Österreich weitet Zecken-Monitoring nach Nachweis von Alongshan-Virus aus

10.06.2026


Ein bislang in Österreich nicht nachgewiesener Erreger ist in heimischen Zeckenbeständen aufgetaucht: Das Alongshan-Virus (ALSV), ein von Zecken übertragenes Virus, wurde in mehreren Bundesländern identifiziert. Forschende des Zentrums für Virologie der MedUni Wien berichten im Fachjournal „The Lancet Microbe“, dass das Virus nicht neu eingeschleppt wurde, sondern sich bereits seit mindestens zwei Jahrzehnten weitgehend unbemerkt in Mitteleuropa etabliert hat.

Für die Studie analysierte das Team rund 3.000 im Jahr 2024 gesammelte Zecken sowie etwa 2.000 archivierte Proben aus den Jahren 2005 bis 2018. Hinzu kamen rund 2.000 Blutproben von Patientinnen und Patienten, die mit modernen molekularbiologischen und serologischen Methoden untersucht wurden. Die genetischen Analysen zeigen eine weite geografische Verbreitung des Erregers: Nachweise gelangen in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, der Steiermark und Vorarlberg. Damit reiht sich Österreich in eine wachsende Liste europäischer Länder mit ALSV-Vorkommen ein, darunter Deutschland, Finnland, Frankreich und die Schweiz.

Direkte Virusnachweise im Blut von Patientinnen und Patienten blieben aus. Allerdings fanden die Forschenden bei zwei Personen hohe Konzentrationen spezifischer ALSV-Antikörper. Diese Befunde gelten als Hinweis auf bereits erfolgte Infektionen, die nach aktuellem Kenntnisstand aber selten zu sein scheinen. Welche klinische Bedeutung das Virus in Europa hat, ist offen. Die erstmals 2017 in China beschriebene Variante wurde dort mit fieberhaften, teils FSME-ähnlichen Symptomen in Verbindung gebracht. Ob die in Europa kursierenden Virusvarianten beim Menschen überhaupt Erkrankungen auslösen, ist bislang nicht geklärt.

Angesichts der weltweit zunehmenden Zahl von zeckenübertragenen Viruserkrankungen werten die Wiener Forscher den Nachweis des Alongshan-Virus als Signal für verstärkte Wachsamkeit. Sie sprechen sich dafür aus, ALSV in bestehende Überwachungsprogramme zu integrieren und es bei der diagnostischen Abklärung nach Zeckenstichen mitzudenken. Parallel seien weitere Studien zur Verbreitung und gesundheitlichen Relevanz nötig, um das tatsächliche Risiko für die Bevölkerung besser einschätzen zu können.

Bundesrat stärkt Apotheken mit neuen Befugnissen bei Prävention und Therapie

15.06.2026


Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.

Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.

Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.

Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.