NEU-DELHI, 20. August 2026 /PRNewswire/ -- Apollo Hospitals hat unter dem Motto „Always Open. Immer für Sie da."gestartet – eine einzigartige Initiative, die routinemäßige und geplante Gesundheitsleistungen an allen sieben Tagen der Woche, einschließlich sonntags, zugänglich macht.
Die Notfall-, Intensiv- und stationären Leistungen von Apollo stehen seit jeher rund um die Uhr zur Verfügung. Die neue Initiative erweitert das Angebot an ambulanten Konsultationen, diagnostischen Untersuchungen, Vorsorgeuntersuchungen, Nachsorgeuntersuchungen und geplanten Eingriffen auf den Sonntag und hilft so Patienten und ihren Familien, rechtzeitig medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen, ohne auf einen Wochentag warten zu müssen.
Laut dem Bericht „Health of the Nation 2026" von Apollo belastet die zunehmende Verbreitung von Zivilisationskrankheiten wie Adipositas, Bluthochdruck, Diabetes und Stoffwechselstörungen die Inder in ihren produktivsten Lebensjahren immer stärker.
Unser Zen-Gesundheitsprogramm —mit umfassenden und fortschrittlichen Untersuchungen—erkennt die frühesten Anzeichen einer Erkrankung, oft noch bevor Symptome auftreten.
Dr. Prathap C. Reddy, Gründer und Vorstandsvorsitzender der Apollo Hospitals Group, sagte: „Seit mehr als vier Jahrzehnten vertritt Apollo die Überzeugung, dass es im Gesundheitswesen nicht nur um die Behandlung von Krankheiten geht, sondern auch um den Schutz der Gesundheit und die Prävention von Krankheiten." „Immer geöffnet. Immer da." ist die Fortsetzung dieses Versprechens. Wir standen schon immer für Notfälle und die Intensivversorgung zur Verfügung. Dieses Engagement dehnen wir nun auf die Routine- und Vorsorgeversorgung an allen sieben Tagen der Woche aus. „Das ist unser Versprechen an jeden Inder."
Er fügte hinzu: „Diese Initiative ist auch eine Würdigung aller Ärzte, Pflegekräfte, Techniker und Mitarbeiter im Gesundheitswesen bei Apollo sowie ihrer Familien. Der Gesundheitsbereich ist ein Berufszweig, der auf selbstloser Hilfsbereitschaft basiert. Dank ihres Engagements können wir diesen Schritt für Patienten und Familien in ganz Indien gehen. Wenn schon eine einzige rechtzeitige Beratung dazu beiträgt, eine Krankheit frühzeitig zu erkennen oder eine Krise zu verhindern, hätten wir ein Leben verändert. Wenn wir Millionen von Menschen dazu inspirieren könnten, schon vor einer Krise auf Vorsorge zu setzen, hätten wir die Zukunft verändert."
Seit 1983 spielt Apollo eine prägende Rolle im indischen Gesundheitswesen: Herzoperationen, die zuvor noch nie in Indien durchgeführt worden waren; das erste Protonen-Krebszentrum Südasiens; die durch den „Master Health Check" wegweisende Vorsorge, von der bereits über 30 Millionen Menschen profitiert haben; sowie eines der weltweit meistfrequentierten Transplantationsprogramme für solide Organe. Apollo Prohealth ist das erste KI-gestützte System zur Risikovorhersage und -analyse, das Einzelpersonen dabei helfen soll, Gesundheitsrisiken früher zu erkennen und fundierte Maßnahmen zu ergreifen, bevor sich Erkrankungen weiterentwickeln. Mittlerweile kommen Patienten aus über 150 Ländern zu Apollo.
View original content to download multimedia:https://www.prnewswire.com/news-releases/apollo-hospitals-startet-always-open-always-here--eine-weltweite-premiere-im-gesundheitswesen-aus-indien-302856748.html
Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.