DFC-Finanzierung versetzt PELA in die Lage, kritische Antimonlieferungen an die USA und andere Märkte zu liefern

07.04.2026

PERTH, Australien, 8. April 2026 /PRNewswire/ -- Pela Global Limited (PELA), ein in Australien ansässiges Unternehmen für kritische Metalle und Edelmetalle, hat ein Projektentwicklungs-Finanzierungsabkommen mit der U.S. International Development Finance Corporation (DFC) abgeschlossen und sich damit bis zu 5 Millionen US$ gesichert, um sein Projekt zur Wiederinbetriebnahme der Antimonmine Krstov Dol in Nordmazedonien voranzutreiben. Dieses Geschäft ist die erste Antimon-Investition von DFC und das erste Projekt in Nordmazedonien, was die strategische und wirtschaftliche Positionierung des Projekts bestätigt.

Die Vereinbarung beinhaltet das Potenzial für eine Anschlussfinanzierung, vorbehaltlich der Durchführbarkeit und der DFC-Investitionskriterien, und zeigt einen Weg mit großem Potenzial für den Bau und die langfristige Entwicklungsunterstützung auf.

„DFC ist stolz darauf, unsere Partnerschaft mit Pela im Rahmen dieser strategischen Projektentwicklungsvereinbarung bekannt zu geben, die unsere erste in Nordmazedonien ist", sagte DFC-CEO Ben Black. „Durch die Unterstützung der Wiederbelebung der Antimonmine und des Aufbereitungsbetriebs in Krstov Dol wird dieses Projekt dazu beitragen, die weltweite Antimonversorgung weg von China zu diversifizieren und eine zuverlässige Quelle dieses wichtigen Minerals für die USA und unsere Verbündeten zu sichern."

Die Investition ist in der strategischen Positionierung des Projekts Krstov Dol Mine (KDM) verankert. Bei KDM handelt es sich um ein historisch produzierendes Antimonvorkommen, das als kurzfristige Lieferquelle für die USA und verwandte Märkte erschlossen wird. Antimon ist ein wichtiger Rohstoff für Verteidigungs-, Halbleiter- und Energiesysteme, wobei die kurzfristigen Produktionskapazitäten in verbündeten Volkswirtschaften begrenzt sind, so dass das Projekt von der sich verschärfenden Angebots-Nachfrage-Dynamik profitieren kann.

Die DFC-Finanzierung wird wichtige Machbarkeitsmeilensteine unterstützen, darunter eine JORC-konforme Mineralressourcenschätzung und Bewertungen, die internationalen Standards entsprechen und dazu beitragen, das Risiko des Projekts zu verringern und es in Richtung Erschließung voranzutreiben.

Im Anschluss an die Vereinbarung mit DFC hat PELA vor kurzem mit PGM Processing, einem US-amerikanischen Unternehmen, zusammengearbeitet, um eine kommerzielle Abnahmevereinbarung zu prüfen. Im Rahmen dieser Vereinbarung beabsichtigt PGM Processing, eine beträchtliche Menge an Antimonkonzentrat und Tailings von PELA zu beziehen, vorbehaltlich des erfolgreichen Abschlusses von Verarbeitungsversuchen und Meilensteinen der Projektentwicklung.

„Die Investition von DFC und die Partnerschaft mit PGM Processing werden voraussichtlich die Entwicklung der kurzfristigen Antimonversorgung der Vereinigten Staaten unterstützen, die in der verbündeten Produktion und der Verarbeitung in den USA verankert ist", Nik Jovanovski, Geschäftsführer von PELA Global.

Mit seiner Lage in Nordmazedonien, einem NATO-Mitglied und EU-Beitrittsland, bietet das Projekt einen stabilen und strategisch ausgerichteten Standort für Investitionen. PELA Global, treibt das Projekt in Übereinstimmung mit international anerkannten Umwelt- und Sozialstandards voran.

Pela Global Limited ist ein australisches Unternehmen für kritische Metalle und Edelmetalle, das sich auf die verantwortungsvolle Erschließung von Mineralressourcen im Tethyan-Metallgürtel in Südosteuropa konzentriert. 

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Von Reichling nach Karlsruhe: Hausdurchsuchung nach Klimaprotest vor höchstem Gericht

09.04.2026

Eine Hausdurchsuchung im Raum Regensburg nach einer Protestaktion auf einem Gasbohrturm im oberbayerischen Reichling beschäftigt nun das Bundesverfassungsgericht. Der betroffene, zur Tatzeit gerade volljährige Aktivist und sein Rechtsanwalt Benedikt Ehrlich haben Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt, nachdem das Landgericht Augsburg ihre Beschwerden gegen den ursprünglichen Durchsuchungsbeschluss verworfen hatte. Es geht um die Frage, ob der Einsatz der Polizei mit der Durchsuchung von Wohnräumen und der Suche nach Computern und Smartphones nach einer gewaltfreien Aktion noch verhältnismäßig war.

Auslöser des Verfahrens ist eine Aktion vom September 2025: Aktivisten des Bündnisses "Ende Gelände" waren auf einen Bohrturm in Reichling geklettert und hatten Banner mit Aufschriften wie "Gas ist Gift" und "Gasausstieg jetzt – hier und weltweit" angebracht, darunter auch eine Botschaft an Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Der Protest richtete sich gegen geplante Gas-Probebohrungen, die in der Region wiederholt auf Widerstand gestoßen waren. Anwohner äußerten Sorgen um die Trinkwasserversorgung, Aktivisten begründeten ihren zivilen Ungehorsam mit der Notwendigkeit, fossile Energieprojekte zu stoppen.

Im Januar durchsuchte die Polizei eine Wohnung im Raum Regensburg, in der der junge Aktivist im Elternhaus lebt. Ermittlungsgrundlage sind nach Angaben der Ermittlungsbehörden der Verdacht des Hausfriedensbruchs sowie ein möglicher Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Ziel der Maßnahme sei es gewesen, Hinweise auf die Identität weiterer an der Aktion beteiligter Personen zu sichern. Laut Polizei konnten bei der Durchsuchung Beweismittel sichergestellt werden, die derzeit ausgewertet werden.

Der Anwalt des Betroffenen und das Aktionsbündnis "Ende Gelände", das vom Verfassungsschutz als linksextremistischer Verdachtsfall beobachtet wird, bewerten die Durchsuchung dagegen als rechtswidrig. Ehrlich spricht von einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte seines Mandanten und sieht eine "Grenze überschritten". Die Protestform sei gewaltfrei gewesen, eine Wohnungsdurchsuchung daher nicht gerechtfertigt. Aus Sicht von "Ende Gelände" ist zivil ungehorsamer Protest angesichts der abgelehnten Gasbohrungen „absolut notwendig und legitim“. Das Bundesverfassungsgericht soll nun klären, wie weit Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung solcher Aktionen in private Lebensbereiche vordringen dürfen.