GUIYANG, China, 29. August 2026 /PRNewswire/ -- Dies ist ein Nachrichtenartikel von Guizhou Daily:
Die China International Big Data Industry Expo 2026 wurde am 28. August in Guiyang, der Hauptstadt der südwestchinesischen Provinz Guizhou, offiziell eröffnet. Als einflussreiche Veranstaltung der Digitalbranche auf nationaler Ebene hat sich die Messe zu einer wichtigen Plattform für den technologischen Austausch, die industrielle Vernetzung und den Transfer innovativer Ergebnisse im globalen Big-Data-Sektor entwickelt. Unter dem Motto „Token: Ein neuer Weg zum Wert von Datenelementen" gliedert sich die Messe in fünf thematische Kernbereiche: Rechenleistungsinfrastruktur, Datenversorgung, modellgetriebene Entwicklung, Sicherheitsgewährleistung sowie intelligente Nutzererfahrung. Sie vereint über 300 hochkarätige Aussteller aus dem In- und Ausland aus den Bereichen künstliche Intelligenz, Cloud-Computing, Datensicherheit und digitale Anwendungen.
Im Hinblick auf die industrielle Zusammenarbeit im Inland hat sich die Veranstaltung mit vier spezialisierten Industrieparks zusammengetan, um gezielte Handels- und Matchmaking-Veranstaltungen zu organisieren sowie industrielle Ressourcen vor- und nachgelagerter Bereiche gezielt miteinander zu vernetzen. Inzwischen hat die Veranstaltung zudem Partnerschaften mit mehr als 30 ausländischen Unternehmen geschlossen, um eine Reihe grenzüberschreitender Austausch- und Kooperationsmaßnahmen durchzuführen und so die internationale Zusammenarbeit, die gemeinsame Nutzung von Ressourcen und die geschäftliche Expansion im Big-Data-Sektor weiter voranzutreiben.
Als ständiger Austragungsort der „China International Big Data Industry Expo" setzen sich Guiyang sowie die angrenzende Gui'an New Area seit langem für die Entwicklung der Big-Data-Branche und den Aufbau eines digitalen Industrieclusters von Weltklasse ein. Bislang gibt es in der Region insgesamt 26 große oder sehr große Rechenzentren, deren gesamte Rechenleistung 174 EFLOPS übersteigt. Intelligente Rechenleistung macht über 98 % der gesamten Rechenleistung aus, und die durchschnittliche Power Usage Effectiveness (PUE) der lokalen Rechenzentren liegt bei niedrigen 1,19, was die herausragende Effizienz sowie die Vorteile eines umweltfreundlichen, kohlenstoffarmen Betriebs beim Ausbau der nationalen digitalen Infrastruktur widerspiegelt. Angetrieben durch den boomenden Big-Data-Industriecluster hat der Umsatz der Software- und IT-Dienstleistungsbranche in der Region die Marke von 100 Milliarden Yuan überschritten. Damit hat die Branche die Entwicklungsstufe einer 100-Milliarden-Yuan-Branche erreicht und eine solide Grundlage für die nachhaltige und qualitativ hochwertige Entwicklung der digitalen Wirtschaft Chinas geschaffen.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.