Zweites Urteil in Serie: Bayerischer Gerichtshof kassiert Praxis der Bundespolizei

13.04.2026


Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat anlasslose Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze erneut im Nachhinein für rechtswidrig erklärt und damit die Rechtmäßigkeit der deutschen Grenzpraxis grundlegend infrage gestellt. In dem nun entschiedenen Verfahren ging es um eine Deutsche, die 2022 und 2023 mit Fernbussen und der Bahn zwischen ihrem damaligen Wohnort Wien und München pendelte und dabei mehrfach von der Bundespolizei kontrolliert worden war. Ihre Klage war in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht München abgewiesen worden, in der Berufung gab ihr der VGH nun Recht.

Die Richter kamen zu dem Schluss, dass das Bundesinnenministerium die wiederholte Verlängerung der Binnengrenzkontrollen an der Grenze zu Österreich nicht im Einklang mit dem Schengener Grenzkodex und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) begründet hatte. Für die jeweils sechsmonatigen Verlängerungszeiträume – konkret von November 2021 bis Mai 2022 sowie von November 2022 bis Mai 2023 – wäre nach Auffassung des Gerichts eine neue, ernsthafte Bedrohung erforderlich gewesen. Aus den Anordnungsschreiben sei eine solche Bedrohungslage jedoch „nicht substantiiert zu entnehmen“ gewesen.

Insbesondere die Argumentation mit einer „weiterhin“ hohen Sekundärmigration oder der Belastung der Aufnahmekapazitäten für Flüchtlinge reichte dem Gericht nicht aus, um den Eingriff in die eigentlich kontrollfreien Binnengrenzen der Schengen-Zone zu rechtfertigen. Nach der EuGH-Rechtsprechung könne sich die Bundesregierung zudem nicht pauschal auf den Schutz der nationalen Sicherheit, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder die innere Sicherheit berufen, um die verlängerten Kontrollen zu legitimieren. Die Entscheidung reiht sich in ein früheres Urteil des VGH ein: Bereits vor gut einem Jahr hatte das Gericht einem Österreicher Recht gegeben, der sich gegen eine Kontrolle in einem Zug in Bayern im Juni 2022 gewehrt hatte.

Unmittelbare Auswirkungen auf die aktuell weiter praktizierten Grenzkontrollen hat das neue Urteil nach Gerichtsangaben vorerst nicht. Es ist zudem noch nicht rechtskräftig; der Bundesregierung steht der Weg zum Bundesverwaltungsgericht offen. Gleichwohl erhöht die wiederholte Rüge aus München den juristischen und politischen Druck auf Berlin, die Begründungen für Eingriffe in die Schengen-Freizügigkeit enger an den Vorgaben des EU-Rechts auszurichten und die Praxis an der deutsch-österreichischen Grenze auf den Prüfstand zu stellen.

Regierung plant temporäre Spritsteuer-Senkung und Steuerreform für Geringverdiener

14.04.2026


Die Bundesregierung will mit einer befristeten Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel die rasant gestiegenen Spritpreise dämpfen. Für zwei Monate soll die Steuer um rund 17 Cent pro Liter sinken, kündigte Bundeskanzler Friedrich Merz in Berlin an. Die Maßnahme solle die Lage für Autofahrer und Unternehmen „sehr schnell“ verbessern, sagte Merz nach Beratungen der Koalitionsspitzen.

Die Koalition aus Union und SPD versteht die Steuersenkung als Teil eines größeren Entlastungs- und Reformpakets. Vereinbart wurden zudem Reformen der gesetzlichen Krankenversicherung sowie eine Steuerreform für untere und mittlere Einkommen zum 1. Januar 2027. Nach Angaben aus Regierungskreisen sollen Verbraucher und Wirtschaft bei den Kraftstoffpreisen insgesamt um rund 1,6 Milliarden Euro entlastet werden. Zugleich betonten Merz und weitere Kabinettsmitglieder, die Maßnahme sei bewusst zeitlich begrenzt, weil der Staat nicht sämtliche Risiken und Unsicherheiten dauerhaft abfedern könne.

Zur Gegenfinanzierung der Mindereinnahmen bei der Energiesteuer ist eine Anhebung der Tabaksteuer noch im Jahr 2026 vorgesehen. Zusätzlich will die Koalition es Arbeitgebern im selben Jahr ermöglichen, eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von 1.000 Euro an Beschäftigte auszuzahlen. Die Bundesregierung erwartet von der Mineralölwirtschaft, dass diese die Steuersenkung „direkt und ohne Einschränkungen“ an die Verbraucher weitergibt. Parallel dazu begrüßt Berlin, dass die EU-Kommission mögliche Maßnahmen gegenüber der Mineralölbranche analog zum Energiekrisenbeitrag 2022 prüft; im Raum steht unter anderem eine Übergewinnsteuer.

Als Hauptgrund für die gestiegenen Energiepreise nannte Merz den Krieg zwischen den USA und dem Iran. Laut Kanzler waren Verhandlungen über einen Waffenstillstand am Wochenende abgebrochen worden. Der US-Präsident habe zudem eine Blockade der Straße von Hormus angekündigt, woraufhin der Ölpreis wieder auf über 100 Dollar pro Barrel gestiegen sei. Dieser Konflikt sei die eigentliche Ursache für die Probleme, die Deutschland spüre, sagte Merz. Er und Außenminister Johann Wadephul arbeiteten nach eigenen Angaben daran, auf ein Ende der Kampfhandlungen hinzuwirken. Merz bezeichnete das aktuelle Paket als Auftakt weiterer Beratungen mit dem Ziel, den Staat „moderner und gerechter“ zu machen und das Vertrauen der Bürger in die Funktionsfähigkeit des Landes zu stärken.