Olafur Eliasson schafft für das neue ARTIS-Aquarium in Amsterdam ein eindrucksvolles Tiefsee-Erlebnis

16.07.2026

AMSTERDAM, 16. Juli 2026 /PRNewswire/ -- In diesem Herbst präsentiert ARTIS im neuen ARTIS-Aquarium eine neue, eigens in Auftrag gegebene Installation des international renommierten Künstlers Olafur Eliasson. Für die monumentale Rotunde schafft Eliasson ein multisensorisches Kunstwerk, das die Besucher dazu einlädt, sich auf die Tiefsee einzulassen: ein Ort, an dem noch fast niemand gewesen ist.

Portrait photo of Olafur Eliasson, who created an evocative deep-sea experience for the new ARTIS Aquarium in Amsterdam. Photo credits: Louise Yeowart, 2024.

„Wenn Sie sich 'Deep seeing currents' nähern, werden Sie langsam von der Dunkelheit und den Geräuschen des Lebens unter Wasser umhüllt – einer vielschichtigen ozeanischen Kakophonie aus unter anderem Walgesängen, dem Grollen hydrothermaler Quellen und von Menschen verursachten Geräuschen. Die Schwingungen sind im ganzen Körper spürbar und ahmen das Druckgefühl in der Tiefsee nach. Über und um Sie herum blinken Lichter und scheinen herabzusinken wie der hypnotische Kreislauf von Meeresschnee – jener organischen und anorganischen Partikel, die für das Leben in der Tiefsee unverzichtbar sind", sagt der Künstler. Er erklärt außerdem „Ich glaube, dass die Einschränkung eines Sinnes uns helfen kann, die anderen Sinne zu wecken, was entscheidend ist, um diese unvorstellbare Umgebung zu erschaffen."  

Art, science and nature converge

– Mit dieser Installation verbindet ARTIS Kunst, Wissenschaft und Natur. Durch Klang, Licht und Berührung machen die „Deep Seeing Currents" die fremdartige Welt der Tiefsee in der Rotunde des Aquariums körperlich erlebbar. Das Werk fügt sich nahtlos in das Konzept des neuen Aquariums ein, das den Besuchern vermittelt, wie alles auf der Erde mit Wasser verbunden ist – vom tiefsten Ozean bis hin zum täglichen Leben an Land.

Das neue ARTIS-Aquarium

Das ARTIS-Aquarium, ein bedeutendes nationales Denkmal in Amsterdam, Niederlande, das aus dem Jahr 1882 stammt, wurde in den letzten Jahren umfassend restauriert und wird im Juni 2026 wieder für die Öffentlichkeit geöffnet. Das neue Aquarium ist nicht nur ein Ort für Wasserlebewesen, sondern auch ein musealer Raum, in dem Architektur, Installationen, Wissenschaft und Kunst zusammenkommen, um eine neue Geschichte über die Beziehung zwischen Mensch, Wasser und Natur zu erzählen. Eines der ältesten Aquarien der Welt wurde in ein zeitgenössisches Kulturerlebnis verwandelt. Mit der Installation von Eliasson erhält das Aquarium eine neue Dimension, in der Staunen, Erlebnis und Dringlichkeit zusammenkommen.

Die Installation von Olafur Eliasson wird ab dem 3. Oktober 2026 zu sehen sein.

Teilweise ermöglicht durch den Mondriaan-Fonds.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.