ZÜRICH, 17. August 2026 /PRNewswire/ -- Lazard gab heute den Ausbau seines Finanzberatungsgeschäfts bekannt. Mit der Ernennung von Dr. Marco Superina zum Leiter des Investmentbankings für die Schweiz stärkt das Unternehmen seine gezielte Betreuung der DACH-Region und seinen Fokus auf Kunden in der gesamten Schweiz. Diese Erweiterung und Ernennung spiegeln die kontinuierlichen Investitionen des Unternehmens wider, mit denen es im Rahmen seiner langfristigen Wachstumsstrategie „Lazard 2030" das Wachstum in Europa durch eine breitere Abdeckung wichtiger Märkte in der Region sowie den Ausbau seines globalen Finanzberatungsgeschäfts vorantreiben will.
Marco wird von Zürich aus tätig sein und Schweizer sowie internationale Unternehmen, Unternehmer sowie Finanzinvestoren bei Fusionen und Übernahmen, Kapitallösungen sowie anderen strategischen Fragen beraten. Er wird Teil des DACH-Führungsteams unter der Leitung von Marcus Schenck sein, dem Leiter der Finanzberatung für die DACH-Region bei Lazard.
„Die Schweizer Wirtschaft vereint einige der weltweit bekanntesten Spitzenunternehmen mit einer starken Basis international ausgerichteter Unternehmen in Gründer- und Familienbesitz", sagte Marcus Schenck, Leiter der Finanzberatung für die DACH-Region. „Mit Marcos Wechsel zu Lazard, wo er unsere neue Präsenz in Zürich leiten wird, stärken wir unsere Fähigkeit, diese Märkte mit derselben lokalen Expertise und demselben Zugang zur globalen Beratungsplattform von Lazard zu bedienen."
Marco wechselt von UBS zu Lazard. Bei UBS war er als Leiter des Bereichs Global Banking Switzerland tätig und leitete die Kundenbetreuung sowie die Investmentbanking-Aktivitäten des Unternehmens in der Schweiz. Zuvor hatte er leitende Positionen bei der Credit Suisse inne, wo er 1997 bei Credit Suisse First Boston seine Karriere begann; unter anderem war er Leiter des Bereichs M&A Schweiz, Leiter des Bereichs M&A Nordeuropa und Leiter des Bereichs M&A im Gesundheitswesen für Europa. Marco hat an der Universität Zürich im Fachbereich Bank- und Finanzwesen promoviert.
„Ich habe fast 30 Jahre lang bei führenden Finanzinstituten Schweizer Unternehmen beraten", sagte Marco Superina. „Lazard bietet seinen Kunden die von ihnen erwartete unabhängige M&A-Beratung und Kapitallösungen auf Grundlage von fast zwei Jahrhunderten Erfahrung in der Beratung zu einigen der bedeutendsten Transaktionen Europas. Ich freue mich darauf, Lazards globale Kompetenzen und lokale Expertise für Kunden in der gesamten Schweiz einzusetzen."
Informationen zu Lazard
Lazard wurde 1848 gegründet und ist ein führendes Unternehmen im Bereich Finanzberatung sowie Vermögensverwaltung mit Niederlassungen in Nord- und Südamerika, Europa, dem Nahen Osten, Asien sowie Australien. Lazard berät Institutionen, Unternehmen, Regierungen, Personengesellschaften, Familienvermögensverwaltungen sowie vermögende Privatpersonen zu Fusionen und Übernahmen, Kapitalmärkten und Kapitallösungen, Restrukturierungen und Verbindlichkeitsmanagement, Geopolitik sowie weiteren strategischen Fragen und bietet ihnen darüber hinaus Vermögensverwaltung sowie Anlagelösungen. Lazard ist an der New Yorker Börse als Lazard, Inc. unter dem Tickersymbol LAZ notiert. Weitere Informationen finden Sie auf Lazard.com. Folgen Sie Lazard außerdem auf LinkedIn.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.