Kalifornien, 25. August 2026 /PRNewswire/ -- Veeva Systems (NYSE: VEEV) gab heute bekannt, dass sich Regeneron Pharmaceuticals weltweit für Veeva Vault CRM entschieden hat. Mit Vault CRM plant Regeneron, anhand von KI-gestützten Kundenkontakten im Außendienst kommerzielle Erkenntnisse zu gewinnen, um verborgene Hindernisse für die Behandlungsakzeptanz aufzudecken und sicherzustellen, dass ihre Arzneimittel die in Frage kommenden Patienten, die sie benötigen, erreichen können. 

Veeva Vault CRM Selected by Regeneron

„Wir freuen uns, unsere strategische Partnerschaft mit Veeva durch die Umstellung auf Vault CRM auszubauen. Dadurch erhalten unsere Vertriebsteams eine besser vernetzte Plattform, die ihnen einen schnelleren Zugriff auf die Informationen ermöglicht, die sie für eine effiziente Entscheidungsfindung benötigen", sagte Ryan Steinberger, Executive Vice President und Chief Digital and Technology Officer bei Regeneron.

„Regeneron nutzt die Möglichkeiten der Wissenschaft, um lebensverändernde Medikamente für Menschen mit schweren Erkrankungen zu erfinden, zu entwickeln und auf den Markt zu bringen", sagte Matt Farrell, President Commercial Strategy bei Veeva. „Es ist uns eine Ehre, unsere strategische Partnerschaft mit Regeneron auf Veeva Vault CRM auszuweiten, während das Unternehmen weiterhin wichtige neue Medikamente für Menschen in Not bereitstellt."

Vault CRM ist Teil der Vault CRM-Anwendungssuite, die die technologische Grundlage für die kaufmännische Umsetzung bildet. Mit dem „Agentic Call Report" in Vault CRM wird jede Interaktion vor Ort zu einer Quelle für geschäftliche Nachweise, wodurch Erkenntnisse erfasst werden, die zuvor aufgrund von Dropdown-Menüs und Commercial Evidence verloren gingen.

Informationen zu Veeva Systems

Veeva bietet die Branchen-Cloud für Life Sciences mit Anwendungen, Agenten, Daten und Beratung. Veeva hat sich der Innovation, der Produktqualität sowie dem Kundenerfolg verschrieben und betreut mehr als 1500 Kunden, von den weltweit größten Pharmaunternehmen bis hin zu aufstrebenden Biotech-Unternehmen. Als Public Benefit Corporation ist Veeva bestrebt, die Interessen aller Interessengruppen in Einklang zu bringen, darunter Kunden, Beschäftigte, Aktionäre sowie die Branchen, für die das Unternehmen tätig ist. Weitere Informationen finden Sie auf veeva.com.

Zukunftsgerichtete Aussagen von Veeva

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen zu den Produkten und Dienstleistungen von Veeva sowie zu den erwarteten Ergebnissen oder Vorteilen aus der Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen. Diese Aussagen beruhen auf unseren derzeitigen Erwartungen. Die tatsächlichen Ergebnisse können erheblich von den Angaben in dieser Pressemitteilung abweichen, und wir sind nicht verpflichtet, solche Aussagen zu aktualisieren. Es bestehen zahlreiche Risiken, die sich potenziell negativ auf unsere Ergebnisse auswirken können, darunter die Risiken und Ungewissheiten, die in unserem Formular 10-Q für das am 30. April 2026 endende Geschäftsjahr offengelegt sind – dieses finden Sie hier (eine Zusammenfassung der Risiken, die sich auf unser Geschäft auswirken können, finden Sie auf den Seiten 33 und 34) – sowie in unseren nachfolgenden SEC-Einreichungen, auf die Sie unter sec.gov zugreifen können.

Kontakt:



Maria Scurry

Veeva Systems

maria.scurry@veeva.com

Meera Lakhani-Patel

Veeva Systems, Europa

meera.lakhani-patel@veeva.com

 

Veeva Systems

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.