KANSAS CITY, Missouri, 19. August 2026 /PRNewswire/ -- C2FO, die weltweit größte Plattform für Betriebskapital, gab heute bekannt, dass das Unternehmen in die von CNBC in Zusammenarbeit mit dem globalen Forschungsunternehmen Statista erstellte Liste der World's Top Fintech Companies 2026 aufgenommen wurde. Dies ist das zweite Jahr in Folge, in dem das Unternehmen diese Auszeichnung erhalten hat.
Für Unternehmen in ganz Westeuropa ist der Zeitpunkt bemerkenswert. Anhaltend hohe Finanzierungskosten, energiebedingter Kostendruck und die fortschreitende Neuausrichtung der Lieferketten haben die Finanzabteilungen der Unternehmen dazu veranlasst, Liquidität innerhalb ihrer eigenen Betriebsabläufe zu suchen, anstatt auf zusätzliche Kredite zurückzugreifen. Das Marktplatzmodell von C2FO, das Käufer, Lieferanten und Finanzinstitute miteinander vernetzt, um bereits in genehmigten Rechnungen gebundenes Kapital freizusetzen, hat das Unternehmen als Teil dieses Wandels für in der gesamten Region tätige Unternehmen positioniert.
Seit seiner Gründung 2008 hat C2FO Unternehmen in mehr als 100 Ländern, darunter Märkte in ganz Westeuropa, On-Demand-Betriebskapital in Höhe von über 525 Milliarden US-Dollar bereitgestellt – und das ohne jegliche Kreditausfälle. Die patentierte „Name-Your-Rate®"-Technologie der Plattform ermöglicht es Unternehmenskäufern, überschüssige Barmittel zur vorzeitigen Bezahlung von Lieferanten zu einem selbst festgelegten Zinssatz zu nutzen, während Lieferanten schnellen, besicherungsfreien Zugang zu Liquidität erhalten, ohne neue Schulden aufzunehmen.
„Für Unternehmen in ganz Europa sollte das in genehmigten Rechnungen gebundene Betriebskapital nicht ungenutzt bleiben, während die Unternehmen anderswo nach Finanzierungsmöglichkeiten suchen. Diese Auszeichnung spiegelt die wachsende Bedeutung wider, die technologiegestützte Liquidität für Finanzteams in einem schwierigen Zinsumfeld einnimmt", sagte Mark Thomas, Chief Operations Officer EMEA bei C2FO.
Die Auszeichnung durch CNBC folgt auf die kürzliche Aufnahme von C2FO in die „Top 10 Cash Management Platforms" des Magazins „Finance Chief", mit der der Ansatz des Unternehmens gewürdigt wurde, Treasury-Teams in Unternehmen direkte Echtzeit-Kontrolle über die auf Rechnungen basierende Liquidität zu ermöglichen. C2FO baut seine Präsenz in ganz Europa weiter aus und unterstützt Unternehmen dabei, ihre Lieferantenbeziehungen zu stärken, ihre Liquidität zu verbessern und sich in einem zunehmend komplexen wirtschaftlichen Umfeld zurechtzufinden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.c2fo.com.
Informationen zu C2FO
C2FO ist weltweit führend bei On-Demand-Lösungen für das Betriebskapital und hilft Unternehmen, ihre Liquidität durch einen Marktplatz zu verbessern, der Unternehmenskäufer mit ihren Lieferanten verbindet. Durch seine patentierte Name-Your-Rate®-Technologie ermöglicht C2FO Lieferanten, Zahlungen früher zu erhalten, während Käufer gleichzeitig die Rendite ihres verfügbaren Kapitals optimieren können.
Medienkontakt: Ena Do, Markenkommunikation, C2FO media@c2fo.com
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.