Industrie im Fokus: Greenpeace fordert Wasser-Abgabe für Großverbraucher in Österreich

10.06.2026


Die anhaltende Trockenheit in Österreich verleiht der Debatte um den Umgang mit Wasser neue Schärfe. Während Kommunen und Bürgerinnen über die Befüllung privater Pools diskutieren, rückt Greenpeace den Grundwasserverbrauch der Industrie in den Mittelpunkt. Laut Auswertungen der Umweltschutzorganisation, die sich auf Geschäftsberichte und Unternehmensauskünfte stützen, entnehmen allein drei Konzerne – voestalpine, OMV und Lenzing AG – jährlich 51 Millionen Kubikmeter Grundwasser und damit rund das Dreifache der Wassermenge, die insgesamt in private Schwimmbecken fließt.

Greenpeace stellt die Relationen in der aktuellen Diskussion heraus: Rund 16 Millionen Kubikmeter Wasser pro Jahr werden in Österreich in private Pools geleitet, eine Menge, die die Organisation ausdrücklich als „groß“ bezeichnet. Gleichzeitig liege die Entnahme der drei genannten Industriebetriebe jedoch deutlich höher. Besonders hervorgehoben wird die voestalpine Stahl in Linz, die mit 27 Millionen Kubikmetern Grundwasser pro Jahr nach Angaben von Greenpeace beinahe doppelt so viel verbraucht wie sämtliche Privatpools zusammen.

Aus Sicht der NGO ist weniger die absolute Poolmenge als die unterschiedliche öffentliche Wahrnehmung das Problem. „Während die Poolbefüllung öffentlich am Pranger steht, bleibt der gewaltige Wasserverbrauch der Industrie meist intransparent“, kritisiert Sebastian Theissing-Matei, Wasserexperte bei Greenpeace. Der industrielle Verbrauch finde „oft im Verborgenen“ statt, ohne dass die Öffentlichkeit genau nachvollziehen könne, welche Mengen an welchem Standort aus dem Grundwasser entnommen werden. In Zeiten, in denen Wasserreserven „immer öfter schwinden“, könne dieses Abzapfen nach Einschätzung der Organisation zu handfesten Nutzungskonflikten führen.

Greenpeace erhöht deshalb den Druck auf die Politik. Die Organisation fordert Wasserminister Norbert Totschnig (ÖVP) auf, das bereits angekündigte Wasserentnahme-Register für Industrie und Landwirtschaft rasch umzusetzen. Ein solches Register soll aus Sicht der NGO mehr Transparenz schaffen und die Grundlage für eine breitere Debatte über Verteilung und Prioritäten beim Ressourceneinsatz legen. Darüber hinaus verlangt Greenpeace eine spezielle Wasser-Abgabe für industrielle Großverbraucher – ein Instrument, das nach Angaben der Organisation in Frankreich und in den meisten deutschen Bundesländern bereits existiert. In Österreich würde damit eine zusätzliche Preis- und Lenkungswirkung in einem Bereich eingeführt, der bislang weitgehend außerhalb der öffentlichen Diskussion steht.

Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026


Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.