Hamburg investiert 1,2 Milliarden Euro in Neuaufstellung der BG Kliniken

12.06.2026


Die BG Kliniken und das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) treiben eine umfassende Neuordnung der stationären Versorgung in der Hansestadt voran. Kern des Vorhabens sind zwei Neubauten und eine deutlich engere Verzahnung beider Einrichtungen, insbesondere in der Behandlung von Schwerstverletzten. Grundlage bilden Absichtserklärungen, die von Senat, Bezirksvertretern und Klinikverantwortlichen unterzeichnet und im Hamburger Rathaus vorgestellt wurden. Insgesamt sollen mehr als 1,2 Milliarden Euro investiert werden, finanziert aus Mitteln der gesetzlichen Unfallversicherung.

Herzstück des Projekts ist ein neuer Standort des BG Klinikums Hamburg auf dem Campus des UKE in Eppendorf. Das Haus zur Versorgung von Schwerstverletzten wird baulich mit einem geplanten Erweiterungsbau des UKE verbunden. In diesem UKE-Neubau sind unter anderem ein Krebszentrum sowie eine erweiterte Notfallaufnahme vorgesehen. Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) verweist auf die erwarteten Synergien: Es gelte, Spitzenmedizin so zu organisieren, dass sie zugleich medizinisch führend und wirtschaftlich tragfähig sei – ein Vorteil nicht nur für Hamburg, sondern für den gesamten norddeutschen Raum.

Parallel dazu soll der bestehende Standort des BG Klinikums in Hamburg-Bergedorf grundlegend neu ausgerichtet werden. In einem Neubau mit rund 350 Betten sind ein neues Querschnittgelähmten-Zentrum, Einrichtungen für die Frührehabilitation und weitere Reha-Angebote sowie ein sportmedizinisches Zentrum geplant. Der Standort soll sich auf die Versorgung von Menschen mit Rückenmarksverletzungen und auf fachübergreifende Rehabilitation konzentrieren. Ergänzt werden die Strukturen durch ein medizinisches Versorgungszentrum mit Notfallangeboten. Das dortige Luftrettungszentrum und die Rettungswache bleiben nach den bisherigen Plänen bestehen.

Politik und Klinikleitungen sehen in der Verdichtung der Angebote an den zwei Standorten eine Stärkung der regionalen Versorgungslandschaft. Die Gesundheitsversorgung im Hamburger Osten soll ausgebaut, gleichzeitig der Eppendorfer Campus als Knotenpunkt für Spitzenmedizin, Forschung, Lehre und Weiterbildung profiliert werden. Wissenschaftssenatorin Maryam Blumenthal spricht von optimalen Bedingungen für Fächer wie Unfallchirurgie, Traumatologie und muskuloskelettale Medizin. Zusammen mit Ausbauschritten in umliegenden Häusern, etwa der Zentralen Notaufnahme des Agaplesion Bethesda Krankenhauses Bergedorf, entsteht ein Netz zusätzlicher Kapazitäten für die wachsende Bevölkerung der Metropolregion.

Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026


Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.