Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Haftstrafen gegen mehrere führende Mitglieder der Gruppierung „Vereinte Patrioten“, auch bekannt als „Kaiserreichsgruppe“, bestätigt. Die Revisionen von vier Verurteilten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom 6. März 2025 wurden verworfen. Damit ist das Urteil gegen die Angeklagten, die der sogenannten Reichsbürgerszene zugerechnet werden, nun rechtskräftig.
Das OLG Koblenz hatte die vier Hauptangeklagten im vergangenen Jahr zu Freiheitsstrafen zwischen fünf Jahren und neun Monaten sowie acht Jahren verurteilt. Ein weiterer Angeklagter erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Die Richterinnen und Richter sahen es als erwiesen an, dass die Gruppe einen Umsturz in Deutschland plante. Kern des Konzepts war nach den Feststellungen des Gerichts, durch Anschläge auf die Stromversorgung einen mehrwöchigen Blackout herbeizuführen, um die Bevölkerung „auf sich selbst zurückzuwerfen“ und bürgerkriegsähnliche Zustände zu provozieren.
Zu den Plänen der Vereinigung gehörte nach Überzeugung des OLG außerdem die Entführung des damaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD). Die Gruppe soll beabsichtigt haben, Lauterbach während einer Live-Sendung zu kidnappen und dabei seine Personenschützer „auszuschalten“. Die Angeklagten wurden unter anderem wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund schuldig gesprochen. Bevor die Pläne umgesetzt werden konnten, war die Gruppierung Mitte April 2022 von der Polizei zerschlagen worden.
Der zuständige Strafsenat des BGH stellte bei der Überprüfung des Koblenzer Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil der Revisionführer fest. Die Entscheidung des BGH (Az. 3 StR 7/26), die bereits am 15. April fiel und nun veröffentlicht wurde, schließt das Verfahren auf höchstrichterlicher Ebene ab. Damit bleiben die im Koblenzer Urteil verhängten Strafen gegen die zentrale Führungsriege der „Vereinten Patrioten“ unverändert bestehen.

Energiekontor AG schärft ihr technologisches Profil im Kerngeschäft Windenergie. Der im General Standard gelistete Projektentwickler und Betreiber von Wind- und Solarparks setzt in seinen konzerneigenen Windparks verstärkt auf datenbasierte und digital gesteuerte Systeme. Ziel ist es, gesetzliche Vorgaben präzise einzuhalten und zugleich unnötige Stillstandszeiten der Anlagen zu vermeiden – ein Hebel, der sich unmittelbar auf Stromerzeugung und Wirtschaftlichkeit auswirkt.
Im Mittelpunkt stehen Lösungen, die die Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) automatisiert und situationsabhängig umsetzen. Das BImSchG legt in Deutschland den Rahmen für den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen fest. Für Windenergieanlagen resultieren daraus konkrete Auflagen, unter anderem zu Artenschutz, Geräuschentwicklung und Betriebssicherheit. Anstatt Anlagen pauschal abzuschalten, zielt Energiekontor darauf, Eingriffe nur dann vorzunehmen, wenn Messdaten dies tatsächlich erfordern.
Nach Unternehmensangaben setzt Energiekontor hierfür auf intelligente Systeme, die Betriebsparameter und Umweltbedingungen kontinuierlich auswerten. Bereits geringe zusätzliche Verfügbarkeiten der Anlagen können demnach zu spürbaren Mehrerträgen führen. „Innovation und Technologie sind für uns zentrale Hebel, um unsere Windparks wirtschaftlich, sicher und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu betreiben“, wird Vorstandsmitglied Günter Eschen zitiert. Die digitalen Lösungen sollen helfen, regulatorische Anforderungen präzise umzusetzen und gleichzeitig die Energieerträge der Parks zu sichern.
Damit ergänzt Energiekontor seine technologische Agenda um einen weiteren Baustein im bestehenden Geschäftsmodell mit Wind- und Solarparks in Deutschland und Europa. Die Gesellschaft hatte bereits mit soliden Finanzkennzahlen und einem steigenden Börsenkurs Aufmerksamkeit bei Investoren auf sich gezogen. Mit der stärkeren Fokussierung auf intelligente Steuerungssysteme reagiert das Unternehmen nun auf zunehmend anspruchsvolle regulatorische Rahmenbedingungen – und versucht, Effizienzpotenziale im laufenden Betrieb seiner Anlagen konsequent zu heben.