MANNHEIM, Deutschland, 21. August 2026 /PRNewswire/ -- Die Corinex GmbH und die EFR GmbH haben einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einem interoperablen Breitband-Powerline-System (BPL) erreicht. Modems und Smart Meter Gateways können jetzt über die Infrastruktur beider Anbieter kommunizieren. Nach sechs Monaten gemeinsamer technischer Entwicklungsarbeit haben sich beide Unternehmen auf detaillierte Spezifikationen verständigt, die die Interoperabilität ihrer jeweiligen Komponenten ermöglichen.
Die Lösung orientiert sich an den Grundsätzen der Richtlinie 2014/25/EU. Mit einer standardbasierten Multi-Vendor-Architektur haben Versorgungsunternehmen die Wahl zwischen verschiedenen Anbietern und können ihre Beschaffung wettbewerblich gestalten. Zugleich steht die Lösung im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2019/944, die die Interoperabilität von Smart-Metering-Systemen ausdrücklich fördert. Für Verteilnetzbetreiber verringert dieser Ansatz die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern und schafft mehr Flexibilität, wenn der Smart-Meter-Rollout hochskaliert wird.
Im August 2026 trafen sich die Entwicklungs- und Produktteams von Corinex und EFR in Vancouver, um die jüngste Phase der gemeinsamen Validierung abzuschließen und die weitere Umsetzung abzustimmen. Das Treffen markierte den Übergang von der technischen Validierung zur Umsetzung. Beide Unternehmen arbeiten nun an den letzten Schritten zur Realisierung der vereinbarten Lösung.
Durch die sich ergänzenden Kompetenzen und Technologien von Corinex und EFR können Kunden in Deutschland erstmals zwischen verschiedenen interoperablen G.hn-BPL-Produkten wählen. Die daraus entstehende Architektur bietet Verteilnetz- und Messstellenbetreibern maximale Flexibilität. Gleichzeitig profitieren sie von einer hochzuverlässigen G.hn-BPL-Infrastruktur und der gebündelten Kompetenz beider Unternehmen im Bereich Netzintelligenz.
„Wir sind überzeugt, dass es für Kunden entscheidend ist, netzkritische Infrastruktur von mindestens zwei interoperablen Anbietern beziehen zu können", erklärt Peter Sobotka, CEO von Corinex. „Wir freuen uns, diesen Ansatz der Wahlfreiheit gemeinsam mit EFR umzusetzen. Corinex bringt bewährte Technologie und umfassende Erfahrung aus großflächigen Implementierungen bei Versorgungsunternehmen in die Zusammenarbeit ein, während EFR das Angebot interoperabler Lösungen für die Kunden erweitert. Gemeinsam bieten wir Versorgungsunternehmen damit mehr Auswahl und reduzieren gleichzeitig die Risiken bei Implementierung und Betrieb."
„Diese Zusammenarbeit wird das Vertrauen in die Umsetzung und den großflächigen Rollout von BPL-Infrastrukturen in Deutschland stärken", ergänzt Martin Eibl, Geschäftsführer von EFR. „Proprietäre Lösungen bergen erhebliche technologische und wirtschaftliche Risiken, insbesondere bei kostenintensiven und langfristig angelegten Infrastrukturprojekten. Die erreichte Interoperabilität geht daher weit über einen rein technischen Erfolg hinaus. Sie ist ein wichtiger Meilenstein bei der Weiterentwicklung offener und zukunftssicherer Kommunikationsinfrastrukturen für Niederspannungsnetze – und eine sehr gute Nachricht für Netzbetreiber, Partner und alle Nutzer der G.hn-BPL-Technologie."
Die gemeinsame Lösung von Corinex und EFR ermöglicht die Anbindung von Smart Meter Gateways über 1T-Module. Dadurch erhalten Versorgungsunternehmen mehr Flexibilität bei der Auswahl ihrer Smart Meter Gateways und reduzieren zugleich die Abhängigkeit von einem einzelnen Anbieter.
Die Zusammenarbeit ebnet zugleich den Weg für eine künftige Interoperabilität der zentralen BPL-Netzinfrastruktur einschließlich Headends und Repeatern.
Über Corinex GmbH
Corinex ist ein führender Anbieter von Technologien zur digitalen Ertüchtigung von Nieder- und Mittelspannungsverteilnetzen. Mit einzigartiger Netzintelligenz, Transparenz und Flexibilität hilft das Unternehmen, die vorhandene Kapazität und Resilienz der Netze voll auszuschöpfen und Engpässe mithilfe des Netzes selbst zu managen.
Die Corinex-Plattform ist als digitale Infrastruktur zur Erweiterung nutzbarer Netzkapazitäten ausgelegt. Sie ermöglicht Netzbetreibern und Netzteilnehmern, zusätzliche Aufnahmekapazitäten zu erschließen, Engpässe zu managen und die zunehmende Elektrifizierung in das bestehende Netz zu integrieren – mit messbaren Ergebnissen im Betrieb.
Corinex verbindet moderne Breitband-Powerline-Technologie mit Echtzeit-Erfassung und -Steuerung über bestehende Stromleitungen und stellt damit eine für den Versorgungsbetrieb ausgelegte Konnektivität bis an den Rand des Netzes bereit.
Weitere Informationen unter www.corinex.com.
Über EFR GmbH
Die EFR GmbH ist seit mehr als 30 Jahren in der Energiewirtschaft tätig und eine Tochtergesellschaft der Bayernwerk AG, der N-ERGIE AG und der Netze BW GmbH. EFR betreut rund 350 Kunden in der Energiewirtschaft. Das Unternehmen hat 4 Millionen Smart Meter verkauft; 1,4 Millionen Steuerempfänger sind im Netz im Einsatz.
EFR bietet Lösungen in den Bereichen Smart Metering, Smart-Meter-Gateway-Technologie, Kommunikation, Steuerung und digitales Energiemanagement. Das Unternehmen adressiert sowohl Messstellen- als auch Netzbetreiber und verbindet diese Kompetenzen mit einem umfassenden G.hn-basierten BPL-Portfolio für eine zuverlässige und skalierbare Kommunikation in Verteilnetzen.
Weitere Informationen unter www.efr.de.
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Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.
Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.
Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.
Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.