Londian Wason, weltweit führender Anbieter von Kupferfolien, gibt Preisgestaltung für aufgestockten Börsengang bekannt

12.08.2026

NEW YORK, 12. August 2026 /PRNewswire/ -- LONDIAN WASON NEW ENERGY TECH INC. („Londian Wason" oder das „Unternehmen"), ein weltweit führendes Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionsunternehmen für elektrolytische Kupferfolie, gab die Preisgestaltung für seinen aufgestockten Börsengang bekannt, bei dem rund 4,3 Millionen American Depositary Shares (ADS) zu einem öffentlichen Ausgabepreis von 22,00 US-Dollar pro ADS angeboten werden, was einem Bruttoerlös von insgesamt 94,3 Millionen US-Dollar entspricht. Darüber hinaus hat Londian Wason den Konsortialbanken eine 30-tägige Option eingeräumt, bis zu weitere rund 642.857 ADS von Londian Wason zum Erstemissionspreis abzüglich Emissionsrabatten und Provisionen zu erwerben.

Alle ADS werden von Londian Wason angeboten. Der Nettoerlös aus dem Angebot wird nach Abzug der Emissionsrabatte und -provisionen sowie sonstiger vom Unternehmen zu tragender Emissionskosten voraussichtlich bei rund 87,0 Millionen US-Dollar liegen, wobei die Ausübung der Option der Konsortialbanken zum Kauf zusätzlicher ADS nicht berücksichtigt ist.

Die ADS werden voraussichtlich am 12. August 2026 unter dem Tickersymbol „FOIL" an der New York Stock Exchange (NYSE) in den Handel aufgenommen. Der Abschluss der Emission wird voraussichtlich am 13. August 2026 erfolgen, vorbehaltlich der Erfüllung der üblichen Abschlussbedingungen.

Londian Wason beabsichtigt derzeit, den Nettoerlös aus dieser Emission in erster Linie zur Finanzierung der weltweiten Produktionserweiterung und der Modernisierung von Anlagen, für Forschung und Entwicklung im Bereich fortschrittlicher Technologien, zur Steigerung der Produktionseffizienz, zur Erweiterung des Produktportfolios und der Anwendungsbereiche sowie für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.

Cantor fungiert als federführender Book-Running-Manager für die Emission. Huatai Securities, CMB International und US Tiger Securities fungieren als gemeinsame Book-Running-Manager. Fortune Securities, VC Brokerage und BOCOM International fungieren als Co-Manager.

Die Registrierungserklärungen zu diesen Wertpapieren wurden am 11. August 2026 von der Securities and Exchange Commission (SEC) für wirksam erklärt. Das Angebot erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines Prospekts. Ein Exemplar des endgültigen Prospekts kann, sobald verfügbar, angefordert werden bei: Cantor Fitzgerald & Co., Attention: Capital Markets, 110 East 59th Street, 6. Stock, New York, New York 10022 oder per E-Mail an prospectus@cantor.com. Exemplare können, sobald verfügbar, auch über EDGAR auf der Website der SEC unter www.sec.gov abgerufen werden.

Informationen zu Londian Wason

Laut Frost & Sullivan war Londian Wason 2025 gemessen am Absatzvolumen der weltweit größte Anbieter von Kupferfolie für Lithium-Ionen-Batterien („LiB") und hielt einen globalen Marktanteil von 7,6 %. 2025 lieferte das Unternehmen rund 111.985 Tonnen LiB-Kupferfolie und behielt damit das weltweit größte Jahresabsatzvolumen bei. Als Branchenführer auf dem globalen Markt für elektrolytische Kupferfolie hat Londian Wason einen hochwertigen und diversifizierten globalen Kundenstamm aufgebaut und beliefert weltweit führende Batterie- und Elektronikschaltkreishersteller wie LG Energy Solution, Panasonic Industrial Materials, SK On, Samsung SDI, ATL, CATL, BYD und Sunwoda.

Londian Wason war der erste Kupferfolienhersteller in China, der erfolgreich hochfeste LiB-Kupferfolie mit einer Stärke von 6 µm entwickelt hat, und weltweit der erste, der die Serienproduktion von 6-µm-Kupferfolie realisiert hat. Zudem ist das Unternehmen das erste in China, das erfolgreich ultradünne 4-µm-LiB-Kupferfolie entwickelt hat, und weltweit das erste, das in der Lage ist, hochfeste 4-µm-LiB-Kupferfolie in Serie herzustellen. Londian Wason verfügt über die weltweit größte Auslegungskapazität: Zum 31. Dezember 2025 betrieb das Unternehmen sechs Produktionsstätten für elektrolytische Kupferfolie mit der weltweit größten Auslegungskapazität von etwa 180.500 Tonnen pro Jahr.

Im Geschäftsjahr 2025 erreichte der Umsatz des Unternehmens 10,942 Mrd. RMB (ca. 1,565 Mrd. US-Dollar), was ein deutliches Wachstum gegenüber den 8,762 Mrd. RMB im Geschäftsjahr 2024 darstellt. Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2025 belief sich auf 20,315 Millionen RMB (ca. 2,905 Millionen US-Dollar), während das bereinigte EBITDA 868,851 Millionen RMB (ca. 124,244 Millionen US-Dollar) erreichte. Im Bereich Forschung und Entwicklung verfügte das Unternehmen zum 31. Dezember 2025 über ein engagiertes F&E-Team von 428 Fachkräften und hielt 634 eingetragene Patente sowie 168 anhängige Patentanmeldungen in China. Außerdem beschäftigt das Unternehmen rund 728 Kernmitarbeiter in der Fertigung mit durchschnittlich mehr als 10 Jahren Branchenerfahrung.

 

 

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.