JINAN, China, 30. August 2026 /PRNewswire/ -- Die Niutech Technology Group Co., Ltd. (im Folgenden „Niutech"), ein globaler Anbieter von industriellen Lösungen für die kontinuierliche Pyrolyse, hat mit einem weltweit führenden Energiekonzern einen Kaufvertrag über eine industrielle Produktionsanlage zur kontinuierlichen Pyrolyse von Kunststoffabfällen unterzeichnet. Die Anlage basiert auf der firmeneigenen Technologie von Niutech und verfügt über eine Kapazität von 10.000 bis 50.000 Tonnen pro Jahr (t/Jahr) pro Einheit. Sie wird eine der Großraffinerien des Kunden modernisieren und eine durchgängige Produktion vom Pyrolyseöl aus Kunststoffabfällen bis hin zu hydriertem Sustainable Aviation Fuel (SAF) ermöglichen. Dies ist Niutechs erster Einstieg in die Lieferkette des Kunden.
SAF ist ein entscheidender Weg zur Dekarbonisierung des Luftverkehrs. Die „ReFuelEU-Aviation"-Verordnung der EU schreibt ab 2025 einen SAF-Anteil von 2 % vor, der bis 2030 auf 6 % und bis 2050 auf 70 % steigen soll. Da das Angebot an gebrauchtem Speiseöl (UCO) begrenzt ist, entwickelt sich die Umwandlung von Kunststoffabfällen in SAF zu einem vielversprechenden zweiten Weg. Die Technologie von Niutech wandelt minderwertige Kunststoffabfälle – darunter PP, PE, PS, ABS und Nylon, sowohl sortenrein als auch gemischt – direkt in für SAF geeignetes Pyrolyseöl um, ohne dass eine aufwendige Vorbehandlung wie Waschen, Sortieren oder Trocknen erforderlich ist.
Die Pyrolyselösungen des Unternehmens für Kunststoffabfälle wurden bereits in Großbritannien, Südkorea, Dänemark, Thailand, Vietnam und China kommerziell eingesetzt und haben zu mehreren kontinuierlichen Pyrolyseprojekten im Bereich von 10.000 t/Jahr geführt.
„Großangelegte Pyrolyseprojekte stellen strenge Anforderungen an die kontinuierliche Betriebsfähigkeit", sagte ein Marketingleiter von Niutech. „Niutech konzentriert sich seit fast 40 Jahren auf die Pyrolysetechnologie und verfügt über ausgereifte Anlagen sowie umfangreiche Projekterfahrung. Diese Partnerschaft ist ein weiterer Beweis für die Stärke unserer industriellen kontinuierlichen Technologie."
Über Niutech
Niutech Technology Group Co., Ltd. (Aktiensymbol: (688309) ist ein Anbieter integrierter Pyrolyselösungen mit vollständig eigenem geistigen Eigentum. Die industriellen Anlagen zur kontinuierlichen Pyrolyse (10.000–50.000 t/Jahr pro Einheit) verarbeiten mehr als 30 Abfallarten, darunter Altreifen, Kunststoffabfälle, ölhaltigen Schlamm, Teerrückstände und medizinische Abfälle. Niutech hat Projekte im Umfang von 10.000 t/Jahr in Dutzenden von Ländern realisiert, darunter Deutschland, Großbritannien, Südkorea, Dänemark und Brasilien.
Website: www.niutechpyrolysis.com
YouTube: www.youtube.com/@niutechpyrolysis
Facebook: www.facebook.com/pyrolysistooil
Email: contact@niutech.com
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.