Zuwanderung und soziale Spannungen: SP-Ikone warnt vor Folgen ihrer eigenen Partei

09.04.2026


Der frühere SP-Nationalrat und langjährige Preisüberwacher Rudolf Strahm geht mit seiner Partei in der Migrationspolitik ungewohnt scharf ins Gericht. Ausgelöst wird die jüngste Auseinandersetzung durch die sogenannte 10-Millionen-Schweiz-Initiative der SVP, über die im Juni abgestimmt wird. Strahm teilt zwar die offizielle Ablehnung der Vorlage durch die SP, kritisiert jedoch den Umgang damit als planlos und taktisch ungeschickt. Die Partei habe «kein Konzept», wie sie der Initiative begegnen solle, und beschränke sich auf ein «blankes Nein», sagte er in mehreren Interviews.

Besonders stört Strahm, dass die Sozialdemokraten ihre Ablehnung nicht an konkrete Bedingungen geknüpft haben. Aus seiner Sicht hätte die SP die Gelegenheit nutzen müssen, um Massnahmen gegen Wohnungsnot, zur besseren beruflichen Integration von Migranten oder zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in der Pflege durchzusetzen. Stattdessen verlaufe der Abstimmungskampf mit «populistischer Rhetorik» und «rhetorischen Tiefflügen», ohne dass tragfähige Lösungen präsentiert würden. Damit politisiere die Partei «am Volk vorbei» und ignoriere die Sorgen weiter Teile der Bevölkerung, auch weit ins linke Lager hinein, die sich wegen der hohen Zuwanderung mindestens besorgt zeigten.

Strahm verknüpft seine Kritik eng mit den sozialen Folgen der starken Zuwanderung. Die hohen Nettozuzüge überforderten die Gesellschaft und verschärften Probleme auf dem Wohnungsmarkt sowie bei den Lebenshaltungskosten. Nach seiner Analyse haben insbesondere die unteren 20 bis 40 Prozent der Bevölkerung in den vergangenen zehn Jahren an Kaufkraft verloren, weil Mieten, Krankenkassenprämien und Verkehrskosten deutlich stärker gestiegen seien als die allgemeine Teuerung. Dies hänge «auch mit der Zuwanderung zusammen». Wer Wachstum nur über das Bruttoinlandprodukt messe, betreibe «Vulgärökonomie», so Strahm; entscheidend sei das Wachstum pro Kopf und dessen Verteilung.

Die SP, einst klar als Partei der Arbeiterschaft positioniert, verfehle es laut Strahm, diese sozialen Spannungen offen zu thematisieren. Sie schweige zu den Ängsten und verdränge die Auswirkungen der Zuwanderung auf Wohnen, Löhne und Alltagskosten. Damit überlasse sie die entsprechenden Fragen der SVP. Strahm geht so weit zu sagen, heute sei nicht mehr die SP, sondern die SVP die Partei der Arbeiter – nicht, weil diese besonders viel für die unteren Einkommensschichten tue, sondern weil sie ihnen eine Identität anbiete. Die jüngste Kritik fügt sich ein in eine längere Reihe von Differenzen zwischen Strahm und der Parteilinie in europäischer Integrations- und Migrationspolitik, die ihn seit den 1990er-Jahren zu einem der profiliertesten internen Widersacher der offiziellen SP-Positionen auf diesem Feld gemacht haben.

Von Braunschweig bis München: Die juristische Bilanz des VW-Dieselskandals

14.04.2026


Mehr als zehn Jahre nach Bekanntwerden der Manipulationen an Diesel-Fahrzeugen von Volkswagen geht die strafrechtliche Aufarbeitung in eine weitere Runde. Vor dem Landgericht Braunschweig beginnt ein dritter großer Betrugsprozess im Zusammenhang mit der sogenannten Abschaltsoftware. Angeklagt sind fünf zum Teil ehemalige Mitarbeiter des Konzerns und eines Zulieferers. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug vor; im Falle einer Verurteilung drohen mehrjährige Haftstrafen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Im Mittelpunkt steht erneut die Software, mit der Millionen Fahrzeuge der VW-Marken auf Prüfständen bessere Abgaswerte erreichten als im regulären Straßenbetrieb. Nach Auffassung der Ermittler entstand den Käufern dadurch ein Milliardenschaden. Die nun angeklagten Beschuldigten sollen zwischen November 2006 und September 2015 in unterschiedlichen Zeiträumen an Entwicklung und Implementierung der Funktion beteiligt gewesen sein oder sie unterstützt haben. Ziel sei es gewesen, Volkswagen hohe Gewinne zu sichern und darüber mittelbar von Gehalts- und Bonuszahlungen zu profitieren.

Der neue Prozess fügt sich ein in eine Serie von Verfahren, mit denen deutsche Gerichte den Dieselskandal juristisch aufarbeiten. Bereits im Mai 2025 endete nach mehreren Jahren Verhandlung der erste große Betrugsprozess in Braunschweig mit Urteilen gegen vier Angeklagte: Zwei erhielten Haftstrafen, zwei Bewährungsstrafen. Die Verurteilten sehen sich als Bauernopfer und haben Revision eingelegt; eine Entscheidung darüber steht aus, der tatsächliche Haftantritt dürfte sich entsprechend verzögern. Ein zweites Verfahren gegen fünf teils ehemalige Führungskräfte des Konzerns läuft seit November 2025, den vier Männern und einer Frau werden unter anderem Betrug, Steuerhinterziehung und strafbare Werbung vorgeworfen. Für diesen Prozess sind Termine bis mindestens Ende 2026 angesetzt.

Prominent, aber derzeit ruhend, bleibt das Verfahren gegen den früheren Vorstandschef Martin Winterkorn. Er war im ersten Braunschweiger Prozess zunächst Mitangeklagter, sein Verfahren wurde jedoch aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt und wegen Verhandlungsunfähigkeit vorläufig eingestellt. Winterkorn hatte vor Gericht strafrechtliche Verantwortung zurückgewiesen. Ein rechtskräftiges Urteil im Kontext der Dieselaffäre liegt hingegen aus München vor: Ex-Audi-Chef Rupert Stadler wurde dort zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie zur Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Parallel dazu hatte VW in den USA, wo der Skandal 2015 durch eine Mitteilung der Umweltbehörde EPA öffentlich geworden war, bereits mehr als 20 Milliarden Dollar an Strafen und Entschädigungen gezahlt; frühere Mitarbeiter wurden dort zu langen Freiheitsstrafen verurteilt.