MITTEILUNG DER JINGYE STEEL CO., LTD.

25.08.2026

SHIJIAZHUANG, China, 26. August 2026 /PRNewswire/ -- Die Jingye Steel Co., Ltd. (im Folgenden als „Jingye" bezeichnet) gibt hiermit folgende Erklärung zur vollständigen Verstaatlichung von British Steel durch die britische Regierung ab:

Vor fünf Jahren, als British Steel kurz vor der Insolvenz stand, griff Jingye entschlossen ein. Innerhalb eines einzigen Jahres beendete das Unternehmen eine Serie von neun Verlustjahren in Folge. In den vergangenen fünf Jahren hat Jingye erhebliche Investitionen in die Modernisierung der Produktionslinien getätigt, zuvor ausgelagerte Arbeitsschritte wieder ins eigene Haus geholt und Hochöfen wieder in Betrieb genommen. Zu Spitzenzeiten beschäftigte das Unternehmen 4.887 Mitarbeiter, sicherte rund 30.000 Arbeitsplätze in vor- und nachgelagerten Bereichen und zahlte insgesamt 1,025 Milliarden Pfund an Löhnen und Renten sowie 180 Millionen Pfund an Steuern. Trotz der unerbittlichen Herausforderungen durch die COVID-19-Pandemie, den Brexit, den Krieg zwischen Russland und der Ukraine sowie die Energiekrise ist Jingye seinem Wort treu geblieben und hat durch konkrete Maßnahmen kontinuierlich Mehrwert für British Steel und die britische Gesellschaft geschaffen, womit es die Verantwortung und das Engagement eines chinesischen Unternehmens unter Beweis gestellt hat.

Im Juli 2026 erließ die britische Regierung unter Berufung auf das „öffentliche Interesse" ein Notstandsgesetz, um die britischen Vermögenswerte von Jingye vollständig in staatlichen Besitz zu überführen, ohne bis heute eine angemessene Entschädigung zu leisten.

Am 21. Juli um 22:27 Uhr Pekinger Zeit veröffentlichte Jingye weltweit eine offizielle Stellungnahme, in der das Unternehmen den Sachverhalt darlegte und seinen eindeutigen Standpunkt darlegte. Innerhalb weniger Stunden veröffentlichten weltweit über 1.200 Mainstream-Medien die Erklärung in voller Länge; dabei handelte es sich um Medien aus mehr als 45 Ländern, darunter die USA, Großbritannien, Frankreich, Deutschland und Japan, was zu einer beispiellosen internationalen Aufmerksamkeit führte.

Jingye respektiert die Ausübung nationaler Rechte durch alle Länder im Einklang mit dem Gesetz. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass das Vorgehen der britischen Regierung, rechtmäßige ausländische Investitionen mittels Notstandsgesetzen – ohne vorherige Konsultation oder Entschädigung – in staatlichen Besitz zu überführen, im Widerspruch zum breiten internationalen Konsens über die Entschädigung bei Enteignungen steht und die grundlegende Fairness sowie das gegenseitige Vertrauen untergräbt, die den internationalen Investitionsbeziehungen innewohnen. Solche Praktiken könnten das Vertrauen der internationalen Investoren in das Investitionsklima im Vereinigten Königreich langfristig beeinträchtigen.

Jingye fordert die britische Regierung hiermit erneut nachdrücklich auf, sich ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen zu stellen, objektive Tatsachen zu respektieren, ihren Verpflichtungen zur Rechtsstaatlichkeit nachzukommen und eine unverzügliche, angemessene und wirksame Entschädigung für alle Verluste von Jingye zu leisten. Dies ist das Mindeste, was einem verantwortungsbewussten Unternehmen zusteht, und – was noch wichtiger ist – eine notwendige Verteidigung der grundlegenden Normen, auf denen die internationale Rechtsordnung beruht.

Jingye wird entschlossen alle erforderlichen rechtlichen Schritte einleiten, um seine rechtmäßigen Investitionsrechte und -interessen zu wahren.

Jingye Steel Co., Ltd.

25. August 2026

(Anmerkung: Im Falle von Abweichungen oder Unstimmigkeiten zwischen dem chinesischen Originaltext und dieser englischen Übersetzung ist der chinesische Originaltext maßgebend.)

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.