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Die Beschäftigten der angeschlagenen Warenhauskette Galeria blicken angespannt auf die Bundesagentur für Arbeit. Nach dem jüngsten Insolvenzantrag der Gruppe beim Amtsgericht Düsseldorf steht die Frage im Raum, ob für die rund 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 83 Filialen erneut Insolvenzgeld gezahlt wird. Insgesamt warten nach Unternehmensangaben etwa 83.000 Beschäftigte in der Galeria-Gruppe auf Klarheit. Die Entscheidung der Behörde wird in Kürze erwartet.
Nach bisheriger Lesart des Insolvenzrechts schien die Lage eindeutig: Weil die Zahlungsprobleme aus der Insolvenz des Jahres 2024 noch nicht vollständig abgearbeitet sind und sich das Unternehmen weiterhin in der sogenannten Planüberwachung befindet, galt eine erneute Zahlung von Insolvenzgeld als praktisch ausgeschlossen. Die Planüberwachung wird von vielen Fachleuten als Hinderungsgrund gewertet, ein weiteres Mal auf die Lohnersatzleistung zurückzugreifen.
Neue Dynamik erhält der Fall jedoch durch die juristische Struktur des Warenhauskonzerns. Das 2024 insolvent gegangene Unternehmen Galeria Karstadt Kaufhof GmbH besteht formal zwar fort, die operative Geschäftstätigkeit wurde jedoch auf die Galeria S.à r.l. & Co. KG übertragen. Nach Einträgen in den einschlägigen gerichtlichen Registern befindet sich diese Gesellschaft nicht in der Planüberwachung. Für ihre Beschäftigten könnte damit – streng formaljuristisch betrachtet – erneut ein Anspruch auf Insolvenzgeld bestehen. Der vorläufige Insolvenzverwalter Frank Kebekus hat nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur einen entsprechenden Antrag gestellt; das Insolvenzgeld soll über eine Bank vorfinanziert und damit schneller an die Belegschaft ausgezahlt werden. Die monatliche Gehaltssumme wird auf knapp 25 Millionen Euro beziffert.
Insolvenzexperten bewerten die Konstellation unterschiedlich. Der Fachanwalt Manfred Hunkemöller spricht von einer ungewöhnlichen Übertragung des Geschäftsbetriebs auf eine neue Gesellschaft, hält aber fest, dass bei einem wirksamen Arbeitgeberwechsel und erfüllten gesetzlichen Voraussetzungen Insolvenzgeld zu gewähren sei. Der Bonner Rechtsprofessor Gregor Thüsing mahnt dagegen zur Zurückhaltung: Die bloße Existenz einer anderen juristischen Person reiche nicht aus. Entscheidend sei, ob ein neues Insolvenzereignis im Rechtssinn vorliegt und die Galeria S.à r.l. & Co. KG tatsächlich als anderer Arbeitgeber im Kontext des Insolvenzgeldrechts zu bewerten ist. Hinweise dazu liefert nach seiner Einschätzung die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, insbesondere für Fälle eines Arbeitgeberwechsels während eines laufenden Sanierungsverfahrens.
Damit steht die Bundesagentur für Arbeit vor einer Grundsatzentscheidung mit Signalwirkung über den Einzelfall Galeria hinaus. Sie muss prüfen, ob die Kombination aus erneuter Insolvenz, laufender Planüberwachung und zwischenzeitlichem Übergang des Geschäftsbetriebs auf eine andere Gesellschaft die Voraussetzungen für ein weiteres Insolvenzgeld erfüllt. Für die Beschäftigten geht es um eine zentrale Brücke in einer erneuten Krisenphase, während die Fachwelt aufmerksam verfolgt, ob die Behörde der formaljuristischen Argumentation folgt oder an der strengen bisherigen Linie festhält.

Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat eine Neujustierung des Umgangs mit der AfD im Bundestag gefordert und damit eine innerparteiliche wie parlamentarische Grundsatzdebatte angestoßen. In einem Interview mit dem Magazin „Stern“ plädierte der CDU-Politiker dafür, der AfD die ihr nach dem üblichen Verteilungsschlüssel zustehenden Vorsitzendenposten in den Fachausschüssen des Bundestags nicht länger zu verwehren. „Die Partei ist gewählt, und so sollte man mit ihr auch umgehen“, sagte Rhein und verwies darauf, dass die AfD im hessischen Landtag und in anderen Länderparlamenten bereits Ausschussvorsitze innehat.
Im Bundestag verfügt die AfD wie die anderen Fraktionen über ein Vorschlagsrecht für bestimmte Ausschussvorsitze. Bisher scheiterte sie jedoch regelmäßig daran, dass ihre Kandidatinnen und Kandidaten bei den Wahlen in den Ausschüssen nicht die Unterstützung der Abgeordneten der übrigen Parteien erhielten und damit die nötigen Mehrheiten verfehlten. Eine Klage der AfD-Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht blieb im September 2024 ohne Erfolg; Karlsruhe sah keinen Anlass, in das Verfahren der Ausschussbesetzungen einzugreifen. Politisch aber gewinnt die Frage durch Rheins Vorstoß neue Brisanz.
Rhein grenzt sich zugleich von einer inhaltlichen Annäherung an die AfD ab und lehnt ein Verbotsverfahren gegen die Partei ab. Er halte das vielzitierte Bild einer „Brandmauer“ für falsch, betonte der CDU-Landeschef. Für die Union gelte: „Wir grenzen uns klar von der AfD ab, aber wir grenzen die Partei nicht aus.“ Das müsse sich auch in der Parlamentsarbeit widerspiegeln. Anstelle juristischer Schritte warb Rhein dafür, die AfD politisch zu stellen: Die CDU müsse den Wählerinnen und Wählern „ein besseres Angebot machen“ und die „Deutungshoheit über die Alltagsfragen“ zurückgewinnen. Eine Zusammenarbeit mit der AfD setze aus seiner Sicht eine „Politik der klaren roten Linien“ voraus.
Die AfD bewertet die Äußerungen des hessischen Regierungschefs als Signal eines sich abzeichnenden Kurswechsels in der Union. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, sprach gegenüber der Nachrichtenagentur AFP von einem „überfälligen“ Schritt und einem Zeichen für ein „generelles Umdenken in der CDU“. Die Forderung nach Ausschussvorsitzen sei „nur der erste Schritt – weitere werden folgen“, prognostizierte Baumann. Angesichts jüngster Wahlergebnisse sehe er die Union unter Druck, ihre bisherige Ausgrenzungsstrategie zu überdenken. Koalitionsfraktionen im Bundestag wiesen einen von Rhein geforderten Kurswechsel allerdings zurück und halten bislang an der Linie fest, AfD-Kandidaten für Ausschussvorsitze nicht zu unterstützen.
In den Fachausschüssen des Bundestags wird ein Großteil der inhaltlichen Gesetzgebungsarbeit vorbereitet. Die Vorsitzenden spielen eine zentrale Rolle bei der Organisation der Beratungen und der Tagesordnungsgestaltung. Die Verteilung dieser Schlüsselpositionen erfolgt nach einem festgelegten Schlüssel zwischen den Fraktionen, doch bleibt die tatsächliche Besetzung an die Wahl durch die Ausschussmitglieder gebunden. Vor diesem Hintergrund berührt die von Rhein angestoßene Debatte nicht nur die Machtbalance zwischen den Fraktionen, sondern auch die Frage, wie das Parlament mit Parteien umgeht, die zwar demokratisch gewählt sind, von großen Teilen des Hauses aber weiterhin klar abgelehnt werden.