TAIPEI, 20. August 2026 /PRNewswire/ -- GIGABYTE präsentiert seine Gaming-Marke AORUS auf der gamescom 2026 unter dem Motto „AORUS INFINITY". Der Messestand wird zu einem immersiven Gaming-Erlebnisbereich, in dem Besucher aktuelle Spieletitel auf KI-Gaming-Laptops, OLED-Gaming-Monitoren und PC-Systemen erleben können. Gleichzeitig feiert die AORUS-INFINITY-Serie ihre gamescom-Premiere.
Angeführt wird die AORUS-INFINITY-Serie vom Motherboard X870E AORUS INFINITY NEXT, das über 3D-metallgedruckte Kühlkomponente und innovative Technologien verfügt. Gemeinsam mit den INFINITY-Grafikkarten der AORUS GeForce RTX™ 50-Serie, dem Gehäuse AORUS C510 GLASS INFINITY und neu vorgestellten Gaming-Peripheriegeräten bildet es ein aufeinander abgestimmtes System mit einer charakteristischen Designsprache.
Der mit AORUS-Hardware ausgestattete Gaming-Bereich zeigt das Zusammenspiel von Gaming und KI-Anwendungen. Der AORUS MASTER 16 AI Gaming-Laptop nutzt GiMATE, den KI-Assistenten von GIGABYTE, zur Echtzeitoptimierung. In Verbindung mit der AORUS RTX™ 5060 Ti AI BOX und deren GPU-Selektor lassen sich verfügbare Ressourcen je nach Anwendung Gaming- oder KI-Workloads zuweisen. Die Bildausgabe erfolgt über die OLED-Gaming-Monitore FO27Q28G und FO27Q24G, die OLED-Bildqualität mit taktischen Funktionen für kompetitives Gaming verbinden. Darüber hinaus zeigt AORUS verschiedene PC-Konfigurationen, darunter die STEALTH-Serie mit rückseitig angeordneten Anschlüssen für ein klares, elegantes Erscheinungsbild, die lifestyleorientierte WOOD-Serie sowie das Europadebüt der von der Anime-Kultur inspirierten Figur AORUS ARI.
AORUS präsentiert Capcoms „Street Fighter 6" und „PRAGMATA", Microsofts „Forza Horizon 6" sowie „Star Wars Zero Company™". Als offizieller Hardware-Partner der VALORANT Champions Tour (VCT) EMEA veranstaltet AORUS zudem eine eigene VALORANT-Challenge. Dabei können Besucher gegen einen Profispieler antreten und VCT-Aktionspreise gewinnen. Besucher können das gesamte Sortiment in der Koelnmesse, Halle 8, Stand C050, erleben.
Vor und während der gamescom veranstaltet AORUS außerdem Onlinekampagnen für Gamer weltweit. Dabei werden unter anderem ein X870E AERO X3D WOOD-Mainboard und ein MO27Q28GR OLED-Gaming-Monitor verlost. Zu den weiteren Kampagnen anlässlich des 40-jährigen Jubiläums von GIGABYTE gehören der AORUS MEMBER DAY, GIGABYTE 40∞Your Infinity sowie My Perfect Setup. Folgen Sie @aorus_official auf Instagram, um weitere Informationen zu erhalten.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.