Humanoide Roboter bei BMW: Pilotprojekt in Leipzig soll Serienreife bringen

12.06.2026


BMW treibt die Automatisierung seiner Werke mit einem Pilotprojekt für humanoide Roboter voran. In der Fabrik in Leipzig testet der Autobauer menschenähnliche Roboter des Schweizer Unternehmens Hexagon, um deren Einsatz unter realen Produktionsbedingungen zu erproben. Nach Laborversuchen und ersten Tests läuft dort nun eine Pilotphase, die laut Unternehmensangaben als erste dieser Art in Europa gilt und auf einen späteren breiteren Einsatz in der Produktion abzielt.

Im Fokus steht zunächst die Batteriefertigung für Elektrofahrzeuge. In der Batteriemontage lernen die Roboter den Umgang mit Bauteilen für Hochvoltspeicher, also den Antriebsbatterien von Elektroautos. Beschäftigte bringen den Systemen die erforderlichen Bewegungsabläufe Schritt für Schritt bei. "Das Schöne ist, wenn wir es einem Roboter beigebracht haben, können es alle", sagte Michael Ströbel, Leiter Prozessmanagement und Digitalisierung in der Produktion. Anders als bei Menschen müsse eine neue Tätigkeit nicht jedem einzelnen Roboter separat vermittelt werden.

Parallel dazu erprobt BMW die Technologie in der Qualitätskontrolle und der Komponentenfertigung. Dort übernehmen die humanoiden Roboter Aufgaben, die bislang von Beschäftigten erledigt wurden, etwa das Scannen von Fahrzeugkarosserien auf Abweichungen und mögliche Fehler. Das Ziel ist, monotone, ergonomisch belastende oder sicherheitskritische Tätigkeiten zu automatisieren und die Beschäftigten zu entlasten, ohne sie zu ersetzen.

Werkleiterin Petra Peterhänsel betonte, der Einsatz der neuen Technik werde nicht zu einem Abbau von Arbeitsplätzen führen. Mitarbeitende müssten sich demnach keine Sorgen machen, dass humanoide Roboter Stellen ersetzen; sie sollen stattdessen andere Aufgaben im Werk übernehmen. BMW testet die Technologie in Leipzig bereits seit Ende vergangenen Jahres. Die laufende Pilotphase unter Produktionsbedingungen soll bis Ende des Jahres abgeschlossen werden, anschließend will der Konzern die gewonnenen Erkenntnisse schrittweise auf weitere Anwendungen und Standorte übertragen.

Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026


Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.