Ständerat will jährliche Prüfung der EU-Schutzklausel und Abgabe bei hoher Zuwanderung

08.10.2026


Der Ständerat verschärft im Zuge der neuen Verträge mit der Europäischen Union den Kurs in der Zuwanderungspolitik. Die kleine Kammer hat die im Paket verankerte Schutzklausel um eine Lenkungsabgabe ergänzt, die bei starker Zuwanderung aus der EU greifen soll. Parallel dazu befürworteten die Räte weitere Hürden, etwa die Pflicht für EU-Zuzüger, einen Strafregisterauszug vorzulegen. Vor allem EU-skeptische Kreise setzten sich in der emotional geführten Debatte zur Personenfreizügigkeit durch.

Kern des Beschlusses ist eine Schutzklausel, die der Schweiz nach Inkrafttreten der neuen Verträge eigenständige Massnahmen erlaubt, falls sie auf ihrem Gebiet «schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme» feststellt. Justizminister Beat Jans wertete die mit Brüssel ausgehandelte Klausel als Erfolg. Der Bundesrat ist verpflichtet zu prüfen, ob die Klausel aktiviert werden muss, sobald einer von vier Schwellenwerten überschritten wird: die Nettozuwanderung aus der EU, die Zahl neuer Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die Zunahme der Arbeitslosigkeit oder die Sozialhilfequote. Wird einer dieser Werte landesweit gerissen, muss die Regierung reagieren.

Auf Antrag der Staatspolitischen Kommission ging der Ständerat über die Vorlage des Bundesrats hinaus. Er will die Exekutive dazu verpflichten, jährlich zu evaluieren, ob die Schutzklausel auszulösen ist – und zusätzlich eine Zuwanderungsabgabe einführen. Diese soll dann zur Anwendung kommen, wenn die Schutzklausel aktiviert ist. Erhoben wird die Abgabe gemäss Beschluss bei unselbstständig erwerbstätigen EU-Arbeitskräften auf Unternehmensebene; bei nachziehenden Familienangehörigen sollen die volljährigen Personen zur Kasse gebeten werden. Details zur Ausgestaltung bleiben Sache des Bundesrats und des weiteren Gesetzgebungsverfahrens.

Politisch fügt sich die Abgabe in eine seit Jahren geführte Debatte um den «Dichtestress» im Land. Trotz der klaren Ablehnung der Initiative gegen eine Zehn-Millionen-Schweiz im Sommer sieht eine Mehrheit im Parlament anhaltenden Handlungsbedarf. Steigende Wohnkosten, dichter Pendlerverkehr und ein spürbarer Druck auf dem Arbeitsmarkt nähren die Skepsis gegenüber weiterer Zuwanderung. Befürworter der Abgabe argumentieren, sie setze marktwirtschaftliche Anreize, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser zu nutzen, und lenke die Zuwanderung über Preise statt über starre Kontingente. Kritische Stimmen verweisen hingegen auf die Gefahr, dass die Abgabe ihr Ziel verfehlt und zugleich den Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt erschwert, ohne die strukturellen Ursachen der angespannten Lage zu beheben.

AfD-Ausschussvorsitze im Fokus: CDU in der Zwickmühle zwischen Abgrenzung und Einbindung

08.10.2026


Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat eine Neujustierung des Umgangs mit der AfD im Bundestag gefordert und damit eine innerparteiliche wie parlamentarische Grundsatzdebatte angestoßen. In einem Interview mit dem Magazin „Stern“ plädierte der CDU-Politiker dafür, der AfD die ihr nach dem üblichen Verteilungsschlüssel zustehenden Vorsitzendenposten in den Fachausschüssen des Bundestags nicht länger zu verwehren. „Die Partei ist gewählt, und so sollte man mit ihr auch umgehen“, sagte Rhein und verwies darauf, dass die AfD im hessischen Landtag und in anderen Länderparlamenten bereits Ausschussvorsitze innehat.

Im Bundestag verfügt die AfD wie die anderen Fraktionen über ein Vorschlagsrecht für bestimmte Ausschussvorsitze. Bisher scheiterte sie jedoch regelmäßig daran, dass ihre Kandidatinnen und Kandidaten bei den Wahlen in den Ausschüssen nicht die Unterstützung der Abgeordneten der übrigen Parteien erhielten und damit die nötigen Mehrheiten verfehlten. Eine Klage der AfD-Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht blieb im September 2024 ohne Erfolg; Karlsruhe sah keinen Anlass, in das Verfahren der Ausschussbesetzungen einzugreifen. Politisch aber gewinnt die Frage durch Rheins Vorstoß neue Brisanz.

Rhein grenzt sich zugleich von einer inhaltlichen Annäherung an die AfD ab und lehnt ein Verbotsverfahren gegen die Partei ab. Er halte das vielzitierte Bild einer „Brandmauer“ für falsch, betonte der CDU-Landeschef. Für die Union gelte: „Wir grenzen uns klar von der AfD ab, aber wir grenzen die Partei nicht aus.“ Das müsse sich auch in der Parlamentsarbeit widerspiegeln. Anstelle juristischer Schritte warb Rhein dafür, die AfD politisch zu stellen: Die CDU müsse den Wählerinnen und Wählern „ein besseres Angebot machen“ und die „Deutungshoheit über die Alltagsfragen“ zurückgewinnen. Eine Zusammenarbeit mit der AfD setze aus seiner Sicht eine „Politik der klaren roten Linien“ voraus.

Die AfD bewertet die Äußerungen des hessischen Regierungschefs als Signal eines sich abzeichnenden Kurswechsels in der Union. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, sprach gegenüber der Nachrichtenagentur AFP von einem „überfälligen“ Schritt und einem Zeichen für ein „generelles Umdenken in der CDU“. Die Forderung nach Ausschussvorsitzen sei „nur der erste Schritt – weitere werden folgen“, prognostizierte Baumann. Angesichts jüngster Wahlergebnisse sehe er die Union unter Druck, ihre bisherige Ausgrenzungsstrategie zu überdenken. Koalitionsfraktionen im Bundestag wiesen einen von Rhein geforderten Kurswechsel allerdings zurück und halten bislang an der Linie fest, AfD-Kandidaten für Ausschussvorsitze nicht zu unterstützen.

In den Fachausschüssen des Bundestags wird ein Großteil der inhaltlichen Gesetzgebungsarbeit vorbereitet. Die Vorsitzenden spielen eine zentrale Rolle bei der Organisation der Beratungen und der Tagesordnungsgestaltung. Die Verteilung dieser Schlüsselpositionen erfolgt nach einem festgelegten Schlüssel zwischen den Fraktionen, doch bleibt die tatsächliche Besetzung an die Wahl durch die Ausschussmitglieder gebunden. Vor diesem Hintergrund berührt die von Rhein angestoßene Debatte nicht nur die Machtbalance zwischen den Fraktionen, sondern auch die Frage, wie das Parlament mit Parteien umgeht, die zwar demokratisch gewählt sind, von großen Teilen des Hauses aber weiterhin klar abgelehnt werden.