GAC verzeichnet ein starkes erstes Halbjahr und treibt die weltweite Expansion voran

10.07.2026

GUANGZHOU, China, 10. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Laut dem von der GAC Group veröffentlichten Produktions- und Absatzbericht für Juni belief sich der Gesamtfahrzeugabsatz der GAC Group im ersten Halbjahr auf 773 100 Einheiten, was einem Anstieg von 2,35 % gegenüber dem Vorjahr entspricht; Energiesparfahrzeuge sowie Fahrzeuge mit alternativen Antrieben machten 62,82 % des Gesamtabsatzes aus.

Angetrieben durch den „Panyu Action"-Plan stieg der Absatz der Eigenmarken von GAC im ersten Halbjahr auf 346 000 Einheiten, was einem Anstieg von 35,69 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Im Juli wird die Gesamtproduktion von GAC voraussichtlich die Marke von 30 Millionen Einheiten überschreiten und damit einen neuen Meilenstein in der Entwicklung des Unternehmens in großem Maßstab setzen.

Die Auslandsmärkte entwickelten sich zum am schnellsten wachsenden Segment von GAC: Von Januar bis Juni erreichten die Exporte der Eigenmarken 121 500 Einheiten, was einem Anstieg von 132 % entspricht.

Im ersten Halbjahr verzeichnete GAC ein konzentriertes Absatzwachstum auf den Auslandsmärkten, bei gleichzeitig starkem Wachstum in fünf wichtigen Regionen – Amerika, Asien-Pazifik, der Nahe Osten, Afrika und Europa. In Mexiko gehörten der AION UT im B-Segment und der AION ES im C-Segment jeweils zu den drei meistverkauften Modellen auf dem Markt für reine Elektrofahrzeuge. In Bolivien wurden der GAC S7 und der AION UT zum meistverkauften Plug-in-Hybridmodell bzw. zum meistverkauften reinen Elektromodell des Jahres gekürt, während GAC auf dem lokalen Markt bereits seit mehreren Monaten in Folge den ersten Platz unter den chinesischen Pkw-Marken einnimmt. In Brasilien und Kolumbien stiegen die Verkaufszahlen von GAC im Juni gegenüber dem Vormonat um 1129 % bzw. 804 %, während Uruguay im Juni einen Anstieg von 254 % gegenüber dem Vorjahresmonat verzeichnete.

In der Region Asien-Pazifik erreichte der Marktanteil von GAC in mehreren Märkten neue Höchststände. In der Sonderverwaltungsregion Hongkong lag der Marktanteil von GAC bei Elektrofahrzeugen von Januar bis Mai bei über 11 %; in Thailand stiegen die Verkaufszahlen im Juni gegenüber dem Vormonat um 207 % und in Singapur legten sie um 77 % zu. Im Nahen Osten sowie in Afrika führte der EMZOOM im Mai den B-Segment-SUV-Markt im Libanon an, nachdem der regionale Absatz im Januar und Februar um 282 % gestiegen war, während die Verkaufszahlen in Äthiopien im Juni gegenüber dem Vormonat um 510 % zulegten.

In Europa hat GAC eine durchgängige Betriebsstruktur von der lokalen Produktion bis zum Vertrieb aufgebaut, ist mittlerweile in Italien, dem Vereinigten Königreich sowie Spanien vertreten und belegte im Juni in Griechenland den zweiten Platz unter den chinesischen Elektrofahrzeugmarken. Unterdessen lief die Produktion des AION UT im österreichischen KD-Werk an.

Mit Blick auf das zweite Halbjahr wird die GAC Group ihre gestärkte Produkt- und Systemkompetenz weiterhin nutzen, um einen Mobilitätsmehrwert zu schaffen, der die Erwartungen der Kunden übertrifft.

Weitere Informationen zu GAC finden Sie auf: https://www.gacgroup.com/en oder folgen Sie uns in den sozialen Medien.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.