
Im Erpressungsfall rund um den deutschen Babykosthersteller Hipp haben die Ermittler ein weiteres Puzzlestück erhalten. Ein nun vorliegendes Vergleichsgutachten zeigt, dass das in einem manipulierten Hipp-Gläschen gefundene Rattengift und jenes, das an der Wohnadresse des Verdächtigen in St. Gilgen am Wolfgangsee sichergestellt wurde, in Zusammensetzung sowie in Konzentration bzw. Verhältnis übereinstimmen beziehungsweise vergleichbar sind. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt wertet dies als weiteres Indiz, betont jedoch, dass es sich dabei nicht um einen eindeutigen Beweis handelt, dass exakt dasselbe Gift verwendet wurde.
Der 39-jährige, gebürtige Slowake sitzt seit Anfang Mai in der Justizanstalt Eisenstadt in Untersuchungshaft; diese dauert zumindest bis 19. Juni an. Gegen ihn wird wegen versuchter schwerer Körperverletzung, versuchter schwerer Erpressung sowie Urkundenfälschung ermittelt. Das Rattengift war zuvor an seiner Wohnadresse in St. Gilgen gefunden worden. Der Mann bestreitet laut den Ermittlern, mit der Manipulation der Babynahrung und dem Erpressungsversuch etwas zu tun zu haben.
Bereits im April war im Burgenland ein manipuliertes Hipp-Gläschen sichergestellt und untersucht worden. Dem Gutachten zufolge war die im Produkt nachgewiesene Giftmenge nicht lebensgefährlich, aber hoch genug, um gesundheitsschädliche Auswirkungen hervorzurufen. In Kombination mit dem nun vorliegenden Vergleichsgutachten sehen die Ermittler ihre Indizienlage gegen den Verdächtigen gestärkt, ohne jedoch einen naturwissenschaftlich eindeutigen Nachweis der Identität der verwendeten Substanz führen zu können.
Die Staatsanwaltschaft unterstreicht, dass die Feststellung der „vergleichbaren“ Konzentration und Zusammensetzung des Rattengifts ein wichtiges Element im laufenden Ermittlungsverfahren darstellt, aber die strafrechtliche Beweisführung nicht ersetzt. Weitere Untersuchungen und Befragungen sollen klären, ob und in welcher Form der 39-Jährige mit der Manipulation der Babynahrung und dem Erpressungsversuch in Verbindung steht. Ein Termin für eine allfällige Anklageerhebung ist bislang nicht bekannt.

Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.
Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.
Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.
Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.