Capital Group erhält FSRA-Lizenz in Abu Dhabi und treibt Expansion im Nahen Osten voran

07.10.2026

ABU DHABI, VAE, 7. Oktober 2026 /PRNewswire/ -- Die Capital Group, einer der weltweit größten und erfahrensten aktiven Vermögensverwalter mit einem verwalteten Vermögen von 3,6 Billionen US-Dollar, gab heute bekannt, dass sie eine Finanzdienstleistungsgenehmigung von der Financial Services Regulatory Authority (FSRA) der ADGM, dem internationalen Finanzzentrum von Abu Dhabi, der Hauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate, erhalten hat, die es dem Unternehmen ermöglicht, als regulierter Vermögensverwalter tätig zu sein. Die Genehmigung berechtigt die Capital Group zur Ausübung von Handels-, Anlageverwaltungs- und Vertriebsaktivitäten innerhalb des ADGM.

Dieser regulatorische Meilenstein markiert die nächste Phase des langfristigen Engagements der Capital Group in der Region, nachdem das Unternehmen im Mai 2026 Pläne zur Eröffnung seiner ersten Niederlassung im Nahen Osten in Abu Dhabi angekündigt hatte. Seitdem hat das Unternehmen Mitarbeiter aus Nordamerika, Europa und Asien dorthin versetzt, um Fachwissen in den Bereichen Anlage, Betrieb und Kundenbetreuung näher an die Kunden und Chancen in der Region heranzubringen. Es wird erwartet, dass die lokale Präsenz im Laufe der Zeit entsprechend den geschäftlichen und kundenbezogenen Anforderungen weiter ausgebaut wird.

Benno Klingenberg-Timm, Leiter des Büros in Abu Dhabi & , Leiter des Bereichs Institutional für Europa und Asien bei der Capital Group, sagte: „Der Aufbau einer regulierten Präsenz in Abu Dhabi bringt uns näher an unsere Kunden und an die Anlagechancen im gesamten Nahen Osten – einer Region, in der wir seit vielen Jahren tätig sind. Vom ersten Tag an werden wir über eine bedeutende Präsenz verfügen, mit vor Ort vorhandenen Kompetenzen in den Bereichen Anlage, Betrieb und Kundenbetreuung. Ähnlich wie bei der Eröffnung unseres Büros in Singapur im Jahr 1989 bündeln wir in Abu Dhabi die gesamte Bandbreite der Expertise der Capital Group, was unser Vertrauen in das langfristige Wachstum der Region widerspiegelt."

Seine Exzellenz Ahmed Jasim Al Zaabi, Vorsitzender der ADGM, erklärte: „Wir freuen uns, die Capital Group, einen globalen Investmentmanager, bei ihrer Etablierung in Abu Dhabi willkommen zu heißen. Ihre Entscheidung spiegelt die Stärke des Finanzökosystems von Abu Dhabi und die wachsende Bedeutung der ADGM als führendes internationales Finanzzentrum für globale Institutionen wider, die nach langfristigen Chancen in der gesamten Region suchen."

Mike Gitlin, Präsident und CEO der Capital Group, sagte: „Der Nahe Osten ist für die Capital Group und unsere Kunden von strategischer Bedeutung. Der Erhalt unserer Zulassung in Abu Dhabi unterstreicht unser langfristiges Engagement in der Region und unsere Überzeugung, dass sie sich als führender internationaler Finanzplatz weiterentwickeln wird. Wir freuen uns darauf, unsere Beziehungen zu Kunden und Partnern zu vertiefen."

 

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Antisemitismus-Debatte nach ZDF-Sendung: Anwalt spricht von „Falschbehauptung des Innenministers“

08.10.2026

Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.

Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.

Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.

Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.