SINGAPUR und AMSTERDAM, 12. Oktober 2026 /PRNewswire/ -- Die an der Euronext Amsterdam notierte SWI Group („SWI"; SWICH) gibt heute eine Kapitalerhöhung in Höhe von 800 Millionen Euro mit institutionellen Investoren bekannt.

Die Kapitalerhöhung erfolgt durch die Ausgabe neuer Stammaktien durch SWICH in mehreren Tranchen, wodurch sich die Gesamtzahl der Stammaktien auf 558 399 385 erhöht. Damit beläuft sich das seit März 2026 insgesamt eingeworbene Eigenkapital auf über 1 Milliarde Euro.
Die Transaktion stellt einen wichtigen Meilenstein in der Transformation der SWI Group dar und verschafft dem Unternehmen erhebliches zusätzliches Eigenkapital, um die Konsolidierung und den Ausbau seiner transatlantischen digitalen Infrastruktur sowie seiner KI-Rechenplattform in Europa und den Vereinigten Staaten voranzutreiben.
Im Rahmen der vom Konzern angekündigten Transformation werden die Erlöse den Ausbau sowie die Skalierung der Rechenzentrums- und KI-Rechenkapazitäten des Konzerns unterstützen, darunter die Strominfrastruktur, die Bereitstellung von Rechenkapazitäten sowie die Umsetzung seiner Projektpipeline auf beiden Seiten des Atlantiks.
Die Kapitalerhöhung stärkt die Bilanz der SWI Group erheblich und verschafft dem Konzern zusätzliche finanzielle Spielräume, um seine Wachstumsstrategie in großem Maßstab umzusetzen, darunter weitere Investitionen in KI sowie die Aufstockung bestehender Beteiligungen. Zudem erweitert die Kapitalerhöhung die institutionelle Aktionärsbasis, verbessert die Marktliquidität und erhöht den Streubesitz des Unternehmens auf etwa 20 % des Grundkapitals.
„Bei dieser Transaktion geht es darum, mit den Entwicklungen auf den Märkten für Rechenleistung und Rechenzentren Schritt zu halten. Wir verfügen über eine klare Strategie, eine umfangreiche Pipeline sowie eine starke Position in Europa und den Vereinigten Staaten. Wir freuen uns sehr, neue Investoren begrüßen zu dürfen, die unser langfristiges Ziel für den Konzern teilen", sagte Max-Hervé George, Gründer und Vorstandsvorsitzender der SWI Group.
Im Rahmen der Transaktion werden bestimmten Investoren Optionen im Zusammenhang mit ihren Aktien gewährt, die an das Erreichen von ECM-Meilensteinen geknüpft sind.
Diese Pressemitteilung enthält Informationen, die Insiderinformationen im Sinne der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 darstellen oder darstellen können.
Informationen zur SWI Group
SWI Capital Holding Ltd. (www.swi.com), notiert an der Euronext Amsterdam unter dem Tickersymbol SWICH (ISIN: SGXPZ11CH7U7), ist die Holdinggesellschaft der SWI Group. Die SWI Group agiert als globale digitale Investitionsplattform mit einem Schwerpunkt auf langfristigen Beteiligungen im Bereich der digitalen Infrastruktur. Die Gruppe bietet erstklassige Anlagelösungen und fördert damit Wachstum, Widerstandsfähigkeit sowie langfristige Wertschöpfung in verschiedenen Märkten.
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Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.
Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.
Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.
Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.