
Ein Jahr nach dem Amoklauf am Grazer BORG Dreierschützengasse stellt die österreichische Bundesregierung die Unterstützung für Opfer von Straftaten auf neue Grundlagen. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) legt eine Novelle des Verbrechensopfergesetzes (VOG) vor, die Entschädigungen und Leistungen für Betroffene spürbar ausweiten soll. Die Reform tritt damit in eine Lücke, auf die Opferhilfsorganisationen bereits nach dem Terroranschlag in Wien 2020 hingewiesen hatten: Die bestehenden gesetzlichen Hilfen galten vielen als zu niedrig und nicht mehr zeitgemäß.
Kernstück der geplanten Reform ist die Verdoppelung des pauschalen Schmerzengeldes. Bisher liegen die Pauschalen je nach Schwere des Falls zwischen 2.000 und 12.000 Euro – Beträge, die seit 2013 nicht mehr valorisiert wurden. Künftig sollen diese Sätze erhöht werden, um die finanzielle Entschädigung näher an aktuelle Lebenshaltungs- und Behandlungskosten heranzuführen. Zusätzlich entfällt bei minderjährigen Opfern von Sexualdelikten sowie bei Angehörigen von infolge eines Verbrechens Verstorbenen die bisher erforderliche Begutachtung; in diesen Fällen steht automatisch eine erhöhte Pauschalsumme von 4.000 Euro zu.
Über das Schmerzengeld hinaus sieht die Novelle ein breiteres Unterstützungsbündel vor. Der Höchstbetrag für den Ersatz von Bestattungskosten wird ebenso verdoppelt wie bestimmte andere finanzielle Hilfen. Ausgebaut werden außerdem Therapieangebote, insbesondere klinisch-psychologische Leistungen, und der Einsatz von Kriseninterventionseinheiten soll verstärkt werden. Zur Stärkung der Sicherheit von Betroffenen plant der Bund Zuschüsse für den Austausch beschädigter Schließanlagen, wenn diese im Zusammenhang mit einer Straftat zerstört oder beeinträchtigt wurden.
Schumann begründet die Neuausrichtung mit dem Anspruch auf eine „respektvolle und einfühlsame Betreuung“ von Verbrechensopfern und einer „umfassenden und zeitgemäßen Unterstützung“. Das menschliche Leid könne der Staat nicht wiedergutmachen, betont die Ministerin, es gelte aber, Betroffene so gut wie möglich zu begleiten. Der Gesetzesentwurf soll in den kommenden Tagen in die parlamentarische Begutachtung gehen. Damit könnte der Amoklauf in Graz, bei dem ein 21-jähriger Ex-Schüler zehn Menschen tötete und zahlreiche weitere schwer verletzte, zu einem Wendepunkt in der österreichischen Opferpolitik werden.
Im Land Bremen beginnt nach den Sommerferien ein Pilotprojekt, das den Arbeitsalltag von Lehrkräften grundlegend verändern könnte. An neun ausgewählten Schulen erfassen die Lehrerinnen und Lehrer künftig ihre gesamte Arbeitszeit digital – weit über die bisher dokumentierten Unterrichtsstunden hinaus. Bildungsenator Mark Rackles (SPD) spricht von einem Schritt, der Schule "perspektivisch" verändern werde. Erste Auswertungen des Testlaufs werden für Ende 2027 oder Anfang 2028 erwartet.
Hintergrund ist die gewachsene Bandbreite an Aufgaben, die im bisherigen System kaum abgebildet wird. Neben Unterricht kommen Elternarbeit, Team- und Gremienarbeit, Konferenzen, Schulentwicklungsprojekte sowie Fahrten hinzu. Lehrkräfte berichten zudem von regelmäßigem Arbeiten am Abend oder am Wochenende, etwa für Vorbereitung, Korrekturen oder digitale Kommunikation mit Eltern und Schülerinnen und Schülern. Nach Ansicht des Senats soll diese Belastung künftig sichtbar und systematisch erfasst werden.
Technisch setzt Bremen auf ein digitales Tool, auf das Lehrkräfte per Smartphone oder Rechner zugreifen können. Sie tragen Datum, Uhrzeit und Art der Tätigkeit ein – zur Auswahl stehen Kategorien wie "Unterricht", "Coaching" oder "Austausch"; auch Abwesenheiten durch Krankheit oder Urlaub werden eingepflegt. Das Projekt ist auf ein gesamtes Schuljahr angelegt. In einer Einführungsphase lernen Lehrkräfte die Anwendung kennen, anschließend analysieren Projektgruppen erste Ergebnisse und suchen insbesondere mit stark belasteten Lehrkräften das Gespräch, um gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
Politisch und arbeitsrechtlich geht es um mehr als ein Softwareprojekt. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 müssen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und damit auch Lehrkräfte – ihre Arbeitszeit erfassen. Der Bremer Testlauf soll daher grundsätzliche Fragen klären: In welchem Umfang ist Wochenendarbeit zulässig? Wie wird eine Klassenfahrt bewertet? Wie lassen sich Teilzeitmodelle, Datenschutz und Gestaltungsspielräume bei der Arbeitszeit unter einen Hut bringen? Rackles betont, das Vorhaben sei nicht nur für Bremen gedacht, sondern solle Erkenntnisse für alle Bundesländer liefern.