PODGORICA, Montenegro, 13. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Mit dem Ziel, neue Maßstäbe für luxuriöses Wohnen an der Adria zu setzen, haben Nammos Hotels & Resorts und Smokva Bay eine Partnerschaft zur Entwicklung des Nammos Resort Montenegro bekannt gegeben, eines vollständig integrierten Luxus-Lifestyle-Reiseziels in der Smokva-Bucht an der Budva-Riviera in Montenegro – nur zehn Minuten von der Insel Sveti Stefan entfernt.

Im Rahmen dieser Zusammenarbeit werden ein Luxusresort, Markenwohnungen, exklusive Gastronomie, sorgfältig ausgewählte Einkaufsmöglichkeiten und Wellness-Erlebnisse unter einem Dach vereint, wodurch der Nammos-Lifestyle an einem der begehrtesten Küstenorte der Adria Einzug hält.
Das Projekt wird 117 Unterkünfte umfassen, darunter 47 Hotelsuiten, 61 Markenwohnungen und 9 Markenvillen. Die Wohnanlagen, die sich an der Architektur des Mittelmeerraums und der Kykladen orientieren, verbinden das Erbe der Küstenregion mit anspruchsvollem Design und nutzen dabei das natürliche Licht, den Meerblick sowie das Leben im Innen- und Außenbereich optimal aus.
Neben dem charakteristischen Nammos-Restaurant direkt am Strand wird das Resort folgende Einrichtungen bieten: Nalu – ein ganztägiges mediterranes Gastronomiekonzept; Ilios Lounge – für Cocktails und geselliges Beisammensein; sowie eine Poolbar auf der Dachterrasse mit Panoramablick auf den Sonnenuntergang.
Im Kern wird Nammos Village das mediterrane Dorf neu interpretieren und es zu einem Anziehungspunkt für Kunst, Shopping und Wellness machen – ergänzt durch Wander- und Mountainbike-Strecken, ein Spa, Fitnesseinrichtungen, Schwimmbäder und private Restaurants.
Im Vorfeld der Eröffnung des Resorts im Jahr 2029 bietet das Nammos Restaurant während der gesamten Saison 2026 eine exklusive Vorschau in Form eines Pop-up-Restaurants im Sveti Stefan an, bei dem die Gäste durch Essen im Freien und den Blick auf die Insel einen ersten Vorgeschmack auf das Nammos-Erlebnis erhalten.
Petros Stathis, Vorstandsvorsitzender von Nammos, sagte:
„Unsere Partnerschaft mit Smokva Bay ist ein spannendes neues Kapitel für Nammos. Gemeinsam schaffen wir ein Reiseziel, das den Geist und die Raffinesse von Nammos verkörpert und zugleich Montenegro würdigt."
Carolyn Turnbull, Geschäftsführerin von Nammos Hotels & Resorts, sagte:
„Diese Zusammenarbeit ist ein wichtiger Meilenstein für unser internationales Wachstum und bringt den gesamten Nammos-Lifestyle durch außergewöhnliche Gastfreundschaft, Gastronomie und Wellness nach Montenegro."
Vadim Verhovski, Vorstandsvorsitzender von Smokva Bay, sagte:
„Die Wahl von Nammos als unserem langfristigen Partner war von entscheidender Bedeutung für unsere Vision, in der Region neue Maßstäbe für luxuriöse Gastlichkeit und das Leben am Reiseziel zu setzen."
Fredrik Jonsson, Geschäftsführer von Smokva Bay, sagte:
„Nammos bringt eine starke globale Marke und die nachgewiesene Fähigkeit mit, außergewöhnliche Lifestyle-Erlebnisse zu schaffen, und setzt damit neue Maßstäbe für die Region."
Weitere Informationen: https://www.nammoshotels.com/montenegro
Für Reservierungen im Nammos Pop-Up-Restaurant: hier
Foto: https://mma.prnewswire.com/media/3005563/Nammos_Montenegro.jpg
Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.