Bezüglich der Pressemitteilung „Schlammlawine in Xizang:" „China treibt Rettungsmaßnahmen in vier Bereichen voran", veröffentlicht am 6. September 2026 von CMG über PR Newswire hat das Unternehmen uns mitgeteilt, dass Änderungen vorgenommen wurden. Hier folgt die vollständige, korrigierte Mitteilung, mit weiteren Einzelheiten am Ende:
SHIGATSE, China, 6. September 2026 /PRNewswire/ -- Ein Bericht von CMG
China wird die Rettungsarbeit nach der verheerenden Schlammlawine am Grenzübergang Gyirong im chinesischen Autonomen Gebiet Xizang in vier Bereichen vorantreiben. Dies erklärte das Kommando für die Rettungsarbeiten am Sonntag auf einem Briefing vor chinesischen und ausländischen Journalisten.
https://german.cgtn.com/2026/09/06/ARTI1788691118105328
Erstens werde man mit allen Mitteln nach den Vermissten suchen. Bis zum Samstag um 18 Uhr seien insgesamt mehr als 2.500 Rettungskräfte, mehr als 500 Einsatzfahrzeuge, mehr als 9.000 Ausrüstungssätze sowie mehr als 1.000 Drohnenflüge eingesetzt worden.
Zweitens solle die Nachsorge sorgfältig durchgeführt werden. Derzeit werde auf der Grundlage der Einschätzung der Expertengruppe die Rückführung der Bevölkerung systematisch organisiert, um die Ordnung im Arbeits- und Alltagsleben der umgesiedelten Menschen so schnell wie möglich wiederherzustellen.
Drittens sollten strenge Vorsichtsmaßnahmen gegen Folgekatastrophen ergriffen werden. Und Viertens solle man die Zusammenarbeit mit Nepal verstärken und rechtzeitige Übermittlung von Frühwarninformationen zu Wetter, Hydrologie und Geologie an die nepalische Seite gewährleisten, hieß es auf dem Briefing.
Bis Samstag um 18:00 Uhr (Beijinger Zeit) wurden laut Angaben 43 Todesopfer bestätigt, während 519 Personen weiterhin als vermisst gelten.
Korrektur: In einer früheren Version dieser Mitteilung wurde fälschlicherweise „nigerianische" anstelle von „nepalesische" verwendet.
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Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.
Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.
Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.
Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.