BML2026 vereint ein Star-Aufgebot von Chinas führenden Gaming-Franchises im Anime-Stil

14.07.2026

Bahnbrechendes Konzert erreicht eine Spitzen-Zuschauerzahl von 45 Millionen im Livestream

SHANGHAI, 14. Juli 2026 /PRNewswire/ -- BILIBILI MACRO LINK-PLAY! 2026 (BML2026), Bilibilis umfassendes Live-Konzert rund um ACGN (Anime, Comics, Games und Novels), ging am 12. Juli zu Ende. Die Veranstaltung schrieb Geschichte, indem sie Chinas führende Spielereihen im Anime-Stil erstmals gemeinsam auf einer Bühne in der Hong Arena (East Hall) des National Exhibition and Convention Center (Shanghai) vereinte.

Entstanden aus der Community-Kultur von Bilibili, hat sich das BML in den letzten 14 Jahren zu einem der führenden ACGN-Konzerte Chinas entwickelt. Die diesjährige Veranstaltung führte eine neue Initiative namens „BML-PLAY!" ein, die sich auf chinesische Spiele im Anime-Stil konzentriert und führende Titel wie Honkai: Star Rail, Azur Lane, Zenless Zone Zero, Wuthering Waves, Arknights, Arknights: Endfield und Genshin Impact zusammenbringt.

Das Treffen stellte einen seltenen Meilenstein für die Gaming-Branche dar. In einem Markt, in dem ACGN-Game-Franchises traditionell ihre eigenen treuen Communities aufgebaut haben, war das BML2026 das erste Konzert, das sie alle auf einer einzigen Bühne zusammenbrachte. Ungeachtet kommerzieller Rivalitäten schlossen sich die teilnehmenden Publisher beim BML2026 zusammen, um ein einzigartiges Fest für Fans von Spielen im Anime-Stil zu schaffen.

Das BML2026 sorgte zudem für enorme Begeisterung in den Gaming-Communities. Mehr als 110.000 Menschen hatten sich bereits vor Verkaufsstart auf Bilibili für Tickets vorregistriert, und die Tickets waren fast sofort ausverkauft.

Das Konzert wurde am 12. Juli gleichzeitig auf dem offiziellen Bilibili-Kanal live übertragen und erreichte eine Spitzenzuschauerzahl von 45 Millionen. Das Finale, „LINK START!", präsentierte eine symphonische Suite, die ikonische Musik aus allen sieben vorgestellten Spielen in vier thematischen Kapiteln vereinte. Die Darbietung stieß bei den Fans auf begeisterte Resonanz; Zuschauer kommentierten: „Ich hätte nie erwartet, dass diese Stücke so nahtlos ineinander übergehen" und „Der Höhepunkt der Show – jedes Spiel war auf derselben Bühne vertreten."

In den vergangenen 14 Jahren hat das BML seinen Einfluss kontinuierlich ausgebaut und seine Verbindung zur ACGN-Community gestärkt. Sein anhaltender Erfolg spiegelt die beständige Anziehungskraft wider, die darin liegt, Fans durch Musik und gemeinsame Leidenschaften miteinander zu verbinden – ein unersetzliches Live-Erlebnis. Mittlerweile sind hochwertige Live-Produktionen für ACGN-Franchises zu einem wichtigen Mittel geworden, um ihre Reichweite zu vergrößern und einen Mehrwert über ihre ursprünglichen Inhalte hinaus zu schaffen. Während die ACGN-Branche weiterhin vielfältige Geschäftsmodelle erkundet, bietet das BML ein nachhaltiges Modell, das langfristige Beachtung verdient.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.