NYSE Content Update: Join Us and 6,500+ Attendees at Marquee AI Event HumanX

06.04.2026

NYSE issues a pre-market daily advisory direct from the trading floor.

NEW YORK, April 6, 2026 /PRNewswire/ -- The New York Stock Exchange (NYSE) provides a daily pre-market update directly from the NYSE Trading Floor. Access today's NYSE Pre-market update for market insights before trading begins. 

Kristen Scholer delivers the pre-market update on April 6th

  • Equities rise Monday morning after a report indicates a push towards a ceasefire with Iran.
  • The NYSE is partnering with leading AI conference HumanX at the Moscone Center in San Francisco this week and will have Ashley Mastronardi on the ground speaking to those transforming the space.
  • James Foster, Chairman, President, and CEO of Charles River Laboratories (NYSE: CRL) will join NYSE Live to speak about his legacy of transformation.
  • Three-time Olympic gold medalist Mikaela Shiffrin had an NYSE Bell moment on Thursday, ringing the Closing Bell to wrap up her most successful season yet.  

Opening Bell

Charles River Laboratories (NYSE: CRL) celebrates Jim Foster's 50-year career

Closing Bell

Wichita State University commemorates its 100th year.

For market insights, IPO activity, and today's opening bell, download the NYSE TV App: TV.NYSE.com

Alpine skiing phenom Mikaela Shiffrin rang the NYSE bell.

 

NYSE Logo

Video - https://mma.prnewswire.com/media/2950222/NYSE_Market_Update_April_6.mp4 

Photo - https://mma.prnewswire.com/media/2950220/NYSE_Mikaela_Shiffrin.jpg 

Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2581322/5901430/New_York_Stock_Exchange_Logo.jpg

 

Cision View original content:https://www.prnewswire.co.uk/news-releases/nyse-content-update-join-us-and-6-500-attendees-at-marquee-ai-event-humanx-302734670.html

Von Reichling nach Karlsruhe: Hausdurchsuchung nach Klimaprotest vor höchstem Gericht

09.04.2026

Eine Hausdurchsuchung im Raum Regensburg nach einer Protestaktion auf einem Gasbohrturm im oberbayerischen Reichling beschäftigt nun das Bundesverfassungsgericht. Der betroffene, zur Tatzeit gerade volljährige Aktivist und sein Rechtsanwalt Benedikt Ehrlich haben Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt, nachdem das Landgericht Augsburg ihre Beschwerden gegen den ursprünglichen Durchsuchungsbeschluss verworfen hatte. Es geht um die Frage, ob der Einsatz der Polizei mit der Durchsuchung von Wohnräumen und der Suche nach Computern und Smartphones nach einer gewaltfreien Aktion noch verhältnismäßig war.

Auslöser des Verfahrens ist eine Aktion vom September 2025: Aktivisten des Bündnisses "Ende Gelände" waren auf einen Bohrturm in Reichling geklettert und hatten Banner mit Aufschriften wie "Gas ist Gift" und "Gasausstieg jetzt – hier und weltweit" angebracht, darunter auch eine Botschaft an Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Der Protest richtete sich gegen geplante Gas-Probebohrungen, die in der Region wiederholt auf Widerstand gestoßen waren. Anwohner äußerten Sorgen um die Trinkwasserversorgung, Aktivisten begründeten ihren zivilen Ungehorsam mit der Notwendigkeit, fossile Energieprojekte zu stoppen.

Im Januar durchsuchte die Polizei eine Wohnung im Raum Regensburg, in der der junge Aktivist im Elternhaus lebt. Ermittlungsgrundlage sind nach Angaben der Ermittlungsbehörden der Verdacht des Hausfriedensbruchs sowie ein möglicher Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Ziel der Maßnahme sei es gewesen, Hinweise auf die Identität weiterer an der Aktion beteiligter Personen zu sichern. Laut Polizei konnten bei der Durchsuchung Beweismittel sichergestellt werden, die derzeit ausgewertet werden.

Der Anwalt des Betroffenen und das Aktionsbündnis "Ende Gelände", das vom Verfassungsschutz als linksextremistischer Verdachtsfall beobachtet wird, bewerten die Durchsuchung dagegen als rechtswidrig. Ehrlich spricht von einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte seines Mandanten und sieht eine "Grenze überschritten". Die Protestform sei gewaltfrei gewesen, eine Wohnungsdurchsuchung daher nicht gerechtfertigt. Aus Sicht von "Ende Gelände" ist zivil ungehorsamer Protest angesichts der abgelehnten Gasbohrungen „absolut notwendig und legitim“. Das Bundesverfassungsgericht soll nun klären, wie weit Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung solcher Aktionen in private Lebensbereiche vordringen dürfen.