
Österreich startet mit einem deutlichen Wasserdefizit in den Herbst. Der aktuelle Monatsbericht „Wasserhaushalt Österreich“ weist den September als erneut deutlich zu warm und zu trocken aus. Die Lufttemperatur lag österreichweit um 2,1 Grad über dem langjährigen Mittel, bis zum 9. September wurden vielerorts noch hochsommerliche Werte von mehr als 30 Grad gemessen. Erst danach näherten sich die Temperaturen einem für die Jahreszeit typischen Niveau – die vorangegangene Hitze- und Trockenperiode wirkt jedoch weiter nach.
Beim Niederschlag zeigt sich das Defizit besonders klar: Mit rund 74 Millimetern fiel im September österreichweit um 29 Prozent weniger Regen als im Durchschnitt der Jahre 1991 bis 2020. Besonders betroffen waren Vorarlberg, das Burgenland und die Steiermark, wo es deutlich zu wenig regnete. Auch die Schneebedeckung in höheren Lagen blieb für die Jahreszeit klar unterdurchschnittlich. Regionale Regenschauer konnten die Gesamtlage laut Bericht nicht wesentlich verbessern.
Die Folgen sind an Oberflächengewässern deutlich sichtbar. An mehr als 95 Prozent der Pegelmessstellen lagen die Abflüsse in Flüssen und Bächen unter den langjährigen Monatsmitteln, etwas mehr als 80 Prozent der Messstellen wiesen sogar sehr niedrige Abflüsse auf. Auch größere Seen sind betroffen: Der mittlere Wasserstand des Neusiedler Sees lag Ende September nur noch vier Zentimeter über dem Niveau des Rekordtiefs von 2022, der Bodensee erreichte am Pegel Bregenz den niedrigsten je gemessenen Wert für diesen Zeitpunkt im Jahr.
Unter der Erde zeigt sich ein ähnliches Bild. Ende September meldeten österreichweit knapp 90 Prozent der Grundwassermessstellen niedrige oder sehr niedrige Stände. Landesweit war damit gegenüber Ende August kaum eine Entspannung erkennbar; in Tirol und Vorarlberg sanken die Pegel im Verlauf des Septembers sogar weiter, während in der Steiermark lediglich ein minimaler Anstieg registriert wurde. Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) verwies auf die weitreichenden Folgen der Trockenheit: Die niedrigen Wasserstände in Flüssen, Seen und im Grundwasser zeigten, dass die Auswirkungen weit über den Sommer hinausreichen. Eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Trinkwasserversorgung sei derzeit zwar gesichert, betonte Totschnig, zugleich mahnte er vorausschauendes Handeln und eine verlässliche Datengrundlage an, um Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und gezielt gegenzusteuern.
Die Aussichten auf eine rasche Trendumkehr sind begrenzt. Geosphere Austria rechnet nicht mit massiven, über längere Zeit anhaltenden Niederschlägen, die nötig wären, um die Wasserstände nachhaltig zu stabilisieren. Damit bleibt Österreichs Wasserhaushalt auch zu Beginn der kühleren Jahreszeit unter Druck – mit potenziellen Folgen für Landwirtschaft, Energieerzeugung und regionale Ökosysteme, sollten sich die trockenen Muster in den kommenden Monaten fortsetzen.

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.
Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.
Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.
Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.