
Bundesrat Guy Parmelin hat seinen Rücktritt auf Ende 2026 angekündigt und damit offiziell das Rennen um seine Nachfolge eröffnet. Der 64-jährige Waadtländer, der seit 2015 der Landesregierung angehört, begründet den Schritt nicht mit gesundheitlichen Gründen, sondern mit einem abgeschlossenen politischen Zyklus. Er verspüre nicht mehr das gleiche «feu sacré» wie zu Beginn seiner Amtszeit, sagte der Bundespräsident und machte klar, dass er den Zeitpunkt für gekommen hält, den Stab weiterzugeben.
Parmelin war 2003 in den Nationalrat gewählt worden und schaffte 2015 als erster SVP-Politiker aus der Romandie den Sprung in den Bundesrat. Zunächst blieb er als Verteidigungsminister eher unauffällig, trieb laut SVP aber die Stärkung der Armee und der Landesverteidigung voran. Im Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, das er seit 2019 führt, konnte er stärker profilieren: Unter seiner Ägide wurden Freihandelsabkommen unter anderem mit Indonesien, Indien, Thailand und Mercosur vorangetrieben, und an der Urne setzte er sich gegen die Trinkwasser- und die Pestizid-Initiative durch. In seinem Präsidialjahr 2021 trat er international in Erscheinung, als er US-Präsident Joe Biden und Russlands Präsident Wladimir Putin in Genf empfing.
Parteipolitisch fällt das Echo auf seine Bilanz gespalten aus. Die SVP ehrt Parmelin für sein «langjähriges und grosses Engagement» und hebt seinen Einsatz für offene Märkte und gute Rahmenbedingungen hervor. Unter ihm habe die Exportnation Schweiz ihre Handelsbeziehungen verbessern, diversifizieren und steigern können; dies sichere Arbeitsplätze und stärke den Wohlstand, so die Partei. Die Mitte wiederum dankt Parmelin für seinen Einsatz, verknüpft die Anerkennung aber mit klaren Erwartungen an seine Nachfolge: Der künftige oder die künftige SVP-Bundesrat oder -Bundesrätin müsse Verantwortung für einen konstruktiv zusammenarbeitenden Bundesrat übernehmen, um aktuelle und künftige Herausforderungen zu bewältigen. Die Grünen bedanken sich zwar für Parmelins Einsatz, sprechen jedoch von einer «verfehlten» Freihandelspolitik und sehen seine Amtszeit als Sinnbild einer rechtsbürgerlichen Politik des Rückschritts.
Während sich die Parteien bereits positionieren, rückt die Frage nach der personellen und regionalen Ausrichtung der Nachfolge in den Vordergrund. Als grösste Partei des Landes dürfte die SVP ihren zweiten Sitz im Bundesrat problemlos verteidigen können. Offen bleibt, welche Persönlichkeiten sie ins Rennen schickt und welche Rolle regionale und sprachliche Kriterien spielen werden – nicht zuletzt, weil Parmelin als Romand eine Lücke in der lateinischen Vertretung hinterlässt. Unabhängig von der Nachfolge wird sein Umgang mit der Covid-19-Pandemie Teil seiner politischen Bilanz bleiben: Parmelin bezeichnete diese Phase als schwierigsten Moment seiner Amtszeit und verwies auf Geschäftsschliessungen, die Sorgen vieler Unternehmer vor Insolvenzen und die Verhandlungen zur raschen Einführung der Covid-Kredite, die ihm als Begegnungen mit «Tränen in den Augen» in Erinnerung geblieben seien.

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.
Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.
Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.
Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.