
In der rheinland-pfälzischen AfD zeichnet sich knapp drei Wochen vor dem Landesparteitag ein Machtwechsel ab. Sebastian Münzenmaier, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Bundestagsfraktion und bisheriger Vizechef des Landesverbands, will neuer Landesvorsitzender werden. Aus AfD-Kreisen wurde dem SWR die anstehende Kandidatur des 36-Jährigen bestätigt, zuvor hatte bereits die Deutsche Presse-Agentur darüber berichtet.
Die AfD war bei der jüngsten Landtagswahl in Rheinland-Pfalz deutlich gestärkt aus der Abstimmung hervorgegangen. Dennoch kam es kurz nach dem Wahltag zu einem Einschnitt an der Landtagsspitze: Der amtierende Landes- und damalige Fraktionsvorsitzende Jan Bollinger wurde drei Tage nach dem Erfolg überraschend als Chef der Landtagsfraktion abgewählt. Seither führt Michael Büge die Fraktion. Ob Bollinger beim Landesparteitag in Bingen am 27. Juni erneut für den Landesvorsitz antritt, ist weiterhin offen.
Münzenmaier, der als einflussreichster Vertreter der rheinland-pfälzischen AfD in der Bundespartei gilt, verbindet seine Kandidatur mit einem klar formulierten Machtanspruch. „Wir wollen aus der Opposition an die Regierung“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. In der Landtagsfraktion seien dafür bereits die „Weichen gestellt“, nun solle der Landesverband „inhaltlich, strategisch und personell weiter professionalisiert“ werden. Ziel sei es, bei der nächsten Wahl „klar um Platz 1“ mitzuspielen; bis spätestens zum Wahljahr 2029 solle es in Rheinland-Pfalz überall „starke blaue Bastionen“ geben.
Innerhalb der Partei in Rheinland-Pfalz gilt Münzenmaier schon länger als prägende Figur. Der Versicherungs- und Finanzanlagenfachmann ist in der Bundes-AfD gut vernetzt und wird als enger Vertrauter der Bundesparteichefin Alice Weidel beschrieben. Politikwissenschaftler Wolfgang Schroeder von der Universität Kassel ordnet ihn dem völkischen Flügel der AfD zu. Münzenmaier gehört der Partei seit 2013 an, war Landesvorsitzender der Jungen Alternative, führt den Kreisverband Mainz und kandidierte zuletzt im Bundestagswahlkreis Kaiserslautern. Der Landesparteitag in Bingen dürfte damit zur Richtungsentscheidung für den künftig dominierenden Kurs der AfD in Rheinland-Pfalz werden.

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.