In der Pressemitteilung „CNTE liefert eine Energiespeicherlösung mit einer Leistung von 6,9 MW und einer Speicherkapazität von 14,9 MWh für das Werk von Agrosuper in San Vicente, Chile", die am 20. August 2026 von Contemporary Nebula Technology Energy (CNTE) über PR Newswire veröffentlicht wurde, wurde uns vom Unternehmen mitgeteilt, dass die Pressemitteilung aktualisiert wurde. Die vollständige korrigierte Pressemitteilung folgt:
SAN VICENTE DE TAGUA TAGUA, Chile, 20. August 2026 /PRNewswire/ -- CNTE hat eine Batterie-Energiespeichersystemlösung mit einer Leistung von 6,9 MW und einer Speicherkapazität von 14,9 MWh für das Werk von Agrosuper in San Vicente in der chilenischen Region O'Higgins geliefert.
Das System ist darauf ausgelegt, in der industriellen Lebensmittelverarbeitungsanlage Spitzenlastabgleich und Lastverschiebung zu unterstützen. Die Anlage speichert Strom in Zeiten geringeren Bedarfs und gibt ihn in Spitzenverbrauchszeiten wieder ab. Dadurch kann das Werk seinen Stromverbrauch optimieren, die Kosten für Spitzenlasten senken und das lokale Stromnetz entlasten. Das Projekt soll voraussichtlich im Dezember 2026 ans Netz gehen.
Mit einer Nennleistung von 6,9 MW und einer Speicherkapazität von 14,9 MWh kann das System schnell auf Schwankungen des Strombedarfs des Kraftwerks reagieren. Die Energiespeicherlösung von CNTE vereint Batterieausrüstung, Stromumwandlung und intelligentes Energiemanagement, um das Laden und Entladen entsprechend den Lastbedingungen vor Ort und den betrieblichen Anforderungen zu koordinieren.
Das Projekt spiegelt den zunehmenden Einsatz von Batterie-Energiespeichern im chilenischen Gewerbe- und Industriesektor wider. Neben der Unterstützung der Integration erneuerbarer Energien wird die BESS-Technologie zunehmend von energieintensiven Unternehmen genutzt, um Stromkosten zu steuern, die Energieeffizienz zu verbessern und die betriebliche Flexibilität zu erhöhen.
Das Projekt Agrosuper San Vicente erweitert zudem das wachsende Portfolio der CNTE an industriellen Energiespeicherprojekten in Lateinamerika, wo der Bergbau, die Lebensmittelverarbeitung, das verarbeitende Gewerbe und andere stromintensive Branchen nach flexibleren und kosteneffizienteren Energielösungen suchen.
Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.