Vier statt zwölf: Ständerat hält an strenger Begrenzung von Sonntagsverkäufen fest

10.06.2026


Der Ständerat hat Pläne für deutlich mehr verkaufsoffene Sonntage in der Schweiz vorerst gestoppt. In der kleinen Kammer fand eine Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten am Sonntag keine Mehrheit. Mit 22 Nein- zu 21 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung beschloss der Rat, gar nicht erst auf den Entwurf seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) einzutreten, der bis zu zwölf bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe pro Jahr ermöglicht hätte.

Entscheidend war eine parteiübergreifende Allianz, die sich gegen die Reform stellte. Mitglieder von SP, Grünen, Mitte und SVP formierten sich zu einer sogenannten „Sonntagsallianz“ und verteidigten den besonderen Status des letzten Wochentags. Der Sonntag stehe für Erholung, Freizeit und soziale Beziehungen, argumentierten mehrere Ratsmitglieder. Mitte-Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger bezeichnete ihn als „Atempause unserer Gesellschaft“ und machte deutlich, dass sie zwar grundsätzlich liberalere Öffnungszeiten befürworte, den Sonntag aber nicht preisgeben wolle.

Damit bleibt die rechtliche Lage vorerst unverändert. Während die Kantone von Montag bis Samstag weitgehend selbst über Ladenöffnungszeiten entscheiden können, gilt für Sonntage das Bundesrecht, insbesondere das Arbeitsgesetz. Heute dürfen Gemeinden und Kantone maximal vier Sonntage pro Jahr für bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe freigeben. Sonntagsarbeit ist im Grundsatz verboten und nur mit Sonderbewilligung oder in gesetzlich geregelten Ausnahmen – etwa in Spitälern, der Gastronomie, bei Polizei, Rettungsdiensten oder Medienbetrieben – zulässig.

Für den Detailhandel bedeutet der Entscheid einen Dämpfer in einem langjährigen politischen Dauerstreit um liberalere Öffnungszeiten. Befürworter zusätzlicher Shopping-Sonntage argumentieren seit Jahren mit veränderten Konsumgewohnheiten und Wettbewerbsdruck, insbesondere durch den Onlinehandel. Gegnerinnen und Gegner betonen hingegen den Schutz der Arbeitnehmenden und den gesellschaftlichen Stellenwert des arbeitsfreien Sonntags. Wie es weitergeht, liegt nun beim Nationalrat, der sich als nächstes mit der Frage der Sonntagsverkäufe befassen muss.

Bundesrat stärkt Apotheken mit neuen Befugnissen bei Prävention und Therapie

15.06.2026


Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.

Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.

Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.

Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.