Studienbeiträge auf Zeit? Hagele präsentiert Modell für autonome Unigebühren

10.06.2026


In der laufenden Debatte um geplante Kürzungen beim österreichischen Universitätsbudget sorgt ein Vorstoß aus Tirol für neue Spannungen in der Landespolitik. Die Tiroler ÖVP-Bildungs- und Wissenschaftslandesrätin Cornelia Hagele fordert, Universitäten sollten – analog zu Fachhochschulen – künftig selbst entscheiden können, ob sie „moderate und sozial abgefederte Studienbeiträge“ einheben. Die Einnahmen müssten zweckgebunden an den jeweiligen Standorten eingesetzt werden, etwa für bessere Betreuung, moderne Infrastruktur, zusätzliche Lehrangebote und den Ausbau von Studienplätzen.

Hagele positioniert ihren Vorschlag ausdrücklich als Ergänzung zur bestehenden Finanzierung, nicht als Rückkehr zum früheren österreichweiten Modell allgemeiner Studiengebühren. Keine Universität solle verpflichtet werden, Gebühren zu verlangen, betont sie. Vielmehr solle es im Rahmen der Hochschulautonomie jeder Institution überlassen bleiben, ob ein solcher Beitrag für Standort, Studienangebot und strategische Weiterentwicklung sinnvoll sei. Als Gegenstück verlangt sie ein „starkes System“ an Stipendien, Gebührenbefreiungen und Rückerstattungen für Studierende mit geringem Einkommen, um soziale Härten abzufedern.

Der Ansatz zielt damit auf zwei Ebenen: Er soll Universitäten unter Budgetdruck ein zusätzliches Steuerungsinstrument für Qualität in Studium und Lehre bieten und zugleich soziale Durchlässigkeit sichern. Hagele argumentiert, dass zweckgebundene Beiträge helfen könnten, die Ausstattung der Hochschulen zu verbessern und zusätzliche Studienplätze zu schaffen, ohne alle Häuser in ein einheitliches Gebührenregime zu zwingen. Die Entscheidungshoheit über das Ob und Wie der Beiträge läge bei den jeweiligen Rektoraten.

Aus dem Tiroler Koalitionspartner SPÖ kommt jedoch umgehend ein kategorisches Nein. Bildung sei in Österreich „maßgeblich vererbt“, hält der sozialdemokratische Bildungssprecher im Landtag, Benedikt Lentsch, entgegen. Die Abschaffung der Studiengebühren sei ein wichtiger Schritt gewesen, um dieser sozialen Vererbung entgegenzuwirken. Finanzielle Möglichkeiten dürften kein Ausschlussgrund für ein Studium sein, Bildung müsse für alle erreichbar bleiben, so Lentsch. Das Wiedereinziehen „ungerechter Hürden“ sei nicht zu rechtfertigen – auch nicht mit Verweis auf Budgetzwänge.

Damit prallen in Tirol zwei grundlegend unterschiedliche Zugänge zur Universitätsfinanzierung aufeinander: Auf der einen Seite ein ÖVP-Modell, das auf Autonomie der Hochschulen und zweckgebundene Beiträge setzt, auf der anderen Seite eine SPÖ, die Gebührenfreiheit als zentrale Voraussetzung für Chancengleichheit verteidigt. Wie sich der Konflikt in der Landeskoalition auf die bundesweite Diskussion über die Finanzierung der Universitäten und eine mögliche Öffnung hin zu fakultativen Studienbeiträgen auswirkt, bleibt vorerst offen.

Nach BAG-Urteil: Bremen startet Vorreiterprojekt zur Zeiterfassung an Schulen

15.06.2026


Im Land Bremen beginnt nach den Sommerferien ein Pilotprojekt, das den Arbeitsalltag von Lehrkräften grundlegend verändern könnte. An neun ausgewählten Schulen erfassen die Lehrerinnen und Lehrer künftig ihre gesamte Arbeitszeit digital – weit über die bisher dokumentierten Unterrichtsstunden hinaus. Bildungsenator Mark Rackles (SPD) spricht von einem Schritt, der Schule "perspektivisch" verändern werde. Erste Auswertungen des Testlaufs werden für Ende 2027 oder Anfang 2028 erwartet.

Hintergrund ist die gewachsene Bandbreite an Aufgaben, die im bisherigen System kaum abgebildet wird. Neben Unterricht kommen Elternarbeit, Team- und Gremienarbeit, Konferenzen, Schulentwicklungsprojekte sowie Fahrten hinzu. Lehrkräfte berichten zudem von regelmäßigem Arbeiten am Abend oder am Wochenende, etwa für Vorbereitung, Korrekturen oder digitale Kommunikation mit Eltern und Schülerinnen und Schülern. Nach Ansicht des Senats soll diese Belastung künftig sichtbar und systematisch erfasst werden.

Technisch setzt Bremen auf ein digitales Tool, auf das Lehrkräfte per Smartphone oder Rechner zugreifen können. Sie tragen Datum, Uhrzeit und Art der Tätigkeit ein – zur Auswahl stehen Kategorien wie "Unterricht", "Coaching" oder "Austausch"; auch Abwesenheiten durch Krankheit oder Urlaub werden eingepflegt. Das Projekt ist auf ein gesamtes Schuljahr angelegt. In einer Einführungsphase lernen Lehrkräfte die Anwendung kennen, anschließend analysieren Projektgruppen erste Ergebnisse und suchen insbesondere mit stark belasteten Lehrkräften das Gespräch, um gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Politisch und arbeitsrechtlich geht es um mehr als ein Softwareprojekt. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 müssen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und damit auch Lehrkräfte – ihre Arbeitszeit erfassen. Der Bremer Testlauf soll daher grundsätzliche Fragen klären: In welchem Umfang ist Wochenendarbeit zulässig? Wie wird eine Klassenfahrt bewertet? Wie lassen sich Teilzeitmodelle, Datenschutz und Gestaltungsspielräume bei der Arbeitszeit unter einen Hut bringen? Rackles betont, das Vorhaben sei nicht nur für Bremen gedacht, sondern solle Erkenntnisse für alle Bundesländer liefern.