- Unterzeichnung einer Partnerschaftsvereinbarung mit der Oman Engineering Company für Projekte im Bereich grüner Wasserstoff -
OSAKA, Japan, 14. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Die Kanadevia Corporation (im Folgenden „Kanadevia") hat eine Partnerschaftsvereinbarung mit der Bahwan Engineering Company LLC (im Folgenden „BEC"), einem führenden Ingenieurunternehmen in Oman, geschlossen, um einen Rahmen für die Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Projekten im Bereich grüner Wasserstoff in Oman zu schaffen.
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Bild: Wasserstoffproduktionssystem
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Diese Vereinbarung zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Unternehmen in allen Phasen der Projektentwicklung zu stärken, einschließlich der Angebotserstellung, der Planung, der Beschaffung, der Fertigung und des Vertriebs im Rahmen von Projekten für kohlenstoffarme Kraftstoffe wie grünen Wasserstoff und E-Methan in Oman. Durch die Kombination der Kerntechnologie von Kanadevia im Bereich der Wasserelektrolyse-Stacks, die das Herzstück seiner Wasserstoffproduktionssysteme bildet, mit der umfassenden lokalen Erfahrung von BEC in den Bereichen Bauwesen und Ingenieurwesen sowie dessen starkem Kundenstamm werden die beiden Unternehmen eine Struktur schaffen, um qualitativ hochwertigere Lösungen für den schnell wachsenden Markt für kohlenstoffarme Kraftstoffe in Oman bereitzustellen.
Im Wasserstoffsektor errichtet Kanadevia derzeit in Tsuru, Präfektur Yamanashi, Japan, eine Massenproduktionsanlage für Wasserelektrolyse-Stacks, die eine Kernkomponente von Wasserelektrolysesystemen darstellen, mit dem Ziel, durch großtechnische Fertigung die Kosten zu senken und die Lieferkapazitäten zu erhöhen. Darüber hinaus hat Kanadevia im Rahmen seiner Bemühungen zur Verwirklichung einer wasserstoffbasierten Gesellschaft beschlossen, in einen Wasserstofffonds zu investieren, und treibt eine Reihe von Wachstumsstrategien im Wasserstoffgeschäft voran.
In Oman engagiert sich Kanadevia zudem aktiv in wasserstoffbezogenen Methanisierungsprojekten. Das Unternehmen hat bereits einen Vertrag mit Oman LNG LLC abgeschlossen, um technische Überprüfungen und Ingenieurarbeiten zur Entwicklung einer der weltweit größten kommerziellen Methanisierungsanlagen durchzuführen, in der abgeschiedenes CO₂ mithilfe von grünem Wasserstoff in E-Methan (synthetisches Methan) umgewandelt wird.
Durch diese Partnerschaft wird Kanadevia den politischen Vorgaben und gesellschaftlichen Erwartungen beider Länder gerecht werden, sein Geschäft in Bereichen der Dekarbonisierung – einschließlich grünem Wasserstoff – stetig ausbauen und zur Verwirklichung einer nachhaltigen, energiebasierten Gesellschaft beitragen.
Informationen zur Kanadevia Corporation
Standort: 7-89, Nankokita 1-chome, Suminoe-ku, Osaka 559-8559, Japan
Gegründet: 1. April 1881
Unternehmensüberblick: Ein umfassendes Ingenieurunternehmen, das weltweit in drei Geschäftsbereichen (Umwelt, Maschinenbau und Infrastruktur sowie CO₂-neutrale Lösungen) tätig ist und dessen Schwerpunkte auf der Kreislaufwirtschaft, der Dekarbonisierung sowie sicheren und prosperierenden Gemeinden liegen.
Offizielle Website: https://www.kanadevia.com/english/
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.