GÖPPINGEN, Deutschland, 8. September 2026 /PRNewswire/ -- TeamViewer hat heute die neue Funktion Tia Troubleshooting für seinen KI-Agent Tia vorgestellt, die dessen Fähigkeiten deutlich erweitert. Der KI-Agent kann während einer Fernwartungs-Session nun eigenständig Probleme analysieren, deren Ursache identifizieren, das Problem nach Freigabe durch eine IT-Fachkraft direkt auf dem Endgerät lösen und die Problembehebung anschließend validieren.
Mit der Einführung von Tia Troubleshooting verändert sich die Rolle von IT-Support-Teams. Da Tia nun große Teile des Support-Prozesses von der Analyse bis zur Behebung automatisiert durchführen kann, übernehmen IT-Fachkräfte vermehrt die Aufgabe einer Kontrollinstanz. Sie geben beispielsweise sensible Maßnahmen des KI-Agenten frei oder greifen bei Bedarf noch selbst ein.
Für eine rasche Problemlösung kann Tia auf eine strukturierte Datenbasis aus bereits etablierten Lösungswegen zugreifen. Neben diesen schnellen Standardlösungen für wiederkehrende Probleme hilft Tia auch bei komplexeren Analysen, da der KI-Agent systemübergreifende Daten zur Verfügung hat und diese sehr schnell auswerten kann. IT-Support-Mitarbeitende können das Problem mithilfe von Tia so oft bereits beim ersten Versuch beheben.
Die Lösung eignet sich für zahlreiche Anwendungsfälle im IT-Service, darunter Anwendungs- und Updatefehler, Probleme beim Dateizugriff oder nachlassende Geräteleistung. Mit jedem bearbeiteten Fall erweitert Tia die Wissensbasis und beschleunigt dadurch künftige Fehlerbehebungen.
Der Prozess läuft nach einem ähnlichen Muster wie der bisherige IT-Support ab. Zuvor manuell von der IT-Fachkraft durchgeführte Schritte werden nun automatisiert von Tia übernommen:
Alle von Tia ausgeführten Aktionen, einschließlich der Freigaben durch die IT-Fachkraft, werden protokolliert. IT- und Sicherheitsteams erhalten so eine nachvollziehbare Dokumentation aller Vorgänge. Zusammen mit dem ebenfalls aufgezeichneten Lösungsweg geben diese Informationen einen umfassenden Überblick über sämtliche Support-Sessions, unabhängig davon, ob sie durch einen Menschen, ausschließlich durch Tia oder assistiert von Tia durchgeführt wurden.
Administratoren können festlegen, welche Befugnisse Tia in verschiedenen Teams erhält. So können etwa manche Teams den Agenten ausschließlich als Assistenten einsetzen, andere können ihn auch kontrolliert eigenständige Maßnahmen umsetzen lassen.
Eine aktuelle, global durchgeführte Studie von TeamViewer zeigt, dass Menschen sich diese Art von Kontrollmechanismen wünschen, wenn KI-Agenten in der Lage sind, eigenständig zu handeln. Unter den 39 Prozent der Befragten, die grundsätzlich bereit sind, die KI eigenständig Prozesse ausführen zu lassen, bevorzugt die Mehrheit den von TeamViewer genutzten Ansatz mit menschlicher Freigabe. Dieselbe Studie zeigt zudem, dass IT-Verantwortliche erwarten, dass bis 2030 nahezu 40 Prozent der Digital-Workplace-Services ohne manuelle Aktionen betrieben werden. Mehr als ein Viertel berichtet bereits heute von einem entsprechenden Automatisierungsgrad.
„Mit Tia Troubleshooting können Unternehmen ihr IT-Management weiter automatisieren und behalten dabei immer die Kontrolle", sagt Mei Dent, Chief Product and Technology Officer bei TeamViewer. „IT-Teams sollten nicht zwischen manueller Arbeit oder vollständiger Auslagerung an KI-Agenten wählen müssen. Mit unserem Ansatz einer kontrollierten Autonomie können IT-Teams den Einsatz von KI schrittweise und individuell ausweiten. Genau in diese Richtung entwickeln wir Tia weiter."
Die Funktion ist ab sofort für alle Fernwartungs-Lizenzen von TeamViewer verfügbar.
Über TeamViewer
TeamViewer (XETRA: TMV) beseitigt IT-Probleme, bevor sie die Produktivität beeinträchtigen. In einer Zeit, in der Künstliche Intelligenz die Zahl der Endgeräte, Anwendungen und digitalen Agenten rasant wachsen lässt, sorgt TeamViewer für reibungslose Abläufe: Die Plattform erkennt in Echtzeit, wenn etwas nicht rund läuft, behebt viele Probleme eigenständig und holt die Expertise von IT-Teams ein, wenn menschliches Urteilsvermögen gefragt ist. TeamViewer ONE vereint Endpoint Management, Digital Employee Experience (DEX) sowie agentenbasierten Remote-Zugriff und IT-Support und treibt so den Wandel hin zum Autonomous Endpoint Management (AEM) voran. Die Plattform baut auf einem einzigartigen Datenschatz auf: Millionen von Problemlösungen erfahrener IT-Experten, die mit KI erfasst und ausgewertet wurden. Auf dieser Grundlage kann sie Probleme selbstständig beheben – und lernt mit jedem gelösten Fall weiter dazu. Mehr als 600.000 Kunden, von mittelständischen Unternehmen bis zu den größten Konzernen der Welt, verlassen sich darauf, dass dank TeamViewer ihre digitalen und physischen Abläufe reibungslos funktionieren. Mehr unter www.teamviewer.com.
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Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.
Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.
Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.
Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.