Regierung verhandelt über elektronische Überwachung von Gewalt- und Extremismusverdächtigen

07.04.2026


Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) drängt auf die Einführung von elektronischen Fußfesseln für zwei Gruppen, die er als besonders sicherheitsrelevant einstuft: Hochrisiko-Gefährder gegen Frauen und islamistische Gefährder. Beide Maßnahmen sollen nach seinen Vorstellungen in einem gemeinsamen Paket beschlossen werden. In der Regierung gebe es dazu „sehr gute Gespräche“, sagte Karner in einem Interview mit der Austria Presse Agentur (APA). Ziel sei es, Personen mit hohem Gefährdungspotenzial enger zu überwachen und damit präventiv einzugreifen.

Parallel dazu arbeitet das Innenministerium an einer Neuordnung der Familienzusammenführung für Asylberechtigte. Der aktuell geltende Stopp läuft mit Mitte des Jahres aus. Karner will den Familiennachzug künftig über die Niederlassungsverordnung steuern, obwohl es dazu rechtliche Bedenken gibt. Er zeigt sich dennoch überzeugt, dass eine solche Regelung juristisch halten werde. Für den Start stellte der Minister eine „sehr niedrige Quote“ in Aussicht und betonte, man müsse berücksichtigen, wie viele Plätze vergeben werden könnten, ohne Gesellschaft und zentrale Versorgungssysteme zu überlasten.

Als Instrument zur Steuerung verweist Karner auf ein Integrationsbarometer, mit dem gemessen werden solle, welcher Spielraum in einzelnen Regionen besteht. In Wien sieht der Minister angesichts hoher Flüchtlingszahlen zunächst weniger Kapazität für zusätzlichen Familiennachzug. Wie bei anderen Zuwanderungsgruppen soll es Abstimmungen mit den Bundesländern geben, um zu klären, welche Quoten jeweils übernommen werden können. Die FPÖ kritisiert die Pläne als unzureichend und warnt vor einer unkontrollierten Kettenmigration durch den Familiennachzug.

Auch im Bereich der digitalen Regulierung kündigt Karner weitere Schritte an. Er begrüßt die Einigung in der Regierung auf ein Social-Media-Verbot für Kinder bis 14 Jahre. Angesichts zunehmender Fälle von Hasskriminalität, bei denen Täter und Opfer immer jünger würden, sei dies ein wichtiger Schritt. Darüber hinaus befürwortet der Innenminister eine Klarnamen-Pflicht in sozialen Netzwerken, die er als „sinnvoll und richtig“ einstuft. Konkrete Gesetzesvorschläge zu Fußfesseln, Familiennachzug und Online-Regulierung liegen noch nicht vor, die politischen Linien sind jedoch abgesteckt.

Von Braunschweig bis München: Die juristische Bilanz des VW-Dieselskandals

14.04.2026


Mehr als zehn Jahre nach Bekanntwerden der Manipulationen an Diesel-Fahrzeugen von Volkswagen geht die strafrechtliche Aufarbeitung in eine weitere Runde. Vor dem Landgericht Braunschweig beginnt ein dritter großer Betrugsprozess im Zusammenhang mit der sogenannten Abschaltsoftware. Angeklagt sind fünf zum Teil ehemalige Mitarbeiter des Konzerns und eines Zulieferers. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug vor; im Falle einer Verurteilung drohen mehrjährige Haftstrafen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Im Mittelpunkt steht erneut die Software, mit der Millionen Fahrzeuge der VW-Marken auf Prüfständen bessere Abgaswerte erreichten als im regulären Straßenbetrieb. Nach Auffassung der Ermittler entstand den Käufern dadurch ein Milliardenschaden. Die nun angeklagten Beschuldigten sollen zwischen November 2006 und September 2015 in unterschiedlichen Zeiträumen an Entwicklung und Implementierung der Funktion beteiligt gewesen sein oder sie unterstützt haben. Ziel sei es gewesen, Volkswagen hohe Gewinne zu sichern und darüber mittelbar von Gehalts- und Bonuszahlungen zu profitieren.

Der neue Prozess fügt sich ein in eine Serie von Verfahren, mit denen deutsche Gerichte den Dieselskandal juristisch aufarbeiten. Bereits im Mai 2025 endete nach mehreren Jahren Verhandlung der erste große Betrugsprozess in Braunschweig mit Urteilen gegen vier Angeklagte: Zwei erhielten Haftstrafen, zwei Bewährungsstrafen. Die Verurteilten sehen sich als Bauernopfer und haben Revision eingelegt; eine Entscheidung darüber steht aus, der tatsächliche Haftantritt dürfte sich entsprechend verzögern. Ein zweites Verfahren gegen fünf teils ehemalige Führungskräfte des Konzerns läuft seit November 2025, den vier Männern und einer Frau werden unter anderem Betrug, Steuerhinterziehung und strafbare Werbung vorgeworfen. Für diesen Prozess sind Termine bis mindestens Ende 2026 angesetzt.

Prominent, aber derzeit ruhend, bleibt das Verfahren gegen den früheren Vorstandschef Martin Winterkorn. Er war im ersten Braunschweiger Prozess zunächst Mitangeklagter, sein Verfahren wurde jedoch aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt und wegen Verhandlungsunfähigkeit vorläufig eingestellt. Winterkorn hatte vor Gericht strafrechtliche Verantwortung zurückgewiesen. Ein rechtskräftiges Urteil im Kontext der Dieselaffäre liegt hingegen aus München vor: Ex-Audi-Chef Rupert Stadler wurde dort zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie zur Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Parallel dazu hatte VW in den USA, wo der Skandal 2015 durch eine Mitteilung der Umweltbehörde EPA öffentlich geworden war, bereits mehr als 20 Milliarden Dollar an Strafen und Entschädigungen gezahlt; frühere Mitarbeiter wurden dort zu langen Freiheitsstrafen verurteilt.