
Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, hat die jüngsten Drohungen von US-Präsident Donald Trump gegen den Iran scharf kritisiert und vor möglichen schweren Verstößen gegen das Völkerrecht gewarnt. Besonders empört zeigte sich der österreichische Diplomat über Ankündigungen, eine ganze Zivilisation auszulöschen und zivile Infrastruktur ins Visier zu nehmen. „Das ist widerlich“, sagte Türk in Genf mit Blick auf die entsprechenden Aussagen Trumps.
Nach Einschätzung des Hochkommissars käme die Umsetzung solcher Drohungen schwersten Völkerrechtsverbrechen gleich. Zwar nannte Türk den US-Präsidenten in seiner formellen Stellungnahme nicht explizit, die Zielrichtung seiner Kritik war jedoch deutlich. Angriffe auf zivile Infrastruktur und breit angelegte Gewalt gegen die Zivilbevölkerung gelten im internationalen Recht als besonders gravierende Verstöße, etwa im Rahmen der Genfer Konventionen.
Türk beließ es nicht bei der Kritik an der US-Regierung. Er verurteilte eine „Flut hetzerischer Rhetorik“ aller an dem Konflikt beteiligten Akteure in den vergangenen Wochen. Solche Aussagen erhöhten das Risiko einer weiteren Eskalation im Nahen und Mittleren Osten und könnten zu einer Verrohung der Kriegsführung beitragen, warnte der Hochkommissar. Die politische und militärische Zuspitzung in der Region schüre nach seiner Darstellung die Gefahr, dass rote Linien des humanitären Völkerrechts überschritten werden.
Der UN-Menschenrechtschef forderte einen sofortigen Stopp von Drohungen gegen Zivilisten und appellierte an die internationale Gemeinschaft, verstärkt auf Deeskalation hinzuwirken. Nötig seien koordinierte diplomatische Anstrengungen, um die Lage in der Region zu stabilisieren und eine weitere Verschärfung der Spannungen zwischen Washington und Teheran zu verhindern. Der Schutz der Zivilbevölkerung müsse in allen Überlegungen und Entscheidungen oberste Priorität haben, betonte Türk.

Mehr als zehn Jahre nach Bekanntwerden der Manipulationen an Diesel-Fahrzeugen von Volkswagen geht die strafrechtliche Aufarbeitung in eine weitere Runde. Vor dem Landgericht Braunschweig beginnt ein dritter großer Betrugsprozess im Zusammenhang mit der sogenannten Abschaltsoftware. Angeklagt sind fünf zum Teil ehemalige Mitarbeiter des Konzerns und eines Zulieferers. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug vor; im Falle einer Verurteilung drohen mehrjährige Haftstrafen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Im Mittelpunkt steht erneut die Software, mit der Millionen Fahrzeuge der VW-Marken auf Prüfständen bessere Abgaswerte erreichten als im regulären Straßenbetrieb. Nach Auffassung der Ermittler entstand den Käufern dadurch ein Milliardenschaden. Die nun angeklagten Beschuldigten sollen zwischen November 2006 und September 2015 in unterschiedlichen Zeiträumen an Entwicklung und Implementierung der Funktion beteiligt gewesen sein oder sie unterstützt haben. Ziel sei es gewesen, Volkswagen hohe Gewinne zu sichern und darüber mittelbar von Gehalts- und Bonuszahlungen zu profitieren.
Der neue Prozess fügt sich ein in eine Serie von Verfahren, mit denen deutsche Gerichte den Dieselskandal juristisch aufarbeiten. Bereits im Mai 2025 endete nach mehreren Jahren Verhandlung der erste große Betrugsprozess in Braunschweig mit Urteilen gegen vier Angeklagte: Zwei erhielten Haftstrafen, zwei Bewährungsstrafen. Die Verurteilten sehen sich als Bauernopfer und haben Revision eingelegt; eine Entscheidung darüber steht aus, der tatsächliche Haftantritt dürfte sich entsprechend verzögern. Ein zweites Verfahren gegen fünf teils ehemalige Führungskräfte des Konzerns läuft seit November 2025, den vier Männern und einer Frau werden unter anderem Betrug, Steuerhinterziehung und strafbare Werbung vorgeworfen. Für diesen Prozess sind Termine bis mindestens Ende 2026 angesetzt.
Prominent, aber derzeit ruhend, bleibt das Verfahren gegen den früheren Vorstandschef Martin Winterkorn. Er war im ersten Braunschweiger Prozess zunächst Mitangeklagter, sein Verfahren wurde jedoch aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt und wegen Verhandlungsunfähigkeit vorläufig eingestellt. Winterkorn hatte vor Gericht strafrechtliche Verantwortung zurückgewiesen. Ein rechtskräftiges Urteil im Kontext der Dieselaffäre liegt hingegen aus München vor: Ex-Audi-Chef Rupert Stadler wurde dort zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie zur Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Parallel dazu hatte VW in den USA, wo der Skandal 2015 durch eine Mitteilung der Umweltbehörde EPA öffentlich geworden war, bereits mehr als 20 Milliarden Dollar an Strafen und Entschädigungen gezahlt; frühere Mitarbeiter wurden dort zu langen Freiheitsstrafen verurteilt.