Teure Mini-Wohnungen bleiben leer: Zürcher Hochhäuser unter Druck

07.04.2026


In Zürich herrscht Wohnungsnot – doch ausgerechnet im oberen Preissegment bleiben Neubauwohnungen in prominenten Hochhäusern leer. Mehrere Türme mit Fokus auf kleinen, hochpreisigen Einheiten verzeichnen trotz grundsätzlich hoher Nachfrage spürbare Leerstände. Besonders betroffen sind Projekte mit Monatsmieten ab rund 2’500 Franken aufwärts, wie etwa der Alto Tower in Altstetten, Oerlikon One Living im ehemaligen Swissôtel-Turm und das Hochhaus Sphinx in Zürich-Wiedikon.

Im Sphinx setzt Eigentümerin Swiss Life konsequent auf 1- bis 2-Zimmer-Wohnungen mit rund 60 bis 70 Quadratmetern Fläche. Die Mieten liegen zwischen 2’500 und 3’300 Franken, Nebenkosten nicht eingerechnet. Zielgruppe sind laut Vermarkter alleinstehende Gutverdienende, etwa Ärztinnen, Ärzte und leitendes Spitalpersonal des nahegelegenen Triemli-Spitals. Trotzdem ist Monate nach Bezugsstart noch rund ein Fünftel der insgesamt 70 Einheiten unvermietet. Parallel dazu lässt Swiss Life in der Nachbarschaft mehrere ältere Mehrfamilienhäuser abbrechen und verweist darauf, dass ein Teil der noch verfügbaren Wohnungen im Sphinx nur befristet vermietet werde, um sie ab Ende März 2027 für Bewohnerinnen und Bewohner von Leerkündigungen am Letzigraben und an der Triemlistrasse freizuhalten.

Ähnliche Muster zeigen sich in anderen Projekten. Im Alto Tower in Zürich-Altstetten, einem mehr als 80 Meter hohen Neubau mit rund 146 Mietwohnungen, sind Monate nach dem Start weiterhin etwa 20 Wohnungen frei. Die Mieten reichen je nach Grösse von rund 2’200 bis über 5’000 Franken pro Monat. Teilweise werden leerstehende Einheiten inzwischen über Plattformen wie Airbnb angeboten, wo sie etwa 4’400 Franken monatlich kosten. Im Projekt Oerlikon One Living, in den oberen Stockwerken des früheren Swissôtel-Turms, stehen ebenfalls weiterhin Wohnungen leer; für eine 2,5-Zimmer-Wohnung werden dort rund 3’400 Franken verlangt, die Preise für Penthouses liegen deutlich höher.

Die Entwicklung legt eine wachsende Diskrepanz im Zürcher Wohnungsmarkt offen: Während viele Haushalte verzweifelt bezahlbaren Wohnraum suchen, scheint das Angebot an kompakten, aber sehr teuren Neubauwohnungen die Nachfrage der angepeilten Klientel nicht vollständig zu treffen. Die Kombination aus hohen Mieten, kleiner Zimmerzahl und stark auf „Urban Professionals“ zugeschnittener Vermarktung stösst offenkundig an Grenzen. Gleichzeitig verdeutlichen die Leerstände, dass selbst in einer Stadt mit struktureller Wohnraumknappheit nicht jedes Projekt im Hochpreissegment automatisch rasch absorbiert wird.

Von Braunschweig bis München: Die juristische Bilanz des VW-Dieselskandals

14.04.2026


Mehr als zehn Jahre nach Bekanntwerden der Manipulationen an Diesel-Fahrzeugen von Volkswagen geht die strafrechtliche Aufarbeitung in eine weitere Runde. Vor dem Landgericht Braunschweig beginnt ein dritter großer Betrugsprozess im Zusammenhang mit der sogenannten Abschaltsoftware. Angeklagt sind fünf zum Teil ehemalige Mitarbeiter des Konzerns und eines Zulieferers. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug vor; im Falle einer Verurteilung drohen mehrjährige Haftstrafen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Im Mittelpunkt steht erneut die Software, mit der Millionen Fahrzeuge der VW-Marken auf Prüfständen bessere Abgaswerte erreichten als im regulären Straßenbetrieb. Nach Auffassung der Ermittler entstand den Käufern dadurch ein Milliardenschaden. Die nun angeklagten Beschuldigten sollen zwischen November 2006 und September 2015 in unterschiedlichen Zeiträumen an Entwicklung und Implementierung der Funktion beteiligt gewesen sein oder sie unterstützt haben. Ziel sei es gewesen, Volkswagen hohe Gewinne zu sichern und darüber mittelbar von Gehalts- und Bonuszahlungen zu profitieren.

Der neue Prozess fügt sich ein in eine Serie von Verfahren, mit denen deutsche Gerichte den Dieselskandal juristisch aufarbeiten. Bereits im Mai 2025 endete nach mehreren Jahren Verhandlung der erste große Betrugsprozess in Braunschweig mit Urteilen gegen vier Angeklagte: Zwei erhielten Haftstrafen, zwei Bewährungsstrafen. Die Verurteilten sehen sich als Bauernopfer und haben Revision eingelegt; eine Entscheidung darüber steht aus, der tatsächliche Haftantritt dürfte sich entsprechend verzögern. Ein zweites Verfahren gegen fünf teils ehemalige Führungskräfte des Konzerns läuft seit November 2025, den vier Männern und einer Frau werden unter anderem Betrug, Steuerhinterziehung und strafbare Werbung vorgeworfen. Für diesen Prozess sind Termine bis mindestens Ende 2026 angesetzt.

Prominent, aber derzeit ruhend, bleibt das Verfahren gegen den früheren Vorstandschef Martin Winterkorn. Er war im ersten Braunschweiger Prozess zunächst Mitangeklagter, sein Verfahren wurde jedoch aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt und wegen Verhandlungsunfähigkeit vorläufig eingestellt. Winterkorn hatte vor Gericht strafrechtliche Verantwortung zurückgewiesen. Ein rechtskräftiges Urteil im Kontext der Dieselaffäre liegt hingegen aus München vor: Ex-Audi-Chef Rupert Stadler wurde dort zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie zur Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Parallel dazu hatte VW in den USA, wo der Skandal 2015 durch eine Mitteilung der Umweltbehörde EPA öffentlich geworden war, bereits mehr als 20 Milliarden Dollar an Strafen und Entschädigungen gezahlt; frühere Mitarbeiter wurden dort zu langen Freiheitsstrafen verurteilt.