
Sachsen-Anhalt stellt die Luftrettung neu auf und verzichtet dabei auf einen eigenen Rettungshubschrauber in der Altmark. Stattdessen soll der bestehende Hubschrauberstandort in Magdeburg zu einem 24-Stunden-Betrieb ausgebaut werden. Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) kündigte an, dass der dort stationierte Rettungshubschrauber künftig rund um die Uhr, also 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche, einsatzfähig sein soll. Ziel sei es, die notärztliche Versorgung im nördlichen Landesteil in den Nachtstunden spürbar zu verbessern.
Derzeit stehen in Sachsen-Anhalt drei Rettungshubschrauber zur Verfügung: zwei in Oppin bei Halle ("Christoph Sachsen-Anhalt" und "Christoph Halle") sowie "Christoph 36" in Magdeburg. Bislang ist nur "Christoph Sachsen-Anhalt" für Einsätze rund um die Uhr ausgelegt; die beiden anderen Maschinen sind auf Flüge zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang beschränkt. Im vergangenen Jahr wurden die drei in Sachsen-Anhalt stationierten Rettungshubschrauber insgesamt 2.318 Mal alarmiert – ein Wert, der die Bedeutung der Luftrettung für die Notfallversorgung im Flächenland unterstreicht.
Mit der geplanten Reform soll Sachsen-Anhalt künftig über zwei rund um die Uhr verfügbare Rettungshubschrauber im eigenen Bundesland verfügen. Zieschang betonte, dass das Land damit bundesweit zu den Regionen mit der besten Versorgung in den Nachtstunden zählen werde. Ergänzt wird das System durch acht weitere Rettungshubschrauber aus benachbarten Bundesländern. Im Notfall wird stets der nächstgelegene Hubschrauber alarmiert, unabhängig von der Landesgrenze. Im Tagesbetrieb sollen im Norden Sachsen-Anhalts nach Angaben der Ministerin weiterhin fünf Rettungshubschrauber verfügbar sein, die alle nördlichen Landkreise vollständig abdecken.
Die Altmark erhält trotz der seit Jahren laufenden Debatte keinen eigenen Hubschrauberstützpunkt. Das Innenministerium setzt stattdessen auf die Erweiterung des bestehenden Netzes und die bessere nächtliche Erreichbarkeit durch den 24/7-Betrieb in Magdeburg. Kritische Stimmen aus dem Norden, die seit Langem auf die großen Entfernungen und die dünne Besiedlung verweisen, werden damit vorerst nicht mit einem zusätzlichen Standort beantwortet. Die Landesregierung verweist auf das im Verbund organisierte Luftrettungssystem und die überregionale Zusammenarbeit, um auch abgelegene Regionen im Ernstfall zu erreichen.

Eine Hausdurchsuchung im Raum Regensburg nach einer Protestaktion auf einem Gasbohrturm im oberbayerischen Reichling beschäftigt nun das Bundesverfassungsgericht. Der betroffene, zur Tatzeit gerade volljährige Aktivist und sein Rechtsanwalt Benedikt Ehrlich haben Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt, nachdem das Landgericht Augsburg ihre Beschwerden gegen den ursprünglichen Durchsuchungsbeschluss verworfen hatte. Es geht um die Frage, ob der Einsatz der Polizei mit der Durchsuchung von Wohnräumen und der Suche nach Computern und Smartphones nach einer gewaltfreien Aktion noch verhältnismäßig war.
Auslöser des Verfahrens ist eine Aktion vom September 2025: Aktivisten des Bündnisses "Ende Gelände" waren auf einen Bohrturm in Reichling geklettert und hatten Banner mit Aufschriften wie "Gas ist Gift" und "Gasausstieg jetzt – hier und weltweit" angebracht, darunter auch eine Botschaft an Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Der Protest richtete sich gegen geplante Gas-Probebohrungen, die in der Region wiederholt auf Widerstand gestoßen waren. Anwohner äußerten Sorgen um die Trinkwasserversorgung, Aktivisten begründeten ihren zivilen Ungehorsam mit der Notwendigkeit, fossile Energieprojekte zu stoppen.
Im Januar durchsuchte die Polizei eine Wohnung im Raum Regensburg, in der der junge Aktivist im Elternhaus lebt. Ermittlungsgrundlage sind nach Angaben der Ermittlungsbehörden der Verdacht des Hausfriedensbruchs sowie ein möglicher Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Ziel der Maßnahme sei es gewesen, Hinweise auf die Identität weiterer an der Aktion beteiligter Personen zu sichern. Laut Polizei konnten bei der Durchsuchung Beweismittel sichergestellt werden, die derzeit ausgewertet werden.
Der Anwalt des Betroffenen und das Aktionsbündnis "Ende Gelände", das vom Verfassungsschutz als linksextremistischer Verdachtsfall beobachtet wird, bewerten die Durchsuchung dagegen als rechtswidrig. Ehrlich spricht von einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte seines Mandanten und sieht eine "Grenze überschritten". Die Protestform sei gewaltfrei gewesen, eine Wohnungsdurchsuchung daher nicht gerechtfertigt. Aus Sicht von "Ende Gelände" ist zivil ungehorsamer Protest angesichts der abgelehnten Gasbohrungen „absolut notwendig und legitim“. Das Bundesverfassungsgericht soll nun klären, wie weit Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung solcher Aktionen in private Lebensbereiche vordringen dürfen.