
Mit dem Anpfiff der Fußball-Weltmeisterschaft in Nordamerika erreicht nicht nur die Begeisterung der Fans einen neuen Höhepunkt. Parallel dazu rechnet das Landeskriminalamt (LKA) Hannover mit einem spürbaren Anstieg von Cyberangriffen, die gezielt an die WM-Euphorie anknüpfen. Kriminelle setzen dabei auf bekannte Maschen wie Spam, Phishing, Fakeshops, fingierte Gewinnspiele und Schadsoftware, um an Geld, Zugangsdaten oder gleich ganze Rechner zu gelangen.
Im Fokus der Ermittler stehen vor allem massenhaft versandte E-Mails und Nachrichten mit WM-Bezug. Sie verlinken häufig auf vermeintliche Sonderaktionen, Ticketverlosungen oder Fanartikel-Shops. Die Beamten raten, solche Nachrichten besonders kritisch zu lesen und konsequent zu löschen, ohne auf enthaltene Links zu klicken. Ähnlich funktionieren unseriöse Gewinnspiele, die primär der Datensammlung dienen. Dabei würden Namen und Logos bekannter Unternehmen missbräuchlich eingesetzt, ohne deren Wissen oder Zustimmung. Fans sollen im Zweifel direkt auf offiziellen Webseiten oder verifizierten Social-Media-Kanälen prüfen, ob eine Aktion tatsächlich existiert.
Ein weiterer Schwerpunkt sind betrügerische Onlineshops, die gezielt auf zur WM stark nachgefragte Waren setzen – etwa Trikots, Beamer oder Großbildfernseher. Laut LKA sollten unrealistisch niedrige Preise misstrauisch machen. Als erste Prüfinstanz empfehlen die Ermittler den Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen. Parallel wächst das Risiko, sich über manipulierte Webseiten, E-Mail-Anhänge oder vermeintlich nützliche WM-Downloads mit Trojanern und anderer Schadsoftware zu infizieren – vom angeblichen Spielplan bis zur Tippspiel-Software. Nutzer sollen daher nichts aus unbekannten Quellen installieren und keine persönlichen Daten auf zweifelhaften Seiten eingeben.
Auch bei der digitalen WM-Begleitung über Apps und Streaming-Angebote mahnen die Behörden zur Vorsicht. Rund um das Turnier tauchen zahlreiche neue Anwendungen auf, von denen längst nicht alle seriös seien. Empfohlen wird, Apps vor der Installation genau zu prüfen, Bewertungen kritisch zu lesen und sich auf offizielle App-Stores zu beschränken. Besonders riskant sind Anwendungen, die über Messenger oder offensichtlich unseriöse Webseiten verteilt werden. Wer Spiele über inoffizielle Streaming-Seiten verfolgt, geht laut LKA nicht nur lizenzrechtliche Risiken ein, sondern setzt sich zugleich der Gefahr aus, dass sich Schadsoftware bereits beim Seitenaufruf oder über angebliche Abspielprogramme unbemerkt auf dem eigenen Gerät installiert.

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.