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Die österreichische Marinomed Biotech AG hat ihre angekündigte Barkapitalerhöhung erfolgreich abgeschlossen und damit ihre kurzfristige Finanzierung gesichert. Insgesamt platzierte das in Korneuburg ansässige Unternehmen 159.039 neue Aktien und erzielte einen Bruttoemissionserlös von rund 2,23 Millionen Euro. Das ursprünglich kommunizierte Ziel von mindestens 2 Millionen Euro wurde damit übertroffen.
Von den neuen Papieren wurden 33.322 Aktien im Rahmen eines Bezugsangebots von bestehenden Aktionären über Bezugsrechte gezeichnet. Die nicht bezogenen Aktien platzierte Marinomed anschließend in einer prospektfreien Privatplatzierung bei Investoren zu einem Bezugspreis von 14 Euro je Aktie. Auf diesem Weg konnten weitere 125.717 Aktien am Markt untergebracht werden.
CEO Andreas Grassauer wertete den Platzierungserfolg als Vertrauensbeweis der Investoren. Die Kapitalmaßnahme sichere die finanzielle Grundlage, um die geplanten Meilensteine zu erreichen, und decke den erwarteten Liquiditätsbedarf, sagte er laut Unternehmensmitteilung. Zugleich stärke die zusätzliche Eigenkapitalbasis die Position des Biotech-Unternehmens in den laufenden Verhandlungen zur Vermarktung der Leitprodukte Budesolv und Tacrosolv.
Die neuen Aktien werden unter der bestehenden ISIN ATMARINOMED6 an der Wiener Börse gehandelt. Am Sekundärmarkt reagierte die Aktie positiv auf die Nachrichtenlage: Zum Zeitpunkt der Meldung wurde das Papier auf der Handelsplattform Lang & Schwarz mit einem Plus von 4,62 % bei 13,60 Euro taxiert.

Mehr als zehn Jahre nach Bekanntwerden der Manipulationen an Diesel-Fahrzeugen von Volkswagen geht die strafrechtliche Aufarbeitung in eine weitere Runde. Vor dem Landgericht Braunschweig beginnt ein dritter großer Betrugsprozess im Zusammenhang mit der sogenannten Abschaltsoftware. Angeklagt sind fünf zum Teil ehemalige Mitarbeiter des Konzerns und eines Zulieferers. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug vor; im Falle einer Verurteilung drohen mehrjährige Haftstrafen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Im Mittelpunkt steht erneut die Software, mit der Millionen Fahrzeuge der VW-Marken auf Prüfständen bessere Abgaswerte erreichten als im regulären Straßenbetrieb. Nach Auffassung der Ermittler entstand den Käufern dadurch ein Milliardenschaden. Die nun angeklagten Beschuldigten sollen zwischen November 2006 und September 2015 in unterschiedlichen Zeiträumen an Entwicklung und Implementierung der Funktion beteiligt gewesen sein oder sie unterstützt haben. Ziel sei es gewesen, Volkswagen hohe Gewinne zu sichern und darüber mittelbar von Gehalts- und Bonuszahlungen zu profitieren.
Der neue Prozess fügt sich ein in eine Serie von Verfahren, mit denen deutsche Gerichte den Dieselskandal juristisch aufarbeiten. Bereits im Mai 2025 endete nach mehreren Jahren Verhandlung der erste große Betrugsprozess in Braunschweig mit Urteilen gegen vier Angeklagte: Zwei erhielten Haftstrafen, zwei Bewährungsstrafen. Die Verurteilten sehen sich als Bauernopfer und haben Revision eingelegt; eine Entscheidung darüber steht aus, der tatsächliche Haftantritt dürfte sich entsprechend verzögern. Ein zweites Verfahren gegen fünf teils ehemalige Führungskräfte des Konzerns läuft seit November 2025, den vier Männern und einer Frau werden unter anderem Betrug, Steuerhinterziehung und strafbare Werbung vorgeworfen. Für diesen Prozess sind Termine bis mindestens Ende 2026 angesetzt.
Prominent, aber derzeit ruhend, bleibt das Verfahren gegen den früheren Vorstandschef Martin Winterkorn. Er war im ersten Braunschweiger Prozess zunächst Mitangeklagter, sein Verfahren wurde jedoch aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt und wegen Verhandlungsunfähigkeit vorläufig eingestellt. Winterkorn hatte vor Gericht strafrechtliche Verantwortung zurückgewiesen. Ein rechtskräftiges Urteil im Kontext der Dieselaffäre liegt hingegen aus München vor: Ex-Audi-Chef Rupert Stadler wurde dort zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie zur Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Parallel dazu hatte VW in den USA, wo der Skandal 2015 durch eine Mitteilung der Umweltbehörde EPA öffentlich geworden war, bereits mehr als 20 Milliarden Dollar an Strafen und Entschädigungen gezahlt; frühere Mitarbeiter wurden dort zu langen Freiheitsstrafen verurteilt.