
Die globale politische Lage verändert spürbar, wohin und ob die Deutschen in diesem Jahr reisen. Einer Umfrage des Deutschen Instituts für Tourismusforschung zufolge haben 16 Prozent der Befragten ihre Reisepläne aufgrund von Kriegen, Krisen und politischer Unsicherheit angepasst. Für den Deutschen Tourismusverband (DTV) kommt der Umfang dieser Verschiebungen überraschend. Präsident Reinhard Meyer spricht von einem „ungewöhnlich deutlichen Einfluss“ der weltpolitischen Situation auf die Reiseplanung und verweist auf eine ausgeprägte Verunsicherung durch Krisen und Preissteigerungen.
Die Folgen dieser Verunsicherung sind deutlich: Unter denjenigen, die ihre Pläne geändert haben, verzichteten 46 Prozent komplett auf eine Urlaubsreise. Weitere 32 Prozent stornierten bereits gebuchte Reisen vollständig. Dahinter steht ein stärkeres Risikobewusstsein bei der Wahl der Destination. „Urlaub ist nicht unpolitisch“, sagt Julian Reif, stellvertretender Direktor des Instituts. Für viele Menschen seien die politischen Rahmenbedingungen am Reiseziel inzwischen ein zentraler Bestandteil der Urlaubsentscheidung.
Die Daten unterstreichen diese Verschiebung der Prioritäten. Zwei Drittel der Befragten bewerten die politischen Verhältnisse am Urlaubsort als wichtig oder sehr wichtig. 79 Prozent geben an, Reiseziele mit politischer Instabilität oder sozialen Unruhen bewusst zu meiden. Damit werden geopolitische Risiken zu einem entscheidenden Faktor für die Tourismusnachfrage – neben klassischen Kriterien wie Preis, Klima oder Infrastruktur. Die Branche sieht sich damit in einem Umfeld, in dem Nachrichtenlage und Sicherheitswahrnehmung kurzfristig Buchungsströme umleiten können.
Trotz der aufgeheizten Weltlage bleibt die grundsätzliche Reiselust in Deutschland hoch. Rund 72 Prozent planen laut Umfrage zwischen April und Juni mindestens eine Urlaubsreise. Dabei verschiebt sich die Nachfrage teils in Richtung als stabil wahrgenommener Ziele. Im Inland zählen Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zu den beliebtesten Regionen. Im Ausland bleiben Spanien und Italien besonders gefragt. Für den Tourismus bedeutet dies: Die Nachfrage bricht nicht ein, sie wird selektiver – politische Stabilität entwickelt sich zum harten Standortfaktor im Wettbewerb um deutsche Urlauber.

Eine Hausdurchsuchung im Raum Regensburg nach einer Protestaktion auf einem Gasbohrturm im oberbayerischen Reichling beschäftigt nun das Bundesverfassungsgericht. Der betroffene, zur Tatzeit gerade volljährige Aktivist und sein Rechtsanwalt Benedikt Ehrlich haben Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt, nachdem das Landgericht Augsburg ihre Beschwerden gegen den ursprünglichen Durchsuchungsbeschluss verworfen hatte. Es geht um die Frage, ob der Einsatz der Polizei mit der Durchsuchung von Wohnräumen und der Suche nach Computern und Smartphones nach einer gewaltfreien Aktion noch verhältnismäßig war.
Auslöser des Verfahrens ist eine Aktion vom September 2025: Aktivisten des Bündnisses "Ende Gelände" waren auf einen Bohrturm in Reichling geklettert und hatten Banner mit Aufschriften wie "Gas ist Gift" und "Gasausstieg jetzt – hier und weltweit" angebracht, darunter auch eine Botschaft an Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Der Protest richtete sich gegen geplante Gas-Probebohrungen, die in der Region wiederholt auf Widerstand gestoßen waren. Anwohner äußerten Sorgen um die Trinkwasserversorgung, Aktivisten begründeten ihren zivilen Ungehorsam mit der Notwendigkeit, fossile Energieprojekte zu stoppen.
Im Januar durchsuchte die Polizei eine Wohnung im Raum Regensburg, in der der junge Aktivist im Elternhaus lebt. Ermittlungsgrundlage sind nach Angaben der Ermittlungsbehörden der Verdacht des Hausfriedensbruchs sowie ein möglicher Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Ziel der Maßnahme sei es gewesen, Hinweise auf die Identität weiterer an der Aktion beteiligter Personen zu sichern. Laut Polizei konnten bei der Durchsuchung Beweismittel sichergestellt werden, die derzeit ausgewertet werden.
Der Anwalt des Betroffenen und das Aktionsbündnis "Ende Gelände", das vom Verfassungsschutz als linksextremistischer Verdachtsfall beobachtet wird, bewerten die Durchsuchung dagegen als rechtswidrig. Ehrlich spricht von einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte seines Mandanten und sieht eine "Grenze überschritten". Die Protestform sei gewaltfrei gewesen, eine Wohnungsdurchsuchung daher nicht gerechtfertigt. Aus Sicht von "Ende Gelände" ist zivil ungehorsamer Protest angesichts der abgelehnten Gasbohrungen „absolut notwendig und legitim“. Das Bundesverfassungsgericht soll nun klären, wie weit Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung solcher Aktionen in private Lebensbereiche vordringen dürfen.