Vierjährige Finanzierungszusage unterstützt beschleunigte Maßnahmen der Entwicklungsländer zur Erreichung der Umweltziele für 2030
WASHINGTON, April 10, 2026 /PRNewswire/ -- Die Geberländer haben der Globalen Umweltfazilität (GEF) für ihren neunten Auffüllungszyklus zunächst 3,9 Milliarden Dollar zugesagt und damit ihr Engagement für die Erreichung internationaler Umweltziele durch multilaterale Zusammenarbeit eindrucksvoll unter Beweis gestellt.
Die beträchtlichen Mittel werden es der GEF ermöglichen, die Investitionen in eine naturverträgliche Entwicklung zu erhöhen und den Entwicklungsländern dabei zu helfen, ihre dringendsten Prioritäten anzugehen und globale Umweltvorteile zu erzielen, die sowohl den Menschen als auch den Ökosystemen zugute kommen.
Weitere Zusagen zur Unterstützung einer soliden und ehrgeizigen vierjährigen Finanzierungsrunde werden bis zur GEF-Ratssitzung Ende Mai erwartet, auf der das letzte Auffüllungspaket verabschiedet werden soll.
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"Diese Aufstockung sendet eine klare Botschaft: die Welt gibt die Natur auch in Zeiten konkurrierender Prioritäten nicht auf. Unsere Geberländer haben sich der Herausforderung gestellt und sind mutige Verpflichtungen im Hinblick auf eine positivere Zukunft für unseren Planeten eingegangen. Die kommenden vier Jahre des GEF-9-Zyklus werden diesen ehrgeizigen Vorstoß zur Erreichung der Umweltziele für 2030 widerspiegeln", sagte Claude Gascon, Interimsgeschäftsführer und Vorsitzender der GEF.
Der GEF-9-Investitionszyklus wird den Zeitraum von Juli 2026 bis Juni 2030 abdecken. Vier übergreifende Prioritäten werden die Ziele und den Ansatz der GEF für die nächsten vier Jahre bestimmen:
Die 71st GEF-Ratstagung wird vom 31. Mai bis 3. Juni 2026 in Samarkand, Usbekistan, stattfinden. Das Treffen findet im Vorfeld der Achten GEF-Versammlung statt, auf der die Zusagen der einzelnen Länder öffentlich bekannt gegeben werden.
Über die GEF
Die Globale Umweltfazilität (GEF) ist der weltweit größte multilaterale Fonds für die Umwelt. Die Fondsfamilie arbeitet zusammen, um die dringendsten Herausforderungen unseres Planeten auf integrierte Weise anzugehen. Ihre Finanzierung hilft den Entwicklungsländern bei der Bewältigung komplexer Herausforderungen und bei der Verwirklichung internationaler Umweltziele. In den letzten drei Jahrzehnten hat die GEF mehr als 27 Milliarden Dollar an Finanzmitteln bereitgestellt, hauptsächlich in Form von Zuschüssen, und weitere 155 Milliarden Dollar für länderspezifische Schwerpunktprojekte mobilisiert. Weitere Informationen finden Sie unter: www.thegef.org
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Eine Hausdurchsuchung im Raum Regensburg nach einer Protestaktion auf einem Gasbohrturm im oberbayerischen Reichling beschäftigt nun das Bundesverfassungsgericht. Der betroffene, zur Tatzeit gerade volljährige Aktivist und sein Rechtsanwalt Benedikt Ehrlich haben Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt, nachdem das Landgericht Augsburg ihre Beschwerden gegen den ursprünglichen Durchsuchungsbeschluss verworfen hatte. Es geht um die Frage, ob der Einsatz der Polizei mit der Durchsuchung von Wohnräumen und der Suche nach Computern und Smartphones nach einer gewaltfreien Aktion noch verhältnismäßig war.
Auslöser des Verfahrens ist eine Aktion vom September 2025: Aktivisten des Bündnisses "Ende Gelände" waren auf einen Bohrturm in Reichling geklettert und hatten Banner mit Aufschriften wie "Gas ist Gift" und "Gasausstieg jetzt – hier und weltweit" angebracht, darunter auch eine Botschaft an Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Der Protest richtete sich gegen geplante Gas-Probebohrungen, die in der Region wiederholt auf Widerstand gestoßen waren. Anwohner äußerten Sorgen um die Trinkwasserversorgung, Aktivisten begründeten ihren zivilen Ungehorsam mit der Notwendigkeit, fossile Energieprojekte zu stoppen.
Im Januar durchsuchte die Polizei eine Wohnung im Raum Regensburg, in der der junge Aktivist im Elternhaus lebt. Ermittlungsgrundlage sind nach Angaben der Ermittlungsbehörden der Verdacht des Hausfriedensbruchs sowie ein möglicher Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Ziel der Maßnahme sei es gewesen, Hinweise auf die Identität weiterer an der Aktion beteiligter Personen zu sichern. Laut Polizei konnten bei der Durchsuchung Beweismittel sichergestellt werden, die derzeit ausgewertet werden.
Der Anwalt des Betroffenen und das Aktionsbündnis "Ende Gelände", das vom Verfassungsschutz als linksextremistischer Verdachtsfall beobachtet wird, bewerten die Durchsuchung dagegen als rechtswidrig. Ehrlich spricht von einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte seines Mandanten und sieht eine "Grenze überschritten". Die Protestform sei gewaltfrei gewesen, eine Wohnungsdurchsuchung daher nicht gerechtfertigt. Aus Sicht von "Ende Gelände" ist zivil ungehorsamer Protest angesichts der abgelehnten Gasbohrungen „absolut notwendig und legitim“. Das Bundesverfassungsgericht soll nun klären, wie weit Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung solcher Aktionen in private Lebensbereiche vordringen dürfen.